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cc-de - Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Andreas Hierling <Andreas.Hierling AT seitenbau.net>
  • To: "Ulrike Mahlmann" <Ulrike.Mahlmann AT gmx.de>
  • Cc: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons
  • Date: Tue, 8 Nov 2005 17:07:26 +0100





Hi,

> ??? Es ging in meinem Beitrag nicht um die "Rechtfertigung der Nutzer",
> nicht um irgendwelche "Schuldige" und auch nicht darum, Leute
anzuprangern,
> die CC-Lizenzen benutzen, obwohl das mit ihrer Mitgliedschaft in GEMA
oder
> GVL nicht vereinbar ist. Vielmehr geht es darum, dass man daran gehen
muss,
> die Verwertungsgesellschaften davon zu überzeugen, dass eine
> Flexibilisierung ihrer Wahrnehmungsverträge sinnvoll wäre, da dies im
> Interesse der von ihnen repräsentierten Künstler und sonstigen
Rechteinhaber
> liegt. Die Verwertungsgesellschaften haben bislang bei Streitigkeiten um
den
> Umfang der Rechteübertragung auf sie immer darauf verwiesen, dass es im
> Interesse der Künstler ist, wenn sie die Rechte der Künstler möglichst
> umfassend vertreten, denn die Verwertungsgesellschaften vergrößern so
ihre
> Marktmacht und damit auch ihre Verhandlungsposition gegenüber mächtigen
> kommerziellen Verwertern. Sie machen auch geltend, dass die Künstler
> ansonsten von den kommerziellen Verwertern gezwungen würden, *ihnen* die
> Rechte abzutreten. Diese Punkte sind beachtenswert, und daher geht es uns
> darum, einen Weg zu finden, die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen
mit
> der Mitgliedschaft in Verwertungsgesellschaften zu vereinbaren, ohne die
> Verwertungsgesellschaften zu schwächen.
>

Das ist ja alles schön und gut. Die Nutzer dürfte aber vor allem
interessieren, was nun passiert, wenn sie beispielsweise ein CC-Releastes
Werk des Herrn Breitbarth über ihr Webradio laufen lassen und, wie im Falle
meines Radios geschehen, daraufhin von der GVL aufgefordert werden Gebühren
zu bezahlen.

Ist dieser Anspruch rechtens, schwächt das nunmal die Unterstützer der
FreeCulture-Bewegung. In vielen Fällen müssten nicht-kommerzielle Webradios
geschlossen werden. Und bei allem Respekt vor dem Urheber und seinem
Anspruch auf kommerzielle Verwertung, muss man doch auch sehen, dass es
eine Menge Leute gibt, die sich nicht für die Lage der
Verwertungsgesellschaften, sondern die "Freie Kultur" und ihre Chancen
interessieren.

Ich habe mir nunmal zum Ziel gesetzt ein umfassendes Magazin für freie
Kultur zu schaffen um damit die Verbreitung freier Werke und die Akzeptanz
und Bekanntheit der Urheber freier Werke in der breiten Bevölkerung zu
steigern. Und da ich nicht vor habe den Rest meines Lebens mit der
Bezahlung von irgendwelchen Schadensersatzansprüchen asozialer LVGs und
opportunistischen Labels u. Künstlern zu verbringen, ist es für mich
wichtig, absolute Klarheit über die Nutzungsrechte an vermeintlich freien
Werken zu haben. In einem demokratischen "Rechtsstaat" ist dies mein gutes
Recht, wie ich meine...


Gruß,

Andreas


P.S.: "§ 12 UrhG gibt für die Sache nichts her." - Klar, da die GVL die
besseren Anwälte beschäftigt. Fakt ist aber das dieses Gesetz besagt, dass
der Künstler für jedes Werk entscheiden kann wie es zu veröffentlichen ist
und die GVL u. GEMA das Vertragsrecht ausnutzen um Künstler zu bevormunden
- und da sie eine quasi Monopolstellung inne hat, ist es für einen Künstler
nicht Möglich über diese Vertragsbedingungen zu verhandeln. Mag sein, dass
das rechtens ist. Aber ist es gerecht?

Wenn wir das ganze weit genug runterbrechen ist es evtl. das Vertragsrecht
oder gar etwas anderes, was hier den Widerspruch zwischen den Methoden der
GVL und dem Recht auf Selbstbestimmung legitimiert. Und genau da muss man
ansetzen können - Wenn nicht, würde mich mal eines interessieren:

Wieso sind Sie Anwältin geworden, wenn Sie ungerechte Gesetze akzeptieren
müssen, allein auf der Tatsache begründet, dass sie existieren. Das muss
verdammt frustrierend sein...

Gruß,

Andreas






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