Skip to Content.
Sympa Menu

cc-de - Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

List archive

Chronological Thread  
  • From: Till Jaeger <till.jaeger AT ifross.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons
  • Date: Mon, 07 Nov 2005 16:47:45 +0100

Hallo Liste,

hier verschränken sich drei Problemkreise:

1.
Richtig ist, dass eine Lizenzierung unter einer CC-Lizenz regelmäßig nicht
rückgängig gemacht werden kann (sofern nicht Ausnahmefälle wie
Irrtumsanfechtung
o.ä.) vorliegen. Die Lizenzierung ist zeitlich unbegrenzt.

2.
Die Lizenzierung ist aber nur wirksam, wenn der Künstler noch über seine
Rechte
verfügen kann. Genau da liegt das Problem bei den GEMA-Mitgliedern (und u.U.
bei
den GVL-Mitgliedern, deren Wahrnehmungsvertrag ich allerdings nicht kenne):
Werden Rechte an künftigen Werken (bzw. Darbietungen) schon vorab an eine
Verwertungsgesellschaft übertragen, dann ist eine CC-Lizenzierung überhaupt
nicht mehr möglich. Demnach dürfen diese Werke dann auch nicht unter CC
genutzt
werden.
Über diesen Umstand müssen CC-Interessierte ausführlich informiert werden,
damit
es da nicht zu Fehlern kommt.

3.
Eine andere Sache ist die Lizenzierung der CC-Lizenz selbst. Eine Änderung des
Werkes "CC-Lizenz" ist nur mit Erlaubnis des Rechtsinhabers zulässig (sofern
man
davon ausgeht, dass der Lizenztext selbst schutzfähig ist).

Ansonsten kann sich noch aus dem Markenrecht - sofern anwendbar, wofür es eine
markenmäßige Nutzung im geschäftlichen Verkehr bedarf - ein Vorbut zu
eigenmächtigen Änderungen des Lizenztextes ergeben, jedenfalls wenn dies unter
dem Namen "Creative Commons" geschieht. Daher heißt es auch am Ende des
Lizenztextes:

"AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS
DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENZIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE
“CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS
OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN."

Viele Grüße

Till Jaeger

________________________________________________

Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS)
Linprunstraße 35 | 80335 München
Tel.: +49.89.211 871 0 | www.ifross.de
Dr. Till Jaeger
________________________________________________




smurf AT smurf.noris.de schrieb:
> Hi,
>
> Andreas Hierling:
>
>>Sollte diese Praxis, wie auch die Praxis bei id.eology, nachträglich eine
>>erfolgte CC-Lizenzierung auf zu heben, rechtens sein, wären CC-Lizenzen
>>vollkommen nutzlos.
>>
>
> In diesem Fall wurde die Lizenz ja nicht nachträglich=="weiter unten auf
> der Website" eingeschränkt, sondern nachträglich=="einen Monat später".
>
> Das geht nicht. Die C-Lizenz hat keine zeitliche oder sonstige Begrenzung.
> Hast du folglich einmal ein Werk unter CC runtergeladen, kannst du es immer
> unter dieser Lizenz nutzen und weitergeben.
>
> Praktisch würde ich natürlich dem Wunsch des Urhebers entsprechen, das
> nicht weiterhin zu tun, wenn er mich dazu auffordert -- aber meiner
> Meinung nach hat er darauf keinen Rechtsanspruch.
>
> Außerdem kann keiner von mir verlangen, vor jedem Download durch einen
> Besucher auf meiner Seite nachzuschauen ob die Lizenz noch gilt. :-/
>
> -- Matthias Urlichs
>
>
>
> ------------------------------------------------------------------------
>
> _______________________________________________
> Cc-de mailing list
> Cc-de AT lists.ibiblio.org
> http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-de




Archive powered by MHonArc 2.6.24.

Top of Page