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cc-de - Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "Ulrike Mahlmann" <Ulrike.Mahlmann AT gmx.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons
  • Date: Tue, 8 Nov 2005 16:01:20 +0100 (MET)

> --- Ursprüngliche Nachricht ---
> Von: Andreas Hierling <Andreas.Hierling AT seitenbau.net>
> An: "Ulrike Mahlmann" <Ulrike.Mahlmann AT gmx.de>
> Kopie: cc-de AT lists.ibiblio.org
> Betreff: Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons
> Datum: Tue, 8 Nov 2005 14:49:42 +0100
>
>
> >
> >Kurzfristig lässt sich das Problem nicht lösen; auf längere Sicht
> >wird
> >angestrebt, die Verwendung der CC-Lizenzen mit der Mitgliedschaft in
> >Gema
> >und GVL (und sonstigen Verwertungsgesellschaften mit ähnlich rigiden
> >Wahrnehmungsverträgen) vereinbar zu machen. Da die
> >Verwertungsgesellschaften
> >vielfach noch behaupten (oder auch ganz ehrlich der Ansicht sind),
> >die
> >Verwendung der Lizenzen sei nicht im Interesse der Künstler, ist es
> >wichtig,
> >Stimmen und Berichte von Leuten zu sammeln, die daran interessiert
> >wären,
> >GEMA-bzw. GVL-Mitglied zu bleiben bzw. zu werden *und* Creative
> >Commons
> >Lizenzen für einzelne oder auch alle Werke zu verwenden.
>

> Ich verweise hier noch einmal auf §12 UrhG. Dieses Gesetz gilt für jedes
> einzelne Werk eines Künstlers und darf vermutlich vertraglich nicht
> eingeschränkt werden. wir sollten einen Rechtsanwalt beauftragen diese
> Vermutung definitiv zu klären.Dann wären GEMA u. GVL gezwungen, ihren
> Mitgliedern die Verwendung von CC-Lizenzen zu erlauben.
>
Till Jaeger hat die Problematik in seiner Mail in diesem Thread, auf die ich
geantwortet habe, bereits erläutert. Er ist ebenso wie ich Rechtsanwalt. Er
beschäftigt sich wissenschaftlich mit diesen Fragen im Rahmen seiner
Tätigkeit am ifross-Institut und hat bei der Anpassung der Lizenzen an das
deutsche Recht maßgeblich mitgewirkt; ich bin Mitglied der Arbeitsgruppe
Verwertungsgesellschaften bei CC.

§ 12 UrhG gibt für die Sache nichts her. Es geht ganz einfach darum, dass
die Künstler miteinander unvereinbare Verträge abschließen, wenn sie den
Gema- oder GVL-Berechtigungsvertrag unterschrieben haben und dann trotzdem
Creative Commons-Lizenzen vergeben. Sie bieten den Nutzern dann Rechte an,
die sie zum Teil gar nicht mehr haben, weil sie sie bereits an die
Verwertungsgesellschaft abgetreten haben.

> Eine Rechtfertigung der Nutzer CC-lizenzierten Materials gegenüber GEMA u.
> GVL halte ich für problematisch, da die Verantwortung vom eigentlich
> "Schuldigen", nämlich dem Künstler, der CC-Lizenzen einsetzt ohne sich
> darüber zu informieren, auf den arglosen Konsumenten abgewälzt wird. Somit
> würden dann auch Schadensersatzansprüche der Verwertungsgesellschaften
> gegenüber Nutzern eines Werkes geltend gemacht werden können, obwohl das
> betreffende Werk vorher unter CC veröffentlicht wurde. Damit wären dann
> alle die CC-Material eines GEMA-Künstlers kopiert haben "Raubkopierer" und
> könnten auf Schadensersatz verklagt werden, selbst wenn sie von der
> Mitgliedschaft des Künnstlers bei der GEMA gar nichts wussten.
>
??? Es ging in meinem Beitrag nicht um die "Rechtfertigung der Nutzer",
nicht um irgendwelche "Schuldige" und auch nicht darum, Leute anzuprangern,
die CC-Lizenzen benutzen, obwohl das mit ihrer Mitgliedschaft in GEMA oder
GVL nicht vereinbar ist. Vielmehr geht es darum, dass man daran gehen muss,
die Verwertungsgesellschaften davon zu überzeugen, dass eine
Flexibilisierung ihrer Wahrnehmungsverträge sinnvoll wäre, da dies im
Interesse der von ihnen repräsentierten Künstler und sonstigen Rechteinhaber
liegt. Die Verwertungsgesellschaften haben bislang bei Streitigkeiten um den
Umfang der Rechteübertragung auf sie immer darauf verwiesen, dass es im
Interesse der Künstler ist, wenn sie die Rechte der Künstler möglichst
umfassend vertreten, denn die Verwertungsgesellschaften vergrößern so ihre
Marktmacht und damit auch ihre Verhandlungsposition gegenüber mächtigen
kommerziellen Verwertern. Sie machen auch geltend, dass die Künstler
ansonsten von den kommerziellen Verwertern gezwungen würden, *ihnen* die
Rechte abzutreten. Diese Punkte sind beachtenswert, und daher geht es uns
darum, einen Weg zu finden, die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen mit
der Mitgliedschaft in Verwertungsgesellschaften zu vereinbaren, ohne die
Verwertungsgesellschaften zu schwächen.

Gruß, Ulrike

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