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cc-de - [Cc-de] Gemeinfreiheit

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "Thilo Pfennig" <tpfennig AT gmail.com>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: [Cc-de] Gemeinfreiheit
  • Date: Sat, 18 Feb 2006 18:28:25 +0100

Um noch einmal die DIskussion um Gemeinfreiheit (Public Domain)
herauszugreifen. Ich habe auch noch mal den Artikel auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit

gelesen.

Ich kann mir die Situation so wie sie dort definiert nicht vorstellen.
ich würde vermuten, das man doch wenn man sagt das seine Weke als
gemeinfrei oder als public domain zu betrachtet sehen will vielleicht
nicht prinzipiell auf das Urheberrecht verzichten kann. Dennoch würde
das Gesetz einem ja dann das Urheberrecht absprechen, wenn man über
seine Werke nicht insofern verfügen darf, als das man bestimmt welche
Recht man wahrnimmt und welche nicht.

Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht findet man
zum Beispiel:

Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an
seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und
in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder
verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf
Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken,
gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem
Umfange festlegen.

Das heisst wenn ich ausdrücke das jeder mein Werk zu jedem Zweck
nutzen darf, so habe ich vielleicht nicht auf mein eigentliches
Urheberrecht verzichtet aber doch mit seiner Kraft meinen Willen
ausgedrückt. Und wenn das jemand ernst nimmt so wäre meine Theorie das
ich diese Willenserklärung genau so wenig widerrufen kann wie eine
anderer Lizenz.
insofern glaube ich das der Artikel zur Gemeinfreiheit in der
Wikipedia zu theoretisch ist.

Nehmen wird doch mal den Fall an, das ich ein Bild male und es als
Public Domain deklariere. Dann gibt es Leute, die diese Art von
Willenserklärung ernst nehmen und mein Bild kopieren. Glaubt jemand
ernsthaft das das Gerichtet denen dann das Recht abspricht, wenn ich
dann aus einer anderen Laune heraus meine Meinung ändere?

Wenn ich da mal kurz das Urhebergesetz als Laie zu rate ziehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965BJNE007101377.html
(Paragraph 31, Absatz 1):
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf
einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das
Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie
räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

Das heisst ich habe das Recht allen Menschen das Recht einzuräumen
mein Werk unbeschränkt zur Verfügung zu stellen, oder?

Offen bleibt für mich nur die Frage inwieweit da ein Vertrag zustande kommt?



Thilo


--
http://vinci.wordpress.com




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