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cc-de - Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Christiane Wehr <wehr AT ask23.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource
  • Date: Thu, 26 Jul 2007 18:46:51 +0200

liebe liste,
vielen dank für die diskussion mit den wichtigen infomationen, u.a. den link, buchtipp und neben der cc lizenz darauf hinzuweisen, dass diese sich nur auf den text bezieht und dass darüber hinaus bildzitate geschützter bilder verwendet werden
bei den diplomarbeiten (es sind exakt gesagt drei kunstwissenschaftliche diplomarbeiten, auf die das von mir gefragte zutrifft) stehen jeweils am ende abbildungsverzeichnisse mit genauen quellenangaben, "saubere" kennzeichnung wäre also gegeben. die bilder aller drei arbeiten -es sind keine ausschnitte- dienen aus meiner sicht der "erläuterung" des inhaltes, was aber, wie sie dargelegt haben, auslegungsache ist
bei einer der arbeiten, einer diplomarbeit für kunstgeschichte, sind die meisten bilder darüber hinaus aus einer quelle (einem archiv über die betreffende künstlerin, bilder von ihr). gerade dieser text wäre aber ohne bilder kaum vermittelbar.
ich entnehme ihrer diskussion, dass es (noch) keine einheitliche rechtssprechung gibt und dass ich bei der veröffentlichung auf jeden fall das risiko eingehe, schwierigkeiten mit den urheber_innen einzelner bilder zu bekommen was dann am einzelfall geprüft würde?
nun bin ich mir nicht im klaren ob ich bei einhaltung der o.g. "vorsichtsmassnahmen" dieses risiko eingehen kann

freundliche grüße
christiane wehr


Klaus Graf schrieb:
On Wed, 25 Jul 2007 18:18:56 +0200
Hans-Werner Hilse <hilse AT web.de> wrote:

Das kann man nur unterstreichen. Denn womöglich kommt der
Dritte, der
das vermeintlich CC-lizensierte Bild nutzt, mit einer
Regreßforderung,
sobald er verklagt wurde.

Das erscheint mir nicht undenkbar. Es war hier vor langer
Zeit etwas von Haftungsausschluss der CC-Lizenzen zu lesen,
aber dieses Argument ist ja nicht anwendbar, wenn es nicht
um CC-Content geht, sondern um fremde geschuetzte Inhalte,
die irrig als CC bezeichnet werden.

Bei der Frage der Haftung wird man Urteile abwarten
muessen. Der Hauptanwendungsfall koennte das
Verwertungsgesellschafts-Problem werden, also wenn Urheber
Rechte via CC freigeben wollen, ueber die sie nicht
verfuegen.

Haftet der Nachnutzer nach § 97 UrhG? Er kann vom
Rechteinhaber auf jeden Fall auf Unterlassung in Anspruch
genommen werden (strafbewehrte Unterlassungserklaerung).
Schadensersatz setzt Verschulden, also zumindest
Fahrlaessigkeit voraus. Besteht eine Sorgfaltspflicht, sich
bei dem Urheber oder einer VG vor Nutzung eines
CC-gelabelten Werks zu erkundigen, ob tatsaechlich CC
wirksam ist? Bei beruflicher oder gar gewerblicher Nutzung
haette wohl der Nachnutzer angesichts der strengen
Massstaebe der Gerichte kaum eine Chance.

Bei einem privaten Nutzer koennte man ja argumentieren,
dass der Sinn von CC-Lizenzen, dass eine Kontaktaufnahme
zum Urheber entbehrlich sein soll, zentral verfehlt wuerde,
wenn jedesmal sicherheitshalber eine Nachfrage erfolgen
muesste, weil es ja immer sein kann, dass z.B. ein Musiker
in der GEMA ist.

Hinsichtlich der Haftung des Urhebers gegenueber dem
Nachnutzer sehe ich eigentlich nichts, was sie
ausschliesst. Ein Urheber handelt grob fahrlaessig, wenn er
ein Werk unter CC stellt, ohne dass er dazu befugt ist.

Klaus Graf _______________________________________________
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