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cc-de - Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "Klaus Graf" <klaus.graf AT geschichte.uni-freiburg.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource
  • Date: Tue, 24 Jul 2007 22:05:17 +0200

On Tue, 24 Jul 2007 21:25:44 +0200
Hans-Werner Hilse <hilse AT web.de> wrote:
> Hallo,
>
> vorweg: IANAL, alles unter Vorbehalt.

Das ist in der Tat angebracht.

> Komplette Bilder in einer wissenschaftlichen
> Arbeit dürften
> meiner Erfahrung nach (und die habe ich in dieser Frage
> trotz meiner
> jungen Jahre durchaus)

Ach ja? Aber offenkundig die falschen. Es ist doch ganz
klar, dass die Verwerterlobby ueber das Zitatrecht schaeumt
und es so stark wie moeglich eingrenzen moechte. Wer auch
nur eine winzige Spur Ahnung vom deutschen Urheberrecht und
der einschlaegigen Rechtsprechung hat, sollte die
Moeglichkeit des Bildzitats nicht dermassen ahnungslos
verneinen wie Sie.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat

Fuer wissenschaftliche Zwecke (dazu zaehlen auch
Hochschulabschlussarbeiten sowie populaerwissenschaftliche
Werke) ist das Zitat ganzer Werke, also auch Bilder
zulaessig. Diese muessen der "Erlaeuterung" des Inhalts
dienen (keine reine Illustration, klarer Bezug zum Text).
Wichtig ist, dass es nicht zuviele Bilder ein- und
desselben Urhebers sind. Es kommt immer auf den Einzelfall
an, und es gibt Grauzonen, soweit hat Herr Hilse
hundertprozentig recht. Aber da das Grosszitat gerade zu
wissenschaftlichen Zwecken nun einmal vom Bundesgesetzgeber

vorgesehen ist, ist es eine denkbar miese Empfehlung, so zu
tun, als gaebe es die Norm nicht.

Am besten liest man sich einen guten aktuellen Kommentar
des Urheberrechts (siehe etwa Dreier/Schulze, Urheberrecht
²2006, S. 728 ff. oder Schricker, Urheberrecht, ³2006)
durch, den man in einer guten wissenschaftlichen Bibliothek
finden wird. Dorthin zu fahren ist angesichts des Aegers,
den man sich moeglicherweise erspart, absolut lohnend. Man
ist dann als Nicht-Jurist mit dem ganzen Juristendeutsch
zwar ueberfordert, hat aber trotzdem ein Gefuehl fuer die
ratio legis gewonnen und kann dann besser abschaetzen,
wieviele Bildzitate man seiner Arbeit zumuten moechte.

Uebernimmt man fremde geschuetzte Inhalte in ein unter
CC-lizenziertes Werk, ist eine saubere Kennzeichnung
(Quellenangabe mit Hinweis auf den abweichenden
Urheberrechtsschutz) das A und O, damit niemand auf die
Idee kommt, ein geschuetztes Bild unter CC zu nutzen. Es
empfiehlt sich auch ein klarstellender Hinweis unmittelbar
bei der CC-Lizenz, dem zu entnehmen ist, dass man
Bildzitate geschuetzter Bilder verwendet oder Bilder mit
Genehmigung der Rechteinhaber abbildet.

Klaus Graf
http://archiv.twoday.net





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