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cc-de - Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: John Hendrik Weitzmann <jhweitzmann AT mx.uni-saarland.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource
  • Date: Wed, 25 Jul 2007 11:23:33 +0200

Hallo,

unabhängig von der Beurteilung der Schranken im konkreten Fall sollte
auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass der Lizenzhinweis nicht den
Eindruck erweckt

"Diese Diplomarbeit ist lizenziert nach CCPL"

sondern klarstellt

"Der Text dieser Diplomarbeit ist lizenziert nach CCPL"

Schwierigkeiten kann das bei Systemen wie OPUS machen, die zwar zwei
CC-Lizenzen als Option anbieten, aber keine genaueren Angaben zulassen.

Grüße,
jhw




Klaus Graf schrieb:
> On Tue, 24 Jul 2007 21:25:44 +0200
> Hans-Werner Hilse <hilse AT web.de> wrote:
>> Hallo,
>>
>> vorweg: IANAL, alles unter Vorbehalt.
>
> Das ist in der Tat angebracht.
>
>> Komplette Bilder in einer wissenschaftlichen
>> Arbeit dürften
>> meiner Erfahrung nach (und die habe ich in dieser Frage
>> trotz meiner
>> jungen Jahre durchaus)
>
> Ach ja? Aber offenkundig die falschen. Es ist doch ganz
> klar, dass die Verwerterlobby ueber das Zitatrecht schaeumt
> und es so stark wie moeglich eingrenzen moechte. Wer auch
> nur eine winzige Spur Ahnung vom deutschen Urheberrecht und
> der einschlaegigen Rechtsprechung hat, sollte die
> Moeglichkeit des Bildzitats nicht dermassen ahnungslos
> verneinen wie Sie.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat
>
> Fuer wissenschaftliche Zwecke (dazu zaehlen auch
> Hochschulabschlussarbeiten sowie populaerwissenschaftliche
> Werke) ist das Zitat ganzer Werke, also auch Bilder
> zulaessig. Diese muessen der "Erlaeuterung" des Inhalts
> dienen (keine reine Illustration, klarer Bezug zum Text).
> Wichtig ist, dass es nicht zuviele Bilder ein- und
> desselben Urhebers sind. Es kommt immer auf den Einzelfall
> an, und es gibt Grauzonen, soweit hat Herr Hilse
> hundertprozentig recht. Aber da das Grosszitat gerade zu
> wissenschaftlichen Zwecken nun einmal vom Bundesgesetzgeber
>
> vorgesehen ist, ist es eine denkbar miese Empfehlung, so zu
> tun, als gaebe es die Norm nicht.
>
> Am besten liest man sich einen guten aktuellen Kommentar
> des Urheberrechts (siehe etwa Dreier/Schulze, Urheberrecht
> ²2006, S. 728 ff. oder Schricker, Urheberrecht, ³2006)
> durch, den man in einer guten wissenschaftlichen Bibliothek
> finden wird. Dorthin zu fahren ist angesichts des Aegers,
> den man sich moeglicherweise erspart, absolut lohnend. Man
> ist dann als Nicht-Jurist mit dem ganzen Juristendeutsch
> zwar ueberfordert, hat aber trotzdem ein Gefuehl fuer die
> ratio legis gewonnen und kann dann besser abschaetzen,
> wieviele Bildzitate man seiner Arbeit zumuten moechte.
>
> Uebernimmt man fremde geschuetzte Inhalte in ein unter
> CC-lizenziertes Werk, ist eine saubere Kennzeichnung
> (Quellenangabe mit Hinweis auf den abweichenden
> Urheberrechtsschutz) das A und O, damit niemand auf die
> Idee kommt, ein geschuetztes Bild unter CC zu nutzen. Es
> empfiehlt sich auch ein klarstellender Hinweis unmittelbar
> bei der CC-Lizenz, dem zu entnehmen ist, dass man
> Bildzitate geschuetzter Bilder verwendet oder Bilder mit
> Genehmigung der Rechteinhaber abbildet.
>
> Klaus Graf
> http://archiv.twoday.net
>
> _______________________________________________
> cc-de mailing list
> cc-de AT lists.ibiblio.org
> http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-de
>
>

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