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cc-de - Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "Klaus Graf" <klaus.graf AT geschichte.uni-freiburg.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource
  • Date: Wed, 25 Jul 2007 19:15:40 +0200

On Wed, 25 Jul 2007 18:18:56 +0200
Hans-Werner Hilse <hilse AT web.de> wrote:

> Das kann man nur unterstreichen. Denn womöglich kommt der
> Dritte, der
> das vermeintlich CC-lizensierte Bild nutzt, mit einer
> Regreßforderung,
> sobald er verklagt wurde.

Das erscheint mir nicht undenkbar. Es war hier vor langer
Zeit etwas von Haftungsausschluss der CC-Lizenzen zu lesen,
aber dieses Argument ist ja nicht anwendbar, wenn es nicht
um CC-Content geht, sondern um fremde geschuetzte Inhalte,
die irrig als CC bezeichnet werden.

Bei der Frage der Haftung wird man Urteile abwarten
muessen. Der Hauptanwendungsfall koennte das
Verwertungsgesellschafts-Problem werden, also wenn Urheber
Rechte via CC freigeben wollen, ueber die sie nicht
verfuegen.

Haftet der Nachnutzer nach § 97 UrhG? Er kann vom
Rechteinhaber auf jeden Fall auf Unterlassung in Anspruch
genommen werden (strafbewehrte Unterlassungserklaerung).
Schadensersatz setzt Verschulden, also zumindest
Fahrlaessigkeit voraus. Besteht eine Sorgfaltspflicht, sich
bei dem Urheber oder einer VG vor Nutzung eines
CC-gelabelten Werks zu erkundigen, ob tatsaechlich CC
wirksam ist? Bei beruflicher oder gar gewerblicher Nutzung
haette wohl der Nachnutzer angesichts der strengen
Massstaebe der Gerichte kaum eine Chance.

Bei einem privaten Nutzer koennte man ja argumentieren,
dass der Sinn von CC-Lizenzen, dass eine Kontaktaufnahme
zum Urheber entbehrlich sein soll, zentral verfehlt wuerde,
wenn jedesmal sicherheitshalber eine Nachfrage erfolgen
muesste, weil es ja immer sein kann, dass z.B. ein Musiker
in der GEMA ist.

Hinsichtlich der Haftung des Urhebers gegenueber dem
Nachnutzer sehe ich eigentlich nichts, was sie
ausschliesst. Ein Urheber handelt grob fahrlaessig, wenn er
ein Werk unter CC stellt, ohne dass er dazu befugt ist.

Klaus Graf




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