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cc-de - Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Hans-Werner Hilse <hilse AT web.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource
  • Date: Wed, 25 Jul 2007 18:18:56 +0200

Hi,

On Tue, 24 Jul 2007 22:05:17 +0200
"Klaus Graf" <klaus.graf AT geschichte.uni-freiburg.de> wrote:

> Fuer wissenschaftliche Zwecke (dazu zaehlen auch
> Hochschulabschlussarbeiten sowie populaerwissenschaftliche
> Werke) ist das Zitat ganzer Werke, also auch Bilder
> zulaessig. Diese muessen der "Erlaeuterung" des Inhalts
> dienen (keine reine Illustration, klarer Bezug zum Text).
> Wichtig ist, dass es nicht zuviele Bilder ein- und
> desselben Urhebers sind. Es kommt immer auf den Einzelfall
> an, und es gibt Grauzonen, soweit hat Herr Hilse
> hundertprozentig recht. Aber da das Grosszitat gerade zu
> wissenschaftlichen Zwecken nun einmal vom Bundesgesetzgeber
> vorgesehen ist, ist es eine denkbar miese Empfehlung, so zu
> tun, als gaebe es die Norm nicht.

Stimmt. Ist möglich. Kurz und knapp: Groß- und Kleinzitate nach §51 Nr.
1 und Nr. 2 UrhG im Falle von wissenschaftlichen Arbeiten. Das
Großzitat habe ich tatsächlich ziemlich außen vor gelassen. Zu
beurteilen, ob darunter z.B. die von mir angesprochenen Abbildungen von
technischem Gerät oder Aufbauten in naturwissenschaftlichen Arbeiten
zählen, ist wohl nicht einfach generell möglich, aber zumindest denkbar.

> Am besten liest man sich einen guten aktuellen Kommentar
> des Urheberrechts (siehe etwa Dreier/Schulze, Urheberrecht
> ²2006, S. 728 ff. oder Schricker, Urheberrecht, ³2006)
> durch, den man in einer guten wissenschaftlichen Bibliothek
> finden wird. Dorthin zu fahren ist angesichts des Aegers,
> den man sich moeglicherweise erspart, absolut lohnend. Man
> ist dann als Nicht-Jurist mit dem ganzen Juristendeutsch
> zwar ueberfordert, hat aber trotzdem ein Gefuehl fuer die
> ratio legis gewonnen und kann dann besser abschaetzen,
> wieviele Bildzitate man seiner Arbeit zumuten moechte.

Auch hier stimme ich voll und ganz zu. Übrigens gibt es recht gute
Kommentare auch in ("natürlich" kommerziellen) Datenbanken wie juris
oder Beck online. Gerade im Augenblick empfiehlt es sich allerdings
sehr, auf das Alter des Kommentars zu achten. Das nur so am Rande.

Dem Leser der Kommentare wird aber meist schon früh bei §51 gesagt,
dass das Zitatrecht recht restriktiv ausgelegt wird. Egal, wie "mutig"
man nun ist: Es bleibt viel Auslegungsspielraum, eine Orientierung am
"Üblichen" jedenfalls sollte wohl geboten sein.

> Uebernimmt man fremde geschuetzte Inhalte in ein unter
> CC-lizenziertes Werk, ist eine saubere Kennzeichnung
> (Quellenangabe mit Hinweis auf den abweichenden
> Urheberrechtsschutz) das A und O, damit niemand auf die
> Idee kommt, ein geschuetztes Bild unter CC zu nutzen. Es
> empfiehlt sich auch ein klarstellender Hinweis unmittelbar
> bei der CC-Lizenz, dem zu entnehmen ist, dass man
> Bildzitate geschuetzter Bilder verwendet oder Bilder mit
> Genehmigung der Rechteinhaber abbildet.

Das kann man nur unterstreichen. Denn womöglich kommt der Dritte, der
das vermeintlich CC-lizensierte Bild nutzt, mit einer Regreßforderung,
sobald er verklagt wurde.

-hwh




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