Skip to Content.
Sympa Menu

cc-de - Re: [Cc-de] Was ist Copyleft?

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

List archive

Chronological Thread  
  • From: "Thilo Pfennig" <tpfennig AT gmail.com>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Was ist Copyleft?
  • Date: Mon, 10 Apr 2006 17:03:36 +0200

Am 10.04.06 schrieb Reto Mantz <rmantz AT gwdg.de>:
> At 13:13 10.04.2006, you wrote:

> >Und wie ist das jetzt mit den Bearbeitungen: Gilt als Bearbeitung
> >schon, wenn ich nur ein unbedeutendes Byte ändere, wie z.B. einen
> >Zeilenumbruch am Ende eines Dokumentes oder gibt es da bestimmte
> >Hürden ala "Schöpfungshöhe"?
>
> Ja, die gibt es. Die Bearbeitung müsste genauso
> aufzufassen sein, wie es das UrhG vorsieht:

Aber nur in Deutschland. Also einfach Bearbeitungen in die (sozusagen)
"unsicheren Drittstaaten" auslagern und schon kann man das deutsche
Urheberrecht umgehen, wenn man dann das Wer wieder reimportiert. Ich
weiss nicht wie es weltweit aussieht, aber es gibt sicher immer ein
Land, das da rechtlich beide Augen zudrückt - alleine deswegen weil es
dadurch Kapital anzieht. Ich kann da nur den Kopf schütteln - hier ist
eine weltweite Lizenz dann ja wohl nur Illusion - das einzige was
Menschen davo abhält das deute schon zu tun ist, das die Lizenzen
bislang noch nicht von hohem wirtschaftlichen Interesse sind.


> Für diese Bearbeitung kann ich eigene
> Bedingungen stellen. Die CC-BY besagt dann nur,
> dass ich den Originalautor nennen muss. Aber für
> das ursprüngliche Werk gilt weiterhin die alte
> Lizenz, auch mit meiner Bearbeitung. Meine
> Verfügungsgewalt (zur Änderung der Lizenz) endet
> also dort, wo das Originalwerk anfängt, weil das
> Urheberrecht des Schöpfers nicht aufhört zu
> existieren, weil ich das Werk bearbeite.

Ja gut aber wo fängt das neue Werk an und wo hört das alte Werk auf?
Klar ist, das es weltweit keine einheitliche Schöpfungshöhe gibt,
insofern gibt es also keine globale CC-BY-Lizenz - Verstöße sind nicht
verifizierbar - insbesondere bei einer Vielzahl von Bearbeitungen, da
Bearbeitungen nicht registriert werden.

Und noch mal auf die konkrete Situation: Wenn ich also sagen wir ein
Foto habe, das unter CC-BY steht - und jemand macht daraus dann etwas
ganz Neues, dann muss er mich IMMER nennen? Und in welcher Form? Muss
er auch nennen unter welcher Lizenz mein Werk steht? Und wenn ja, wie
deklariert man welche Teile eines Werkes welcher Lizenz unterliegen?
Mit Alpha-Kanälen kann ich das ja noch verstehen, da könnte man das
digital kennzeichnen. Oder gibt es da einen Punkt an der der Künstler
meinen Namen nicht mehr nennen muss? Und kann er jetzt sein neues Werk
wieder jemand anderen unter eigener zur Verfügung Lizenz stellen? Muss
derjenige dann auch meinen Namen nennen? Wenn ja: Bedeutet das dann
das ein Werk mit tausend Übertragungen nachher nur noch aus Namen
besteht?



> >Wenn das alles so stimmt wird wohl tatsächlich BY-SA eher meine
> >Lieblingslizenz, obwohl ich sie schlimm finde, weil sie doch
> >Zusammenstellungen erschwert.
>
> Was meinst Du damit, dass Zusammenstellungen erschwert werden?

Es muss halt alles zusammenpassen. SA ist eben viral verlangt eben die
Bearbeitung ebenfalls unter der identischen Lizenz steht. Wenn Teile
jetzt aber GFDL oder GPl sind, dann geht es nicht. No go. IMHO?

Thilo

--
http://vinci.wordpress.com




Archive powered by MHonArc 2.6.24.

Top of Page