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cc-de - Re: [Cc-de] CC BY SA - Umgang mit Abbildungen

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: John Hendrik Weitzmann <jhweitzmann AT mx.uni-saarland.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] CC BY SA - Umgang mit Abbildungen
  • Date: Fri, 05 Apr 2013 09:27:42 +0200

Hallo Sandra,

toll, dass ihr die Freiheiten erweitern wollt!

Wenn wir allerdings in der neuen Ausgabe eine CC-BY-SA Lizenz wählen,
können diese Abbildungen etc.
ausgewählt und widerveröffentlicht werden. Der wissenschaftliche
Zusammenhang wird dann fehlen (wenn die Abbildung z.B. auf einem
Online-Angebot eines Seminaranbieters auftaucht).
>
> Daher darf so eine Abbildung gar keine CC-BY-SA Lizenz bekommen -> Wie
> sollen wir das aber praktisch lösen?

das übliche Vorgehen ist ganz einfach: Die nicht frei lizenzierbaren Teile werden erkennbar von der CC-BY-SA ausgenommen. Das kann nach Werkart geschehen ("Alle Texte dieses Bandes sind lizenziert unter CC-BY-SA, übrige Inhalte ..." - müsste natürlich etwas ausführlicher formuliert sein) oder nach Abschnitten ("Die Kapitel X - Y sind ...") oder anderweitig gemischt ("Soweit nicht anders angegeben, sind die Inhalte dieses Bandes lizenziert unter ..." + dann abweichende Angaben wo Abweichendes gilt).

Wenn / soweit das Ersetzen klappt, das Daniel vorschlug, kann man sich das natürlich sparen und einheitlich lizenzieren, was für Nachnutzer leichter zu verstehen ist.

Und übrigens: Alles was in der ersten Version schon durch das Zitatrecht gedeckt war (kenntlich gemacht, Umfang beachtet etc.) bleibt bei gleichbleibendem Text auch später gedeckt, braucht bei der Lizenzierung also nicht besonders bedacht zu werden.

Unsere aktuelle Idee ist es zwei Versionen herauszugeben, eben eine
"komplette" mit der eingeschränkten Lizenz (CC BY ND NC) und eine mit
allen Teilen bei der wir die CC BY SA verwenden können.

Das ergibt aber eine unvollständige Fassung. Ist das wirklich sinnvoll?

Alternativ könnten wir auch EIN File nehmen und dort Abschnittsweise die
entsprechenden Lizenzen setzen, aber das finde ich noch unpraktischer
und schliesst faktisch eine Nutzung durch semi-automatische
Suchmaschinen aus.

Wieso? Nutzung durch Suchmaschinen ist in der Regel lizenzfrei möglich. Seit den BGH-Entscheidungen "Vorschaubilder" ist sogar klar, dass auch Thumbnails von Bildern schon dann gezeigt werden dürfen, wenn sie nur irgendwo legal im Netz stehen.

Viele Grüße
John





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