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cc-de - Re: [Cc-de] CC BY SA - Umgang mit Abbildungen

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Subject: Cc-de mailing list

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  • From: Sandra Schön <sandra.schoen AT salzburgresearch.at>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] CC BY SA - Umgang mit Abbildungen
  • Date: Fri, 05 Apr 2013 07:26:18 +0200

Danke Thilo, danke Daniel,

das Werk gibt es ja bereits schon und es entspricht allen urheberrechtl. Regelungen (u.a. mit Bezug auf http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html).

Wenn wir allerdings in der neuen Ausgabe eine CC-BY-SA Lizenz wählen, können diese Abbildungen etc.
ausgewählt und widerveröffentlicht werden. Der wissenschaftliche Zusammenhang wird dann fehlen (wenn die Abbildung z.B. auf einem Online-Angebot eines Seminaranbieters auftaucht).

Daher darf so eine Abbildung gar keine CC-BY-SA Lizenz bekommen -> Wie sollen wir das aber praktisch lösen?

Unsere aktuelle Idee ist es zwei Versionen herauszugeben, eben eine "komplette" mit der eingeschränkten Lizenz (CC BY ND NC) und eine mit allen Teilen bei der wir die CC BY SA verwenden können.

Alternativ könnten wir auch EIN File nehmen und dort Abschnittsweise die entsprechenden Lizenzen setzen, aber das finde ich noch unpraktischer und schliesst faktisch eine Nutzung durch semi-automatische Suchmaschinen aus.

lg
sandra




Am 05.04.13 00:43, schrieb Daniel Mietchen:
Hallo Sandra,

ich wuerde versuchen, grundsaetzlich alle Abbildungen, die nicht
kompatibel zu CC BY-SA sind, durch solche (oder ggf. auch Multimedia)
zu ersetzen, die es sind. Wikimedia Commons und Flickr waeren hier
erste Anlaufstellen. Wenn das in Einzelfaellen nicht geht, muessten
entweder neue Abbildungen erstellt oder vielleicht einfach andere
Aspekte des jeweiligen Themas zur Illustration ausgewaehlt werden.

Wenn Textzitate zu lang sind, muessen sie eben in eigenen Worten
zusammengefasst werden (mit Quellenangabe, versteht sich).

Beides ist mit einigem Aufwand verbunden - keine Ahnung, wie das in
Euren Plan passt.

Daniel

2013/4/5 Thilo Pfennig <thilo.pfennig AT alternativnet.de>:
Am 04.04.2013 22:51, schrieb Sandra Schön:

Wie können wir möglichst "praktisch" mit der Herausforderung umgehen?

Hallo, ob wissenschaftlich oder nicht. Das Urheberrecht gilt ja immer. Man
muss sich also immer des Urheberrechts bewusst sein für jedes integrierte
Werk und dementsprechend damit umgehen. Also wenn es auf ein Werk
Urheberschutz gilt, braucht man eine Einwilligung. Ansonsten gilt wohl §
52a:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/52a.html


Ich bin da auch kein Experte. Wie definiert sich "geringer Umfang" - keine
Ahnung.

ciao,
Thilo

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