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cc-de - Re: [Cc-de] ShareAlike-Klausel (was: Dropping Knowledge's vermeintliche Copyleft-Filmpremiere)

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "Thilo Pfennig" <tpfennig AT gmail.com>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] ShareAlike-Klausel (was: Dropping Knowledge's vermeintliche Copyleft-Filmpremiere)
  • Date: Sat, 18 Feb 2006 12:49:55 +0100



Am 18.02.06 schrieb Paul <paul AT 2e-support.de>:
Am 01:17 18.02.2006 schrieb Thilo Pfennig:
>2006/2/18, m.eik michalke <<mailto:cc AT reaktanz.de>cc AT reaktanz.de>:
> > am Freitag, 17. Februar 2006 12:59 schrieb Thilo Pfennig:
> > > Dort wird darauf hingewiesen, das die "ShareAlike"-Klausel verbietet,
> > > das das Werk mit anders lizensierten Inhalten kombiniert wird. Das
> > > würde z.B. bedeuten, das der Film nicht auf einer DVD mit
> > > nicht-ShareAlike-Inhalten zusammen erscheinen darf. Also eine
> > > virulente Klausel meiner Meinung nach.
> > "If you include a Creative Commons licensed work in a "collective work"
> (ie. a
> > collection of works in their exact original format, not adaptations), then
> > you only need to continue to apply the Creative Commons license to that
> work
> > (even if the work was licensed under a Creative Commons Share-Alike license
> > provision). You do not need to apply it to the entire collection."
> >
> > "share alike" bezieht sich nur auf das werk an sich (hier: ein film).
> es darf
> > selbstverständlich mit anders lizenzierten werken in sammelform verbreitet
> > werden. ......
>
>Also den Absatz hatte ich tatsächlich etwas falsch aufgefasst, aber eine
>Frage darunter: "Can I combine two different Creative Commons licensed
>works? Can I combine a Creative Commons licensed work with another non-CC
>licensed work?" ....
>"Generally yes; you can combine one Creative Commons licensed work with
>another Creative Commons licensed work or with another work.....
>So, you cannot, for example, combine an Attribution-ShareAlike license
>with an Attribution-NonCommercial-ShareAlike. If you are combining a work
>licensed under a ShareAlike license condition, you need to make sure that
>you are happy and able to license the resulting work under the same
>license conditions as the original work."
>
>Ich verstehe das so, das ich eben nicht eine Kompilation bei verschiedenen
>ShareAlike-Lizenzen erstellen kann.
>Meine Kernaussage war aber auch, das ShareAlike sehr restriktiv ist. Ich
>weiss wirklich nicht, warum die ständig  besonders empfohlen wird.
>
>Vielleicht ist da auch ein Widerspruch. Ich würde sagen das alle Lizenzen,
>die ähnlich ShareAlike sind (also auch GPL und GFDL) einen
>Absolutheitsanspruch verkünden. Die GFDL verkündet als Ausnahme:
>
>"Eine Zusammenstellung dieses Dokumentes oder seinen Ableitungen mit
>anderen separaten und unabhängigen Dokumenten oder Arbeiten, in oder auf
>einem Teil eines Speicher- oder Verteilungsmediums, zählt nicht als Ganzes
>als Modifizierte Version des Dokumentes, vorausgesetzt kein
>Gesamt-Copyright wurde für die Zusammenstellung festgelegt. Solch eine
>Zusammenstellung wird "Aggregat" (Mischung) genannt, und diese Lizenz gilt
>nicht für die anderen selbstenthaltenen Arbeiten, die mit dem Dokument
>zusammengestellt wurden, im Falle daß sie zusammengestellt wurden, wenn
>sie nicht selbst abgeleitete Arbeiten des Dokumentes sind."
>
>Im Falle der Wikipedia ist es so, das der gesamte Inhalt einer Seite IMMER
>mit "Ihr Inhalt steht unter der
>< http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License>GNU-Lizenz
>für freie Dokumentation" unterschrieben wird. Insofern handelt es sich bei
>der Wikipedia nicht um ein "Aggregat", sondern als modifiziert.
>
>Insofern würde ich sagen, das alle ShareAlike-Lizenzen und die GFDL für
>Werke wie die Wikipedia nicht geeignet sind. Die GFDL vielleicht sogar
>weniger also die ShareAlike-Lizenzen, da sie es ja ermöglicht ein Aggregat
>zu erstellen, wenn auf ein Gesamt-Copyright verzichtet wird.

Ich denke, das an den Stellen "Zusammenführen von Dokumenten" und
"Dokumentensammlung" CC-Share Alike und GFDL ziemlich ähnlich sind. Ich muß
in jedem Fall Festlegen, was jeweils ein Dokument bzw. Werk und ist.


Vielleicht bedarf es da irgendwann auch einer Differenzierung im Gesetz? Ich denke das ein "Werk" früher eindeutig war. Wenn ich aber jetzt eine Seite mache und da per RSS, Bildlink usw. Inhalte von 10 verschiedenen Sites mit 10 verschiedenen Seiten erstelle dann ist die Frage was da das Werk ist - insbesondere noch, wenn es sich dynamisch verändert. Ich würde da ein "Werk" bei Internet-Seiten als den Eindruck beschreiben, den ein Besucher in einem bestimmten Augenblick erhält. Internet-Seiten nehme ich jetzt nur als Beispiel, weil hier ja viele Probleme deutlich werden.

Ich denke nicht, das man so eine Seite mit einer bestimmten Lizenz versehen kann, auch wenn diese z.B. eigene Textteile enthält. Vielleicht wäre akzeptabel, wenn man so eine Seite überschreibt mit.

"Diese Seite enthält Bestandteile die verschiedenen Lizenzen unterliegen" - oder "Diese Seite enthält Elemente die den folgenden Lizenzen unterliegen:..." Dann müssten die einzelnen Abschnitte für den Besucher auch deutlich erkennbar sein, die einer anderen lizenz unterliegen.

Jedenfalls denke ich, das bei (bleiben wir mal beim Beispiel) der Wikipedia eines der ursprünglichen Ziele nicht mehr erfüllbar ist, nämlich das alle Inhalte unter einer Lizenzbedigung kopiert werden dürfen. D.h. ich kann nicht einfach eine Wiki-Seite ausdrucken und kopieren. Das Problem ist ja schon, das ich eigentlich sowhl die GFDL und imdestens 5 Autoren mit angeben muss. - Ok, das GFDl für Wikipedia nicht optimal ist, darüber gibt es wohl auch Konsens? -



Ganz besonders ungeeignet sind da Lizenzen, die Ihre Wirkung immer auf eine
ganzes Dokument ausdehnen und nicht, wie erforderlich auf, klar zu
kennzeichnende, Abschnitte eines Dokuments.

Also ich habe da auch langsam meine Bedenken bezüglich der Kompetenz von www.creativecommons.org. Da wird auch gerne cc-by-sa verwendet. Was mir da fehlt ist auch eine Gewichtung. Im Grunde stellen sie alle Lizenzen gleichberechtigt nebeneinander - das besagt wiederum auch, das es irgendwie auch egal ist, was man wählt. Bei dem Formular wird in erster Linie gefragt ob man auch kommerzielle Nutzung zulassen will und ob man eine Bearbeitung zulassen möchte. Das Beispiel wie das jetzt beim Open Music Contest gergelt wird finde ich da besser. Meiner Meinung nach ist die idealste Lizenz wenn es geht sowieso "Public Domain" - und was Inhalte angeht nimmt man dann halt cc-by wenn man wenigstens genannt werden möchte.

Ich denke das man das stärker diskutieren und herausstellen muss. Ich denke das z.B. dorch NonCommercial vieles unmöglich werden kann ohne das es gewollt ist. Ich sehe CC auch als Projekt um der Skpesis gegenüber absoluter Freiheit zu begegnen.

ich würde das ganze so aufziehen, das ein Fragebogen so aussieht.


1. Wähle am besten "Public Domains" - das ist die freieste Lizenz - praktisch bedeutet das aber auch das ...
User kann wählen: [Will ich nicht]
2. Dann ist vielleicht cc-by das richtige für Dich, sie bietet zusätzlich...
User kann wählen: [Will ich nicht]
3. Wenn Du keine kommerzielle Nutzung haben willst, wähle am besten cc-by-nc...

und so weiter...


Vielleicht in der Form nicht ideal, aber ich denke die Idee wird klar: Die Freiheit muss oben anstehen und die Einschränkungen sollen dann angeboten werden, wenn der Künstler oder Autor Bauchgrummeln bekommt oder sein Anwalt nervös wird.

Hätte man das  so aufgebaut anstatt nach dem motto: Wähle die Lizenz, die Du am tollsten findest, so hätte man (auch in der Wikipedia) eine vielfache Menge an Freiheit in den Werken.

cc-by-nc-sa ist eben nicht genau so frei wir cc-by - und das muss stärker zum Ausdruck kommen, weil wir eigentlich für mehr Freiheit kämpfen. Genaugenommen sollten wir auch "Public Domain" fördern auch wenn das keine CC-Lizenz ist . CC.org bewirbt die aber auch:
http://creativecommons.org/license/publicdomain-2?lang=de


 

 Vor Gericht zählen dann wohl lediglich
die Lizenztexte und deren Auslegung von den verschiedenen Parteien und der
Beurteilung dieser vom Gericht.


Ich sehe da leider auch ein Damoklesschwert über Wikipedia hängen. Hier gibt es ja auch immer wieder Stimmen, die diese rechtlichen Bedenken nicht mehr hören können. Ich verstehe das irgendwie auch. Dennoch leben wir in einer Welt, in der die gerichtlichen Instanzen entscheiden - und wenn es dan irgendwann urteile geben sollte, die unangenehm sind dann werden viele für die Naivität bezahlen müssen.

Ich will da aber kein dunkles Bild malen. Ich schlage vor:


Lizenzen gewichten! Freie Lizenzen in den Vordergrund rücken und die restriktiven nicht unbedingt empfehlen. Es gibt Fälle in denen die wohl nötig sind, aber ich glaube das sollten sehr wenige sein.
Ich würde mir da ein verstärkte rechtliche Abklärung wünschen. Ich fürchte das diese speziellen Lizenzfragen für JEDEN Anwalt Neuland sind, egal wie gut er im Urheberrecht ist.
Ich formuliere daher mal die Fragen, die ich so sehe:

* Wie definiert man heutzutage ein Werk? Insbesondere bei Seiten wie der Wikipedia ?
* Und in dem Zusammenhang: Welche Rechtsbegriffe werden in D,A,CH benutzt für Zusammenstellungen und wie unterscheidet sich da ggf. die Rechtslage.
* Können wir davon ausgehen, das Werke unter der selben Lizenz in D,A,CH gleich behandelt werden?
* Gibt es Bemühungen auch in der EU einheitliche Rechtsvorschriften für Urheberrecht zu schaffen, die CC-Lizenzen betreffen?

Beliebig viele Fragen ließen sich daraus ableiten. Wenn wir CC-Lizenzen empfehlen wollen, müssen wir auch versuchen den Interessierten Rechtssicherheit bieten zu können. Wenn nicht direkt als Organisation, als aber dennoch im Sinne der Information der Rechtslage.


Thilo

--
http://vinci.wordpress.com


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