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cc-de - Re: [Cc-de] ShareAlike-Klausel (was: Dropping Knowledge's vermeintliche Copyleft-Filmpremiere)

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Paul <paul AT 2e-support.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] ShareAlike-Klausel (was: Dropping Knowledge's vermeintliche Copyleft-Filmpremiere)
  • Date: Sat, 18 Feb 2006 17:04:15 +0100

Am 16:05 18.02.2006 schrieb m.eik:
hallo thilo,
am Samstag, 18. Februar 2006 12:49 schrieb Thilo Pfennig:
> Ich denke das ein "Werk" früher eindeutig war. Wenn ich aber jetzt eine
.....
ich würde in der praxis vorschlagen, den lizenzhinweis für das gesamtwerk mit
einem zusatz wie "sofern nicht anders angegeben stehen alle inhalte dieser
seite unter...".

Soweit ich das überblicke, ist genau das z.B. unter GFDL als generelle Lizenz so nicht möglich. Entweder ich weise Bereiche aus, die ausschließlich Dokumente unter GFDL enthalten, oder ich muß an jedes Dokument die Lizenz pappen. Prinzipiell aber volle Zustimmung, es so zu machen! Ist die Basislizenz eine andere, würde ein Bapperl an jedem GFDL-Lizenziertem Dokument (+Historie+.... selbstverständlich) vermutlich reichen.

....
> Meiner Meinung nach ist die idealste Lizenz wenn es geht sowieso "Public
> Domain" - und was Inhalte angeht nimmt man dann halt cc-by wenn man
> wenigstens genannt werden möchte.
hm... wer sich über sein schaffen eine reputation aufbauen möchte, wird kaum
auf eine nennung des namens verzichten können. ist dieser verzicht überhaupt
mit dem urheberrecht vereinbar?
aber ich finde dies v.a. aus perspektive der rezipienten nicht als ein mehr an
freiheit, sondern als verlust von information.

Stopp. Hier würde ich doch darum bitten, die Mindestforderungen (die durch die Lizenz vorgegeben werden) und die jeweils sinnvolle Verfahrensweise auseinander zu halten.

ich jedenfalls möchte wissen,
wer etwas gemacht hat, das mich beeindruckt (langweilt, anwidert...).

Je nach dem ob ich Inhalt in einem Artikel der Tagespresse einerseits oder in einer wissenschaftlichen Abhandlung andererseits verwende, kann es in einem Fall sinnvoll sein, nur die Quelle (wo dann die Autoren stehen), eine einfache Liste aller Beteiligten oder die exakte Historie anzugeben. Das ist doch schon im Interesse der jeweiligen Herausgeber, Autoren etc. und muß z.B. für die wissenschaftliche Variante nicht erst zur Pflicht erhoben werden.
<scherz> Man stelle sich nur vor, ein DJ müßte jedes mal, wenn er einen unter einer freien Lizenz stehenden Titel spielen möchte die gesamte Historie verlesen. Das wird bestimmt eine tolle Veranstaltung!</scherz> Für eine Musikwissenschaftler hingegen macht das für seine Arbeit Sinn und er muß nicht erst darum gebeten werden.
Eine freie Lizenz soll dem Nutzer, soweit möglich, nicht vorschreiben was er zu und zu lassen hat, sondern lediglich die Mindestanforderungen, einen Rahmen vorgeben!

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Bestes Badewetter
Paule





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