Skip to Content.
Sympa Menu

cc-de - Re: [Cc-de] ShareAlike-Klausel (was: Dropping Knowledge's vermeintliche Copyleft-Filmpremiere)

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

List archive

Chronological Thread  
  • From: Paul <paul AT 2e-support.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] ShareAlike-Klausel (was: Dropping Knowledge's vermeintliche Copyleft-Filmpremiere)
  • Date: Sat, 18 Feb 2006 11:08:50 +0100

Am 01:17 18.02.2006 schrieb Thilo Pfennig:
2006/2/18, m.eik michalke <<mailto:cc AT reaktanz.de>cc AT reaktanz.de>:
> am Freitag, 17. Februar 2006 12:59 schrieb Thilo Pfennig:
> > Dort wird darauf hingewiesen, das die "ShareAlike"-Klausel verbietet,
> > das das Werk mit anders lizensierten Inhalten kombiniert wird. Das
> > würde z.B. bedeuten, das der Film nicht auf einer DVD mit
> > nicht-ShareAlike-Inhalten zusammen erscheinen darf. Also eine
> > virulente Klausel meiner Meinung nach.
> "If you include a Creative Commons licensed work in a "collective work" (ie. a
> collection of works in their exact original format, not adaptations), then
> you only need to continue to apply the Creative Commons license to that work
> (even if the work was licensed under a Creative Commons Share-Alike license
> provision). You do not need to apply it to the entire collection."
>
> "share alike" bezieht sich nur auf das werk an sich (hier: ein film). es darf
> selbstverständlich mit anders lizenzierten werken in sammelform verbreitet
> werden. ......

Also den Absatz hatte ich tatsächlich etwas falsch aufgefasst, aber eine Frage darunter: "Can I combine two different Creative Commons licensed works? Can I combine a Creative Commons licensed work with another non-CC licensed work?" ....
"Generally yes; you can combine one Creative Commons licensed work with another Creative Commons licensed work or with another work.....
So, you cannot, for example, combine an Attribution-ShareAlike license with an Attribution-NonCommercial-ShareAlike. If you are combining a work licensed under a ShareAlike license condition, you need to make sure that you are happy and able to license the resulting work under the same license conditions as the original work."

Ich verstehe das so, das ich eben nicht eine Kompilation bei verschiedenen ShareAlike-Lizenzen erstellen kann.
Meine Kernaussage war aber auch, das ShareAlike sehr restriktiv ist. Ich weiss wirklich nicht, warum die ständig besonders empfohlen wird.

Vielleicht ist da auch ein Widerspruch. Ich würde sagen das alle Lizenzen, die ähnlich ShareAlike sind (also auch GPL und GFDL) einen Absolutheitsanspruch verkünden. Die GFDL verkündet als Ausnahme:

"Eine Zusammenstellung dieses Dokumentes oder seinen Ableitungen mit anderen separaten und unabhängigen Dokumenten oder Arbeiten, in oder auf einem Teil eines Speicher- oder Verteilungsmediums, zählt nicht als Ganzes als Modifizierte Version des Dokumentes, vorausgesetzt kein Gesamt-Copyright wurde für die Zusammenstellung festgelegt. Solch eine Zusammenstellung wird "Aggregat" (Mischung) genannt, und diese Lizenz gilt nicht für die anderen selbstenthaltenen Arbeiten, die mit dem Dokument zusammengestellt wurden, im Falle daß sie zusammengestellt wurden, wenn sie nicht selbst abgeleitete Arbeiten des Dokumentes sind."

Im Falle der Wikipedia ist es so, das der gesamte Inhalt einer Seite IMMER mit "Ihr Inhalt steht unter der <http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License>GNU-Lizenz für freie Dokumentation" unterschrieben wird. Insofern handelt es sich bei der Wikipedia nicht um ein "Aggregat", sondern als modifiziert.

Insofern würde ich sagen, das alle ShareAlike-Lizenzen und die GFDL für Werke wie die Wikipedia nicht geeignet sind. Die GFDL vielleicht sogar weniger also die ShareAlike-Lizenzen, da sie es ja ermöglicht ein Aggregat zu erstellen, wenn auf ein Gesamt-Copyright verzichtet wird.

Ich denke, das an den Stellen "Zusammenführen von Dokumenten" und "Dokumentensammlung" CC-Share Alike und GFDL ziemlich ähnlich sind. Ich muß in jedem Fall Festlegen, was jeweils ein Dokument bzw. Werk und ist. In der Wikipedia ist das ein Artikel. auf einer DVD kann das ein Film sein (könnte aber auch jeder einzelne Akt eines Theaterstücks für sich sein, wenn ich das entsprechend abgrenze). Wenn sich unterschiedlich lizenzierte Dokumente / Werke in einer Zusammenstellung auf einem Datenträger in einem Buch etc. befinden muß ich entweder jedes einzelne Dokument Lizenzieren oder ich schaffe Bereiche mit jeweils einheitlicher Lizenzierung.

Für freie Informationssammlungen (speziell auf Wiki-Basis) aller Art, welche neben selbst erstellten Texten auch Dokumente dritter (Gesetzestexte, Wissenschaftliche Arbeiten, Literarische Texte, ... ), Abbildungen von Kunstwerken, Marken, Wappen, u.s.w. beinhalten sollen, werden wohl immer ein großes Problem mit einer Einzellizenz im allgemeinen und einer Share Alike- oder Share Alike-No Derivative Works-Lizenz im speziellen haben.
Ganz besonders ungeeignet sind da Lizenzen, die Ihre Wirkung immer auf eine ganzes Dokument ausdehnen und nicht, wie erforderlich auf, klar zu kennzeichnende, Abschnitte eines Dokuments. GFDL und wenn ich das richtig verstanden habe auch CC-*-by-sa sind hier denkbar ungeeignet)
Den einzigen Ausweg sehe ich hier in einer Trennung in Lizenzbedingungen (AGB) einerseits und in einen Lizenz-Pool für die Übernahme und die Weitergabe von Dokumenten / Werken.
Dies ist insbesondere auch für die Umstellung bestehender Wikis auf eine neue Lizenzierung nötig, um Mehrfachlizenzierungen für die Weitergabe zu ermöglichen, damit z.B. GFDL-Lizenzierte Artikel nach und nach umgestellt werden können.

Ein optimale Lizenz für die Weitergabe müßte wohl in den Begriffskategorien Dokument, eingebundenes/beigefügtes gekapseltes, selbstständiges Dokument / Werk, Abschnitt, Dokumentensammlung (gleich und unterschiedlich lizenzierter Dokumente), ... und der dementsprechenden eindeutigen Kennzeichnung und Zuordenbarkeit operieren.
Ein Beispiel: Wenn ich unter GFDL einen Artikeltext schreibe und dort ein Bild unter "Lizenz freie Kunst" [1] hinzufüge, könnte ich zwar für die Online-Version behaupten es sind zwei Dokumente einer Dokumentensammlung (was mMn vor Gericht nicht standhalten dürfte). Wenn ich aber ein Veröffentlichung in gedruckter Form erstelle, werde ich den Artikel wohl als ein zusammengeführtes (kombiniertes) Dokument betrachten müssen, wenn ich das Bild NICHT als Anhang extra veröffentlichen möchte.
Selbst ein Mischen von GFDL und CC-by-sa ist nicht möglich, weil z.B. GFDL wirkungslos wird sobald etwas hinzugefügt oder weggelassen wird und weil beide Lizenzen eben nur unter der jeweiligen Lizenz weitergegeben werden dürfen. Das würde streng genommen zumindest bedeuten, das beide Lizenzen den gleichen Wortlaut haben müßten. Auch wenn z.B. innerhalb der Wikipedia-Community oft auf die Ähnlichkeit beider Lizenzen hingewiesen wird und man sich dort einigt, ein Mischen zu tolerieren, hat das mMn leider keinerlei Relevanz für die betroffenen Parteien im Konfliktfall, da Wikipedia nur eine Projektplattform ist und die Lizenzen an den Inhalten der Dokumente hängen und nicht an der Wikipedia (Gilt für jedes andere gleich gelagerte Projekt ähnlich). Vor Gericht zählen dann wohl lediglich die Lizenztexte und deren Auslegung von den verschiedenen Parteien und der Beurteilung dieser vom Gericht.

[1] http://artlibre.org/licence/lal/de/
---------------------

Bestes Badewetter
Paule





Archive powered by MHonArc 2.6.24.

Top of Page