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cc-de - Re: [Cc-de] Extra Klauseln zur Einschränkung von CreativeCommons-Lizenzen

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Andreas Hierling <Andreas.Hierling AT seitenbau.net>
  • To: "Ulrike Mahlmann" <Ulrike.Mahlmann AT gmx.de>
  • Cc: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Extra Klauseln zur Einschränkung von CreativeCommons-Lizenzen
  • Date: Tue, 18 Oct 2005 16:44:48 +0200






Hi,

cc-de-bounces AT lists.ibiblio.org schrieb am 18.10.2005 14:51:39:

> Reicht ihm das?
> https://lists.ibiblio.org/sympa/arc/cc-licenses/2004-July/000990.html

Vermutlich nicht. Ich schätze der Typ ist eher einer dieser kleinkarierten
Korinthen*****, wie man an seiner selbsgefälligen Mail unschwer ablesen
kann. Der Kerl ist so skrupellos, dass er auf eine Abmahnung seitens
CreativeCommons mit einer Gegenklage reagieren würde. Egoistische
Opportunisten, die ihren Vorteil aus CC ziehen möchten und mehr nicht.
Nichts übrig für die Community.

Werde ab sofort den gesamten iD.EOLOGY-Content auf meiner Seite spiegeln
und zum Download anbieten. Bevor CC gezwungen ist ihn ab zu mahnen, soll er
doch erst mal aktiv werden. Dann sind es seine Prozesskosten und nicht
unsere...

;-)


> Im Übrigen würde CC zunächst auf den Versuch setzen, die Leute davon zu
> überzeugen, dass es mehr Sinn macht, die unveränderten Lizenzen zu
> verwenden. Siehe dazu die Mail von Mike Linksvayer. Wir sind ja hier
nicht
> bei Gravenreuths.
>
Hab ich natürlich zuerst versucht, bin jedoch nur auf Ignoranz gestoßen.
Eine Verwässerung der CC-Lizenzen macht den Leuten keine Angst, sie
befürchten mehr eine "Verwässerung der Netlabels" durch CC-Lizenzen (was
für eine geniale Umkehrung der Realität). Wenn Du möchtest kann ich Dir
meine gesamte Korrespondenz mit iD.EOLOGY zukommen lassen.


Gruß,

Andreas


P.S.: Meine Anwort auf seine Mail habe ich im folgenden angeführt:


Sehr geehrter Herr Tripp,


Danke für die detaillierte Antwort. Allerdings kann ich Ihre
Selbstsicherheit und Arroganz nicht nachvollziehen. Toll, dass sie
Rechtsanwalt sind und so genau über das Urheberrecht Bescheid wissen.
Sicher kennen Sie sich dann auch im Markenrecht aus, welches im Grunde auf
den Forderungen des Urheberrechts begründet ist. Letztlich ist ja auch eine
Marke bzw. Logo ein Werk. Ausschließlich der Schöpfer einer Marke ist
berechtigt die Zustimmung zur Verwendung zu erteilen. Diese hat Creative
Commons jedem erteilt, der seine Werke unter ihren Bestimmungen
veröffentlicht. Dies ist aber bei iD.EOLOGY nicht der Fall.

Daher besitzt iD.EOLOGY kein Recht den Markennamen "Creative Commons" und
die damit verbundenen Markenzeichen ein zu setzen. Es bedarf also keiner
weiteren Klärung ob ihr eure Inhalte mit der CCPL kennzeichnen dürft und im
weiteren Verlauf die gewährten Rechte weiter einschränken könnt - Ihr dürft
es nicht, da ihr damit die Nutzungsbedingungen für die CC-Kennzeichnung
nicht erfüllt. Man kann ja auch nicht einfach den "Blauen Engel" auf
Atommüll anbringen oder synthetische Lebensmittel als "Bio" bezeichnen.

Geklärt werden muss allerdings, ob nun für die bisher als CC-lizenziert
gekennzeichneten Werke auf iD.EOLOGY die Bestimmungen der CC greifen oder
nicht. Schließlich ist es eindeutig bestimmt, dass eine einmal angewendete
Lizenz nicht wieder enfernt werden darf. Vermutlich ist es also so, dass
alle Inhalte auf iD.EOLOGY unter einer "Attribution-NonCommercial-NoDerivs
2.0"-Lizenz stehen, womit jeder die Erlaubnis hat die Tracks unentgeltlich
zum Download anzubieten und sogar gegen eine Kopiergebühr Datenträger mit
den Inhalten zu verkaufen, wenn kein kommerzieller Nutzen dahinter steht.

Bzgl. Ihrer Befürchtung einer Abmahnung kann ich sie beruhigen.
CreativeCommons hat weder die Absicht, noch die finanziellen Mittel, um
Gerichtsverfahren gegen Künstler und Labels zu führen. Wir setzen auf
Diskurs, Vernunft und Einsicht. Da dies allerdings nicht immer Erfolg hat,
wie man am Beispiel iD.EOLOGY sehen kann, setzen wir auch auf Kreativität.

Und so werde ich ab sofort sämtliche Inhalte von iD.EOLOGY auf meiner Seite
zum Download anbieten. Dann könnt ja ihr eine Abmahnung schreiben und wir
mit einer "negativen Feststellungsklage hinsichtlich der Kostenpflicht"
reagieren...

;-)


Gruß,


Andreas


volker_tripp AT web.de schrieb am 17.10.2005 11:15:36:

> Sehr geehrter Herr Hierling,
>
> mein Name ist Volker Tripp. Ich betreibe zusammen mit Jörg Friedrichs
> und Christian Sierpinski das Netlabel iD.EOLOGY.
>
> Ich schreibe Ihnen bezüglich der von Ihnen angestossenen Diskussion um
> die von uns benutzte Creative Commons Lizenz inklusive der
> Erweiterungsklausel. Was meine fachliche Qualifikation zu dieser Frage
> angeht, so weise ich darauf hin, dass ich in Berlin als Rechtsanwalt
> zugelassen und tätig bin.
>
> Ihre rechtliche Einschätzung teile ich nicht. Jedem Lizenzgeber ist es
> als Inhaber der Verwertungsrechte an seinem Urheberrecht völlig
> freigestellt, unter welchen Bedingungen er seine Werke der
> Öffentlichkeit zugänglich macht. Insofern ist der Umstand, dass wir eine
> für unsere Zwecke maßgeschneiderte Lizenz benutzen, rechtlich in keiner
> Weise zu beanstanden. Darin ist auch keineswegs eine wie auch immer
> geartete Übervorteilung der Nutzer von iD.EOLOGY zu sehen, da niemand
> gezwungen ist, die Lizenzbedingungen zu akzeptieren. Die Nutzer können
> es schlicht unterlassen, irgendwelche Inhalte kostenlos von ideology.de
> herunterzuladen.
>
> Freilich ist es eine andere Frage, ob es aus Sicht von CC zulässig ist,
> einerseits die CC Lizenz zu benutzen, andererseits aber Zusatzklauseln
> einzufügen. Sollte eine Veränderung der Lizenzbedingungen unzulässig
> sein, so müsste darauf auf der CC Seite hingewiesen werden. Dies wäre im
> übrigen auch Voraussetzung für die von Ihnen in Aussicht gestellte
> Abmahnung. Eine solche Einschränkung der Nutzbarkeit der von CC
> entwickelten Lizenz findet sich meines Wissens auf der CC Seite jedoch
> nicht. Sollte eine solche Einschränkung existieren, so bitte ich Sie,
> mir einen entsprechenden Link zukommen zu lassen.

>
> Schliesslich möchte ich noch darauf hinweisen, dass es aus unserer Sicht
> gute Gründe für die von uns benutzte Einschränkung der CC Lizenz gibt.
> Es wäre für ein Netlabel fatal, wenn jedermann den gesamten Content
> unserer Seite auf einer eigenen Seite zum Download zur Verfügung
> stellte, da damit die Idee eines Netlabels verwässert würde. Die
> Identität und die Bedeutung eines Netlabels wären gefährdet, wenn es
> keine Möglichkeit gäbe, potentiellen Nachahmern eine derartige
> Spiegelung unserer Seite zu verbieten.
>
> Falls es trotz der von mir dargelegten Einschätzung zu einer Abmahnung
> kommen sollte, werden wir mit einer negative Feststellungsklage
hinsichtlich der Kostenpflicht reagieren, da es - > wie gesagt - bisher
> keinen klaren Hinweis darauf gibt, dass eine Modifikation der CC Lizenz
> unzulässig ist. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, werden wir
> natürlich eigens eine Lizenz für unsere Zwecke entwickeln.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> V. Tripp
> iD.EOLOGY netlabel
>
> PS: Die in der von Ihnen weitergeleiteten Diskussion aufgeworfene
> Diskrepanz zwischen der deutschen und der englischen Fassung der
> Zusatzklausel ist aus meiner Sicht vernachlässigenswert, da das
> kostenpflichtige Anbieten der Inhalte ohnehin bereits durch die CC
> Lizenz verboten ist und die englische Zusatzklausel dies schlicht
bestärkt.
> --
> Alle Menschen sind das Volk,
> aber manche sind Volker.
>
> > free tracks: www.ideology.de
> > free vids: www.100percent-prophets.org.uk
>






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