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cc-de - Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Till Jaeger <till.jaeger AT ifross.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons
  • Date: Fri, 11 Nov 2005 11:37:18 +0100


>>An dieser Tatsache kann Creative Commons wenig verändern. Wir können
>>allerdings versuchen die Rahmenbedingungen so zu beeinflussen, dass
>>diese situation in zukunft hoffentlich seltener vorkommt. zum einen
>>durch auf mehr Flexibilität auf seiten der Verwertungsgesellschaften
>>zu drängen und zum anderen indem wir potentielle benutzer unserer
>>Lizenzen besser über die Verwertungsgesellschaften-problematik
>>informieren. eine erster Ansatz is inzwischen auf http://
>>creativecommons.org/about/think zu finden.
>
>
> Der Text ist mir bekannt und ich weiß ja auch, was diese Lizenzen bedeuten.
> Nur scheinen das viele Künstler nicht zun tun. Sicher ist es ein Ansatz
> möglichst viele Urheber detailliert zu informieren und damit Irrtümern
> vorzubeugen. Was aber wenn ein Mitglied einer LVG nun unwissend oder gar
> entgegen besserem Wissen ein Werk unter CC veröffentlicht?
>
> Ich habe einfach keine Lust Schadensersatzforderungen zu bezahlen, nur weil
> ich mich auf die Gültigkeit von CC-Lizenzen verlasse. Es gibt ja auch kein
> öffentlich zugängliches Verzeichnis aller GEMA- u. GVL-Mitglieder. Also
> selbst wenn ich bereit wäre den Aufwand zu betreiben um die Gültigkeit
> einer Lizenz zu überprüfen, habe ich dazu keine Möglichkeit. Es sei denn Du
> hältst es für zumutbar, dass ich jedesmal über Briefverkehr mit den LVGs
> kläre welcher Künstler nun frei ist und welcher nicht. Im Falle des
> vielfach erwähnten Rene Breitbarth dauerte die ganze Prozedur 6 Wochen...


Es ist zwischen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Lizenzgber und der
Haftung gegenüber den Verwertungsgesellschaften zu unterscheiden.

1.
Für Rechtsmängel - ein solcher wäre gegeben, wenn ein Werk nicht unter einer
CC-Lizenz genutzt werden kann, weil Rechte zuvor an die GEMA übertragen
wurden -
enthalten die CC-Lizenzen folgende Regelung:

"5. Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig
schriftlich vereinbart, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die
erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen
wurden."

Folge: Wenn dem Urheber oder sonstiger Lizenzgeber bekannt ist, dass er die
entsprechenden Rechte nicht besitzt und dennoch behauptet, dass ein Werk unter
CC frei nutzbar ist, kann ihm gegenüber Regress genommen werden, wenn der
Nutzer
von einer Verwertungsgesellschaft in Anspruch genommen wird.

Sofern dem Lizenzgeber dies nicht bewusst ist (unabhängig davon, ob er dies
wissen müsste), besteht keine Gewährleistung. Dies entspricht der gesetzlichen
Regelung im Schenkungsrecht, die hier angemessen erscheint, da der Lizenzgeber
sein Werk unentgeltlich lizenziert.

2.
Schadensersatzforderungen können von den Verwertungsgesellschaften nur dann
gegenüber dem Nutzer geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich oder
fahrlässig gehandelt hat. Von den Gerichten wird im Urheberrecht
erfahrungsgemäß
ein strenger Maßstab angelegt. Dennoch sind Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen, wenn für den Nutzer nicht erkennbar war, dass ein Werk nicht
unter CC genutzt werden durfte. Ob dabei darauf abzustellen ist, dass in der
GEMA-Datenbank (http://www.gema.de/repertoiresuche/) ein Werk auffindbar ist,
lässt sich schwer sagen. Das wird auch davon abhängen, welcher
Sorgfaltsmaßstab
im Einzelfall an den Nutzer anzulegen ist und wie häufig fehlerhaft unter CC
lizenzierte Werke im Umlauf sind.

Allerdings ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
verschuldensunabhängig und kann von den Verwertungsgesellschaft in der
entsprechenden Lage durchgesetzt werden. Ob dabei Rechtsverfolgungskosten
erstattet werden müssen, ist mir nicht bekannt. Im Normalfall sollte
jedenfalls
die GEMA für eine einfache Abmahnung keine anwaltliche Hilfe benötigen. Sind
jemandem Urteile zu Kostenerstattungsansprüchen der Verwertungsgesellschaft
bekannt?

Viele Grüße

Till Jaeger

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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS)
Linprunstraße 35 | 80335 München
Tel.: +49.89.211 871 0 | www.ifross.de
Dr. Till Jaeger
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