Skip to Content.
Sympa Menu

cc-de - Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

List archive

Chronological Thread  
  • From: Andreas Hierling <Andreas.Hierling AT seitenbau.net>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] GVL vs. Creative Commons
  • Date: Fri, 11 Nov 2005 16:02:48 +0100





Hi,

Danke für die ausführliche Antwort. Das ist doch mal was. Mehr wollte ich
nie wissen. Die Frage ist nur, wie sollen wir damit umgehen. Wie Du schon
sagst, wird die rechtliche Beurteilung, ob der Nutzer eines vermeintlichen
CC-Werkes hätte prüfen müssen, ob das Werk auch tatsächlich frei ist, stark
damit zusammen hängen, wie zuverlässig CC-Lizenzen sind. Vielleicht sollten
daher Arbeitsgruppen gegründet werden, die CC-Werke prüfen und ihre
Ergebnisse in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zur Verfügung
stellen. So könnte man dann auch direkt auf Künstler, die CC-Lizenzen
anwenden obwohl sie selbst gar nicht die entsprechenden Rechte an ihrem
Werk besitzen(!), zugehen und sie evtl. für einen Protest gegen die
Machenschaften der LVGs gewinnen.

Eine entsprechende Datenbank und Zugang für Mitglieder der Arbeitsgruppe
könnte ich unter cc-validation.common-culture.net (andere Namensvorschläge
erwünscht) zur Verfügung stellen. Vielleicht könnte ja auch CreativeCommons
eine Dommain "cc-validation.org" oder ähnliches registrieren und eine
solche DB aufbauen. Melde mich gerne freiwillig, die Programmierarbeiten zu
übernhemen...

> 2.
> Schadensersatzforderungen können von den Verwertungsgesellschaften nur
dann
> gegenüber dem Nutzer geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich oder
> fahrlässig gehandelt hat. Von den Gerichten wird im Urheberrecht
> erfahrungsgemäß
> ein strenger Maßstab angelegt. Dennoch sind Schadensersatzansprüche
> ausgeschlossen, wenn für den Nutzer nicht erkennbar war, dass ein Werk
nicht
> unter CC genutzt werden durfte. Ob dabei darauf abzustellen ist, dass in
der
> GEMA-Datenbank (http://www.gema.de/repertoiresuche/) ein Werk auffindbar
ist,
> lässt sich schwer sagen. Das wird auch davon abhängen, welcher
> Sorgfaltsmaßstab
> im Einzelfall an den Nutzer anzulegen ist und wie häufig fehlerhaft unter
CC
> lizenzierte Werke im Umlauf sind.

Die Repertoiresuche kann für eine Prüfung nicht herangezogen werden, da
sich in der DB, obwohl die LVGs behaupten sie schützten nicht einzelne
Werke sondern den gesamten Künstler, nur nach Titeln suchen läßt. Diese
sind aber in der Regel nicht erfasst, da sie als CC-Werke ja meistens nicht
auf Tonträgern erschienen sind.

Schadensersatzforderungen sollten also laut Deiner Einschätzung nicht zu
befürchten sein, da es für Werksnutzer schlicht nicht zumutbar ist, die
Zugehörigkeit eines Künstlers zu einer LVG zu ermitteln.

Interessant finde ich allerdings, dass selbst sehr bekannte Künstler, die
alle Mitglieder bei LVGs sind, immer öfter unter CC veröffentlichen, ohne
dabei von den LVGs auf ihr "unrechtmäßiges" Handeln aufmerksam gemacht zu
werden. Gerade hier stellt sich die Frage inwieweit ein Gericht zugunsten
der LVGs entscheiden würde, da es evtl. annimmt, die LVG-Mitgliedschaft
dieser Künstler müsse allgemein bekannt sein.

Es kann doch nicht sein, dass die LVGs nicht mitbekommen haben, dass selbst
die BeastieBoys, David Byrne, The Rapture oder LeTigre unter CC releasen.
Manche dieser Titel sind sogar in der GEMA-Datebank zu finden.

Auch CC kann man hier Vorwürfe machen, die auf CC-Werke eben dieser
Künstler verlinken, obwohl jeder wissen müsste, dass es sich um
kommerzielle Künstler handelt. Schaut doch einfach mal selbst:
http://creativecommons.org/wired/ - Nehmt ein paar Titel gebt sie in die
GEMA-Suche ein.

Krass! Oder?

Sollten wir nicht eben diese prestigeträchtigen Künstler ansprechen und mit
ihnen gemeinsam in Verhandlungen mit den LVGs treten? So würden wir auch
eine breitere Öffentlichkeit erreichen.

Sobald sich einer dieser Namen in unserer Sache beteiligt, könnte ich z.B.
bei www.laut.de einen Artikel zum Thema veröffentlichen. Das würde doch der
ganzen Sache Aufwind verschaffen und die LVGs müssten sich um ihr Image
fürchten, wenn jedem ihre Knebel-Politik vor Augen geführt wird.

> Allerdings ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
> verschuldensunabhängig und kann von den Verwertungsgesellschaft in der
> entsprechenden Lage durchgesetzt werden. Ob dabei Rechtsverfolgungskosten
> erstattet werden müssen, ist mir nicht bekannt. Im Normalfall
solltejedenfalls
> die GEMA für eine einfache Abmahnung keine anwaltliche Hilfe benötigen.
Sind
> jemandem Urteile zu Kostenerstattungsansprüchen der
> Verwertungsgesellschaft bekannt?

Nein, noch nicht. Bisher nur die Aufforderung Titel nicht zu spielen, oder
aber die Gebühren zu bezahlen. Dürfte allerdings nicht lange auf sich
warten lassen, da ich die o.g. Künstler bereits seit einiger Zeit in unser
Radioprogramm aufgenommen habe.

Sicher ist, zahlen würde ich keinen Cent! Wie Klaus Graf schon sagte,
nutzen Künstler die CC-Lizenzen primär in einer NC-Variante und versuchen
vor Allem auf ihre kommerziellen Werke aufmerksam zu machen. Wozu sollten
sie sich Gedanken über ihre Rechte machen, wenn sie eh nicht zur Haftung
heran gezogen würden?

Diesem Sachverhalt, wie auch der Einschränkung der Freiheitsrechte der
Künstler durch die GEMA-Verträge sollte unser Protest gelten. Sicher kann
man mit den LVGs konstruktiv verhandeln, aber wir dürfen nicht ausser acht
lassen, das bereits zahlreiche Werke die unter CC stehen gleichzeitig bei
der GEMA registriert sind. Creative Commons hat hier die Aufgabe Menschen
die sich auf CC-Lizenzen verlassen vor evtl. Abmahnungen u.
Schadensersatzforderungen zu schützen. Deshalb bin ich für eine
schnellsmögliche Klärung der rechtlichen Folgen einer (unverschuldet)
unsachgemäßen Verwendung von CC-Werken. Sonst kann man nur, wie bereits von
Klaus Graf treffend formuliert, sagen:

Finger weg von CC-Lizenzen im
Musikbereich!!!

Da es Möglich sein sollte, diese Empfehlung so schnell wie Möglich zurück
nehmen zu können, dürfen wir uns hier nicht auf ein schnelles Ergebnis in
den Verhandlungen mit den LVGs verlassen, sondern konsequent handeln und
dieses Problem klären.Die einzige Möglichkeit die ich hierzu sehe ist eine
Abmahnung bzw. Schadensersatzklage von den LVGs zu provozieren und vor
Gericht durch zu kämpfen.



Viele Grüße,

Andreas






Archive powered by MHonArc 2.6.24.

Top of Page