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cc-de - Re: [Cc-de] CC-Lizenzen - Problemfragen

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: John Hendrik Weitzmann <jhweitzmann AT mx.uni-saarland.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] CC-Lizenzen - Problemfragen
  • Date: Sun, 07 Jun 2009 13:05:36 +0200

Hallo alle,

unten eingefügt ein paar hoffentlich weiterhelfende Antworten. In der Tat ist der Einzelfall meist zu kompliziert als dass man hier ewig gültige Lösungen auf der ML verkünden könnte.

- Urheber unauffindbar
(Beispiel: ich nutze ein CC-Lizensiertes Bild, nach einem Jahr stelle
ich fest, dass die URL von der ich das Bild bezogen habe nicht mehr
existiert. Gleichzeitig muss ich aber nachweisen können (im Falle jemand
meldet Ansprüche), aus welcher Quelle ich das Bild bezogen habe. Muss
ich das Bild jetzt entfernen? Genügt der Link auf die damals angegebenen
Lizenzbedingungen auf den Seiten von Creative Commons? Wie muss ich die
Lizenzbestimmungen zu verwendeten Inhalten sichern? Screenshots?)

soweit es um Webseiten von CC.org geht, besteht die Gewähr, dass die unter den bekannten URLs dauerhaft verfügbar sein werden. Darum sind auch jetzt noch die Lizenztexte der Version 1.0 unter denselben URLs erreichbar wie vor 5 Jahren.
Was die Bezugsquelle des jeweiligen Werkes angeht ist die entsprechende URL in erster Linie ein zusätzlicher Aspekt der Attribution. Für eine Stützung der Behauptung, man verwende ein Werk rechtmäßig, weil man es von der URL X bezogen habe und da stehe ja schließlich der Lizenzhinweis nochmal deutlich zu lesen, ist es eher eine Krücke. Ein Manipulieren ist für den Lizenzgeber so einfach, dass das Verschwinden einer Bezugs-URL auch keinen großen Unterschied macht.

- Falsche Lizenzangaben
Natürlich darf jemand nicht unter CC-Lizenz veröffentlichen was er nicht
selbst erstellt hat. Was wenn er es dennoch tut?
Wenn ich ein Werk X benutze, das unter Share-Alike veröffentlicht wurde
und damit ein eigenes Werk Y erstelle und sich später herausstellt, dass
das Werk X in Wahrheit strengeren Copyrightbestimmungen unterliegt - wer
haftet dann wofür?

bei angemaßtem Urheberrecht (jemand cc-lizenziert ein fremdes Werk, ohne dazu berechtigt zu sein) haftet grundsätzlich jeder spätere Nutzer gegenüber dem tatsächlichen Rechteinhaber. Die Verwendung einer CC-Lizenz bietet also keinerlei Garantie, dass sie auch berechtigterweise geschieht. Das ist eine der größten Schwächen freier Lizenzen allgemein und wird erst behebbar werden, wenn es irgendwann mal beweissichere CC-Register geben sollte, in denen hinterlegt werden muss, wann welches Werk mit welcher Lizenz ins Netz gestellt wurde.

Für den versehentlich haftbaren Nutzer kommt u.U. ein Regress gegenüber dem anmaßenden Lizenzverwender in Betracht. Das ist aber Sache des Einzelfalls und problematisch, weil Nutzungsrechte eigentlich nicht gutgläubig erworben werden können.

Das von mir erstellte Werk Y beinhaltet jetzt Teile von Werk X, damit
wäre ich nach Gema und Co verpflichtet, Lizenzgebühren abzuführen. Liegt
die Sorgfaltspflicht allein beim Ersteller neuer Inhalte, zu prüfen ob
die von ihm genutzten Werke richtig lizensiert sind? (Das kann ich bei
den meisten Werken garnicht feststellen.) Aber der entstandene Schaden
beim Urheber wird einklagbar sein, nur gegenüber wem?

wie gesagt, gegenüber dem letztendlichen Nutzer. Es wäre gut, wenn alle Lizenzgeber Services wie registeredcommons.org nutzen würden. Das tun sie leider nicht.

Besteht im Innenverhältnis gegenüber dem, der das Werk unter falscher
Lizenz veröffentlicht hat evtl. ein Schadensersatzanspruch? Sind solche
Fälle schon aufgetreten?

s.o., das ist zumindest denkbar. Mir ist kein aktueller Fall aus Deutschland bekannt.

- Mischen von Lizenzen
Beispiel:
Ich möchte einige Inhalte eines Webprojektes unter Share-Alike
veröffentlichen, andere möchte ich zusätzlich unter NC stellen. Das
Gesamtprojekt steht unter Share-Alike.
Beißen sich diese Lizenzen nicht gegenseitig? Der Nutzer muss, wenn er
meine Werke benutzen will unter der gleichen Lizenz veröffentlichen,
d.h. wenn er ein Werk von mir nutzen will, das unter by-sa steht und
eines das unter by-sa-nc steht kann er nicht beide Werke gleichzeitig in
einem Werk kombinieren ohne gegen eine der Lizenzen zu verstoßen. Richtig?

richtig, allerdings würden die zusätzlich NC-lizenzierten Inhalte wohl als zweifach parallel lizenziert gelten müssen, d. h. dass sich ein Nutzer dann aussuchen kann, ob er unter BY-SA oder BY-NC-SA nutzen will. Im Zweifel würde man dann davon auszugehen haben, dass er unter BY-SA genutzt hat. Solche Schachtelungen von Lizenzen sind eher nicht zu empfehlen, Parallellizenzierungen können allerdings in bestimmten Kontexten sinnvoll sein.

- Auf welche Art und Weise sind auf einer Website die Quellenangaben zu
machen?
Wikipedia macht eine Unterseite zu jedem Bild, auf der die genauen
Lizenzen hinterlegt sind. Andere Seiten blenden direkt im Bild die
Quelle ein - was hässlich ist. Um Abmahnungsstress zu vermeiden: wie
sollte man die Quellen angeben?

Abmahnsicher ist jede Darstellung, durch die ohne Weiteres erkennbar wird, welches Bild woher stammt und wie lizenziert ist, also z.B. als Caption zum Bild (direkt drunter in kleinem Font) oder am Ende _derselben_ Seite zusammenfassend für alle Bilder, wobei alle Angaben klar zu den betreffenden Bildern zuzuordnen sein müssen.

- noch eine ganz andere Frage: Wie finanziert sich die CC eigentlich?
Ausschließlich über Spenden?

ja, das steht aber auch in den FAQs ganz eindeutig, siehe http://de.creativecommons.org/faqs/#werfinanziert_antwort

btw, Spendenkonto für CC-DE:

EEAR, Kto 99005217 @ Sparkasse Merzig-Wadern, BLZ 59351040
(im Verwendungszweck bitte "CC-DE" angeben)

:)

- noch ein anderes Problem besteht darin, wenn jemand die gewählte
Lizenz ändert. Welche Konsequenzen ergeben sich für die vorher
publizierten Werke die auf dem Werk aufbauen?

keine. Durch die Bearbeitung oder sonstige Nutzung ist ein Lizenzvertrag zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer entstanden, der bis zum Auslaufen des urheberrechtlichen Schutzes weitergilt - egal ob der Lizenzgeber ab einem bestimmten Punkt eine andere Lizenz verwendet, gar keine freie Lizenz mehr anbietet oder das Werk komplett von den eigenen Seiten runternimmt.

Noch kritischer:
wenn jemand sich für CC entscheidet und später in die GEMA eintrit
werden scheinbar alle erstellten Werke auch rückwirkend? (!?!?)
Gebührenpflichtig.
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#Rechtslage_bei_nachtr.C3.A4glichem_GEMA-Beitritt_des_Urhebers

nein, das steht auch in dem Artikel so nicht.

Bestehende Nutzungsrechte erlöschen nicht einfach so, nur weil der eine Vertragspartner irgendwann in die GEMA eintritt. Und wie in dem Wikipedia-Artikel auch steht, kann die GEMA keine Rechte geltend machen, die ihr nicht exklusiv eingeräumt wurden, und nimmt auch nur bestehende und zukünftige Rechte wahr. Sobald ein Titel von einem einzigen Nutzer unter CC-Lizenz genutzt wurde (d.h. alles jenseits des bloßen Anhörens, also Kopieren, Verbreiten, Aufführen, ...) kann der Rechteinhaber der GEMA nicht mehr die ausschließlichen Nutzungsrechte am Titel einräumen.
Das Problem reduziert sich auch hier wieder auf die Nachweisbarkeit, dass der Titel einmal unter CC-Lizenz verfügbar war und tatsächlich genutzt wurde. Wenn das nachzuweisen ist, dürfte auch das Thema "ist die Unwiderruflichkeit ggü. der GEMA durchzusetzen" vom Tisch sein, denn jeder Nutzer darf den Titel wieder anderen Nutzern weitergeben und löst damit theoretisch unbegrenzt viele neue Lizenzverträge zwischen diesen anderen Nutzern und dem Lizenzgeber aus. Selbst wenn letzterer die alle widerrufen könnte (worum unter Juristen noch immer gestritten wird), könnte er niemals darlegen, dass er mit seinem Widerruf auch wirklich alle erreicht hat. Der Titel kann damit nie wieder "lastenfrei" werden, wie er für die GEMA sein muss.
Eine andere Sache ist natürlich der praktische Umgang mit der GEMA. Die sitzen so sicher auf ihrer GEMA-Vermutung, dass man einiges zu tun hätte, das (ggf. zeitweise) Anbieten des Titels unter CC-Lizenz nachzuweisen. Auch hier wären verpflichtende Register ein wahrer Segen.

was wenn ich nicht merke, dass jemand seine Lizenz ändert? Ich kann doch
nicht bei jedem Werk jeden Monat eine Detailsprüfung durchziehen. Mit
jedem Künstler wieder eine seperate Vereinbarung zu treffen mindert aber
den Nutzen von CC erheblich.

ein ständiges Nachprüfen wäre gar nicht möglich und es bestehen, s.o. mit allen Nutzern separate Lizenzverträge. In diesem Falle wird die Idee hinter CC dadurch im Ergebnis sogar gestärkt.

Viele Grüße,

John Hendrik Weitzmann
CC-DE Legal Project Lead

Europäische EDV-Akademie | Institut für Rechtsinformatik
des Rechts (EEAR) | Universität des Saarlandes
Torstraße 43a | Geb. A54
D-66663 Merzig | D-66123 Saarbrücken





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