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cc-de - Re: [Cc-de] Samples von nicht-CC-Werken in CC-Musik

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Thilo Pfennig <tpfennig AT gmail.com>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Samples von nicht-CC-Werken in CC-Musik
  • Date: Wed, 25 Jan 2006 18:05:03 +0100

Am 25.01.06 schrieb Materialermüdung <materialfatigue AT gmail.com>:
> Es ist eigentlich ausgeschlossen, daß jemand das
> erkennt - aber rechtlich gesehen habe ich mich an dem geschützten Material
> bedient. Hm.

Die Frage der "Schöpfungshöhe". Da können sich Experten ihr Geld
verdienen. Ich sags mal so: Das heutige System mit Copyrights usw.
würde nicht funktionieren, wenn jeder immer alles bedenkt, auch wenn
er gesetzlich dazu verpflichtet wird.

Das ist genau wie bei der Steuererklärung: Du setzt Deine Unterschrift
drunter und versicherst die Richtigkeit, die Du gar nicht
gewährleisten kannst (und auch kein Steuerberater). Selbst oder gerade
Eigner ehheblicher Urheberrechte wildern ständig in fremden Eigentum.

Vielleicht hättest Du nicht fragen sollen? ;-)

> Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich ein sample 'nachbaue'? Soweit ich
> weiß, wird diese Technik im HipHop öfter eingesetzt, aber ich kenne mich da
> nicht wirklich aus und habe keine Ahnung von der rechtlichen Lage.

Ich leider auch nicht. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht die
Sampling-Lizenz unerwähnt lassen, die am geeignetsten ist für eigene
Produktionen wenn man viel Samples austauscht, wie im Bereich HipHop (
http://creativecommons.org/about/sampling )


> Aber nehmen wir mal ein Sprachsample aus einem Hörbuch oder Film, das ich
> nachspreche und dann das mit meiner Stimme reproduzierte sample in meinem
> song verwende. Bei einzelnen Worten sicher kein Problem. Aber was ist mit
> Satzfragmenten oder ganzen Sätzen? Wie lang, wie eindeutig, wie erkennbar
> muß ein Sprachzitat sein, um mit dem Copyright zu kollidieren?

Puh. Vielleicht ist hier jemand kompetentes anwesend. Ich denke aber
das das auch ein allgemeines Problem ist. Ich vermute man wird da ggf.
immer auf wackligem Grund gehen. Oder gibt es da ggf. Präzedenz-Fälle
mit veröffentlichten Urteilen? Gibt es da irgendwo Listen?

Nur am Rande: Bei einer Kurzerecherche bin auch die Seite
http://www.gema.de/kommunikation/news/n165/stellungnahme_christian_wilckens.shtml
gestoßen. Da steht doch tatsächlich " die Kuriensitzung der Komponisten"
Laut Wikipedia ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kurie ) eindeutige
Verbindung mit dem Heiligen Stuhl. Also auch Unfehlbarkeit bei der
GEMA? :-)


Thilo

--
http://vinci.wordpress.com




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