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cc-de - Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "reipet" <reipet AT gmx.net>
  • To: <cc-de AT lists.ibiblio.org>
  • Subject: Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenzen
  • Date: Tue, 16 Jan 2007 14:10:22 +0100


>>
>> Meinem Verständnis nach darf z.B. auch Bertelsmann CC-NC-Werke auf
>> seine Internetseite stellen. Nur dafür Geld verlangen (oder es zu
>> Werbezwecken verwenden etc.) dürfen sie nicht, weil das (*allen*)
>> eingeräumte Nutzungsrecht das nicht hergibt.
>>

So ungefähr sehe ich das auch.

>
>Ich glaube das Verwenden der Werke auf einer kommerziellen Webseite allein
>kann bereits als kommerzielle Nutzung gesehen werden, auch wenn für das
>Werk selbst kein Geld verlangt wird. Ist ja im Grunde nichts anderes als
>die Verwendung in einem Werbespot, auf Messeveranstaltungen etc., nur eben
>ein anderes Medium. Aber in all diesen Fällen handelt es sich IMHO um eine
>werbliche Nutzung.

Zunächst die Frage: Was ist im Zusammenhang mit der NC-Frage eigentlich der
Unterschied zwischen einer kommerziellen Internetseite, wie der von
Bertelsmann, und einer Social-Network-Seite, wie MySpace? Rupert Murdoch ist
doch nicht der Weihnachtsmann, oder?

Für den Lizenzbestandteil Nichtkommerziell "NC" fehlt es nach meiner Meinung
an einer eindeutigen Definition. CC versucht mit einem Leitfaden die
Bedeutung des Begriffs einzugrenzen.(1) Anhand von fünf Punkten wird darin
eine Unterscheidung versucht. Eine nicht kommerzielle Nutzung ist demnach in
der Regel der Gebrauch durch Privatpersonen sowie Bildungseinrichtungen und
Organisationen mit Nonprofit-Auftrag. Das Werk darf nicht hauptsächlicher
Bestandteil von Werbung sein. Auch darf der Zugang zum NC-lizenzierten
Inhalt nicht die Akzeptanz von Werbung in Form von "Click-Through"-Werbung
voraussetzen. Die Präsenz von Werbefenstern auf einer Internetseite an sich
zur Finanzierung der Infrastrukturkosten wie Webseite und Download-Volumen,
dürfte noch nicht als kommerzielle Nutzung eingestuft werden.

Bei NC-Lizenzen ist auch keine sog. "geldwerte Vergütung" erlaubt. Gängige
Praxis mancher Musik-Filesharing-Netzwerke ist/war es, Downloads nur gegen
Uploads zu erlauben. Sollte ein NC-lizenziertes Musikstück nur dann
erhältlich sein, wenn der Empfänger im Gegenzug dem Anbieter ein anderes
Stück offerieren muss, verstieße das gegen die CC-NC-Lizenz. Filesharing an
sich wird aber als Beispiel für eine "nicht geldwerte Vergütung" in der
Lizenz explizit genannt.

Die Trennung von nicht-kommerzieller und kommerzieller Nutzung ist
problematisch. Weitere Diskussionen und Praxiserfahrungen sind hierzu noch
nötig. CC-Gründer Lawrence Lessig zu dieser Problematik in einem Interview:
"It is an important problem. We’re in the process of clarifying, but it is a
hard problem to clarify."(2) Möglicherweise liegt darin auch ein Ansatz für
die ursprüngliche Diskussion über die Rechtsfrage zur Gültigkeit der
CC-Lizenzen bzw. einzelner ihrer Lizenzbestandteile.


>
>Sprich dürfte die Wikimedia-Foundation Wikipedia auch auf DVD verkaufen,
>wenn die Artikel unter CC-BY-NC gestellt wären?
>

Nein! CC-NC-lizenzierte Inhalte sind auf Wikipedia aber generell nicht
zulässig. Wikipedia nutzt die GFDL. Diese ist nicht mit den CC-Lizenzmodulen
NC und ND kompatibel.(3) Was eine neue Diskussion eröffnen könnte mit der
Frage nach der Kompatibilität Freier Lizenzen untereinander. Insbesondere
von "Share alike"-Lizenzen wie der GPL oder GFDL und CC-Lizenzen mit NC-
oder ND-Bestandteilen.(4)

Viele Grüße
Reinhold Petrich


(1)
https://lists.ibiblio.org/sympa/arc/cc-licenses/attachments/20060110/02d7a271
/NonCommercialGuidelinesclean-0001.pdf.
Als übersichtliches Flussdiagramm unter:
http://www.adamfields.com/CC-NC-allowed-uses-flowchart.pdf

(2) in Google Blogoscoped (03.04.2006):
http://blog.outer-court.com/archive/2006-04-03-n67.html

(3) http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Entscheidungsbaum

(4) ausführlicher dazu: Möller, Eric: Freiheit mit Fallstricken:
Creative-Commons-NC-Lizenzen und ihre Folgen. In Lutterbeck et al.: OS
Jahrbuch 2006, S. 271 ff. http://www.opensourcejahrbuch.de/2006/








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