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cc-de - Re: [Cc-de] Lizienzgenerator Wikimedia Änderungen

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Till Jaeger <till.jaeger AT ifross.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Lizienzgenerator Wikimedia Änderungen
  • Date: Thu, 18 Aug 2016 22:01:53 +0200



Am 06.08.2016 um 16:35 schrieb Dr. Hans-Udo Graf:
> Hallo, der Lizenzgenerator ist ohne Zweifel wertvoll, d.h. eine Hilfe.
> Allerdings hat er mich in einer Hinsicht verunsichert:
>
> Es ist nichts Besonderes, dass Bilder verändert werden, weil z.B. Fehler
> enthalten sind, die Sprache in der Beschriftung angepasst werden muss
> etc. Ich habe es bisher so gehalten, dass ich vor der Quellenangabe in
> solchem Fall immer geschrieben habe „verändert nach“. Dann die
> vollständigen Angaben zur Quelle erfolgen.
>
> Nach dem „Lizenzgenerator“ soll ich angeben „Was genau wird am Bild
> verändert?“ und “Wie möchten Sie als Urheber oder Urheberin Ihrer
> Änderung genannt werden“? und diese Eintragungen erscheinen dann am Ende
> im „Lizenzhinweis“.
>
> Sind diese beiden Eintragungen bzw. Angaben rechtlich notwendig, d.h.
> habe habe ich mich mit meiner Vorgehensweise bisher rechtlich angreifbar
> verhalten?
>
> Danke für eine Antwort


Die Lizenzen haben da z.T. einen leicht unterschiedlichen Wortlaut. So heißt
es in CC-BY-SA-2.0 DE:

"Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form
der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische
Übersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht
auf dem Werk des ... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder
angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer
Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und
in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf
andere Rechtsinhaber."

Bei CC-BY-SA-4.0:

"indicate if You modified the Licensed Material and retain an indication of
any previous modifications; "


Mit der Angabe, was verändert wurde, sollte man auf der sicheren Seite sein.
"Verändert nach" indiziert eine Veränderung, wobei mir das "nach" unklar
ist. Auch wenn "veränderte Version" o.ä. grundsätzlich ausreichend sein
dürfte, ist eine genauere Angabe dessen, was verändert wurde u.U. sinnvoll,
um Probleme mit dem Entstellungsschutz des § 14 UrhG zu vermeiden. Denn wenn
erkennbar ist, was verändert wurde, ist die verändete Version regelmäßig
nicht mehr geeignet, den Ruf des Ursprungsurhebers zu beeinträchtigen.

Wer seinen Namen als Bearbeiter nicht angeben möchte, kann auch "anonymous"
verwenden (siehe auch Hinweis, der mit einem "?" verlinkt ist).

Viele Grüße

Till Jaeger






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