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cc-de - Re: [Cc-de] proMedia GmbH lässt CC-Musik löschen

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Matthias Mehldau <wetter AT berlin.ccc.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] proMedia GmbH lässt CC-Musik löschen
  • Date: Tue, 11 Mar 2008 19:04:33 +0100

Hi Michael et al,

ich täuschte mich nicht: proMedia ist die Firma von RA Clemens Rasch, der 90% alle Klagen/Abmahnungen in Sachen Musiktauschbörsen in Deutschland führt.

Ich sass mit dem mal auf einer Anhörung der Grünen Bundestagsfraktion auf dem Podium [1].

Hast Du Dich schon einfach mal mit einem einfachen Schreiben selbst an sein Unternehmen gewandt?

Die Kernfrage is ja: Was willst Du von Ihm?

Eine Entschuldigung, eine Stellungnahme, eine Änderung des Verhaltens seiner Firma in solchen Fällen (Prüfung, die weiter geht als Titel), dahingehend Abmahnen?

Also ein Unterlassungsbescheid unter Strafandrohung zu erwirken oder so wär sicher sehr sexy, aber aufwändig.

In Sachen Schadenersatz müsstest Du wohl ne Argumentationsführung machen, woraus dieser Schaden besteht (wo und wie hast Du das MP3 verlinkt? Was kann die Nicht-Verfügbarkeit des MP3s für einen Schaden haben? Evtl. könnten Werber oder Label-Scouts Dich nicht entdeckt haben! Wie lange war das MP3 nicht verfügbar bis Du es gemerkt hast?)

Im Vorgehen bräuchtest Du das als juristisch halbwegs wasserdicht formulierten Text, was eigentlich nur Juristen/Anwälte leisten könnten. Insofern wäre es sicher klug sich an den VUT zu hängen.

Unjuristisch: Alternativ könnte ich probieren den Herrn Geschäftsführer mal ans Telefon zu bekommen und ihm mal unter Schilderung des Sachverhaltes dazu zubewegen selbst eine gute Geste zu starten ("Sie wollen bestimmt lieber freiwillig dem Betroffenen einen Betrag als Schadensersatz, ne Entschuldigung und die Selbstverpflichtung so fahrlässig nicht nochmal zu handeln, zukommen lassen, ehe das für sie juristische Konsequenze hat, sie abgemahnt werden und das gar öffentlich wird!"). Diese Geste wär dann eine wunderbare Handlung zum Veröffentlichen und zum Lächerlich zu machen.

Andererseits könnte auch einfach eine Organisation, an die Du Dich wendest, eine Stellungnahme bei proMedia / Rasch erfragen. Ich denke da an die Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (wohl recht fit im Thema) oder eben die Grüne Bundestagsfraktion (is leider was mit Parteifarbe).

gruss,
matthias

[1] http://einmachglas.wordpress.com/2007/09/12/heute-im-bundestag-anhoerung-zu-filesharing/

holger schwetter schrieb:
Hallo Michael,

meiner Erfahrung nach kommt man bei Firmen, die solche Methoden anwenden, nur weiter, wenn ein Anwalt Briefe schreibt. Am Besten einer, der nicht gleich ein Honorar fordert.

Vielleicht kannst Du den Justitiar vom VUT (http://www.vut-online.de/ cms/) ansprechen, die beraten zwar eigentlich nur Mitglieder, aber mit Hinweis darauf, daß ich mich für eine Mitgliedschaft interessiere, habe ich da auch schonmal eine gute Beratung bekommen (ich werd auch eintreten, ich versprech´s hoch und heilig, sobald die Firma ein bißchen Umsatz macht!). Der hat auch schon ein ganz gutes white paper zu cc gemacht, kennt sich also damit aus. Vielleicht kennt der auch einen netten Fachanwalt in Deiner Nähe.

Auf jeden Fall sollte der Vorgang publik gemacht werden.

Dumme Frage: Gibt es eigentlich irgendeine cc Dachorganisation, die in solch einem Fall finanzielle Unterstützung bietet? Wenn nicht, sollte man die nicht gründen? Was nützen Rechte, wenn man sie nicht verteidigen kann?

Viele Grüsse,

Holger


Am 10.03.2008 um 19:38 schrieb Matthias Urlichs:

Hi,

Zellophon-Records:
Ich habe darauf hin bei der proMedia GmbH eine Stellungnahme eingefordert.
Bisher hat man dort jedoch nicht reagiert. Nun bin ich etwas ratlos, wie ich
weiter vorgehen sollte.
Wenn die nicht reagieren: Mit dem Anwalt und/oder dem Gang an die
Öffentlichkeit drohen. Per Einschreiben. In deinem Fall greift neben dem
Urheberrecht (es ist schließlich *dein* Werk) evtl. auch Wettbewerbs-
recht (wenn du den Rapidshare-Link für Eigenwerbung verwendet hast).
Daneben dürfte StGB §303a (Datenveränderung) anwendbar sein.

Außerdem würde ich die RapidShare-Leute fragen, welche Legitimation
diese Firma ihnen geliefert hat. "Urheberrechtsverletzung anprangern"
kann schließlich jeder, dem irgendwas nicht passt.

Disclaimer: Ich bin kein Jurist.

Meine Vermutung: Dein Dateiname stimmte mit einem eines anderen Werks
überein. Dummerweise kann man Titel idR nicht schützen.

Alternativ wäre die Zeitschrift c't auch eine gute Plattform, dort sind
solche Aktionen immer wieder mal Thema.

--
Matthias Urlichs | {M:U} IT Design @ m-u-it.de | smurf AT smurf.noris.de
Disclaimer: Das Zitat wurde zufällig ausgewählt. | http:// smurf.noris.de
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Es gibt keine Synonyma, die Wörter die wir dafür halten haben ihren
Erfindern gewiß nicht Einerlei sondern vermutlich Species ausgedruckt.
Büttner.
-- Georg Christoph Lichtenberg
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