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cc-at - Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden

cc-at AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-at mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Joachim Losehand <joachim AT losehand.at>
  • To: <cc-at AT lists.ibiblio.org>
  • Subject: Re: [CC-at] Logos in CC Presentationen verwenden
  • Date: Mon, 03 Jun 2013 09:18:53 +0200

Am Mittwoch, den 29.05.2013, 20:30 +0200 schrieb Christian <c.angerer AT lirum.at>:

Nehmen wir mal an, das wäre alles so fein säuberlich getrennt und
einfach. Jedes Süppchen würde getrennt in einem eigenen Topf
gekocht. Dann sollte das ja eigentlich auch für andere Lizenzen (zB
Software-Lizenzen) analog gelten.

Aber liest man dann die Apache License, dann opfert die Lizenz
trotzdem den Trademarks den ganzen Paragraphen §6 [1]. Dort wird
geregelt, welche Nutzungsrechte implizit entstehen und welche
vorbehalten bleiben.

Genauso für die Gruppe der GPL Lizenzen. Für Version 2 erklärte die
FSF auch explizit, dass Trademarks nicht als „restriction” zu sehen
sind und vorbehalten werden dürfen. In der GPLv3 gibt's deswegen mit
Punkt 7.e [2] sogar eine eigene Ausnahme dafür.

Wenn diese Trennung also wirklich so fein säuberlich wäre wie du
schreibst und eine Lizenz nur Urheberrecht und nicht Markenrecht
behandeln dürfte/könnte, wieso behandeln dann die populären Software
Lizenzen (zwei Beispiele oben, aber die Liste kann man natürlich
fortsetzen) dann trotzdem beides in einer Lizenz?

In den von Dir genannten zwei Lizenzbestimmungen ist klar ausgeführt, daß die - urheberrechtlich relevante - Softwarelizenz nicht (!) auch die - markenrechtlich relevante - Verwendung von Markenzeichen, -namen, -usw. umfaßt, mit der Ausnahme ("except"): "as required for reasonable and customary use in describing the origin of the Work and reproducing the content of the notice file" (Apache Lic 2.0). Und die GNU Licens regelt, daß Nutzer genau diese Ausnahme-Bestimmung zur GNU Lizenz ergänzen können - "under trademark law". Die Apache-Lizenzbestimmung trennt genau so fein säuberlich zwischen Software-Lizenz (Urheberrecht) und Markenrecht, die Ausnahmebestimmung ist Teil des Kennzeichen- bzw. Markenrechts.

Und wer der Meinung ist, CC wäre (warum auch immer) ein Sonderfall,
der kann ja auch in der FAQ auf creativecommons.org nachlesen:

However, applying a CC license to such a work may create an implied
license to use the trademark [...]

Der Erste Satz jedoch lautet - bitte diesen mitlesen und mitzitieren: "Yes, you may offer a work for use under a Creative Commons license that includes a trademark indicating the source of the work without affecting rights in the trademark."

"Ja, man darf ein Werk zur Nutzung unter einer CC-Lizenz anbieten, das Markenzeichen enthält, unter Benennung der Quelle des Werkes, ohne daß die Rechte der Markenzeichen berührt werden". (Weil CC eine copyright-Lizenzsystem und keine trademark-Lizenzsystem ist.)

Im übernächsten Satz steht zudem genau meine Empfehlung (die ich ja nicht frei schwebend aus der Luft gegriffen habe): "Creative Commons recommends that licensors who wish to mark works with trademarks or other branding materials give notice to licensors expressly disclaiming application of the license to those elements of the work. This can be done in the copyright notice, but could also be noted on the website where the work is published."

Deutsch: "CC empfiehlt, daß Lizenzgeber (= Autoren eines cc-Werks), die ihr Werk mit (fremden) Markenzeichen (trademarks) oder anderem Marken-Zeichen (branding material) kennzeichnen, die Lizenzgeber (= Markeninhaber) davon in Kenntnis setzen, daß sie ausdrücklich ablehnen, daß diese (cc-)Lizenz auf jene Teile des (cc-)-Werkes (= Markenzeichen) anwendbar ist. Das kann in der copyright-Angabe geschehen, aber auch auf der Internetseite, wo das Werk veröffentlicht wird."

Es wird also in allen drei Fällen klar zum Ausdruck gebracht, daß eine copyright-Lizenz (GNU, Apache, CC) nicht auch eine trademark-Lizenz umfaßt und damit davon getrennt ist.

Folgt man der Empfehlung des CC-FAQ, ist eine Ansprache der Markeninhaber, wie nett sie auch immer reagieren mögen, also überflüssig, es reicht der Hinweis auf der Webseite oder in der Lizenzangabe.

Grüße, Jo.


[Add.: Im Falle von CC wird noch in FAQ auf den Fall hingewiesen, daß Rechteinhaber ihre eigenen Logos und Markenzeichen unter CC lizenzieren wollen und warnen: "Applying a CC license to your trademarks and logos could result in a loss of your trademark rights altogether." Wer eigene Logos oder Wortmarken - nur - unter cc lizenziert, hat damit keinen markenrechtlichen Schutz und verliert ggf. sogar die Möglichkeit, sein Logo usw. als Markenzeichen anzumelden bzw. entsprechenden Schutz des Marken- und Kennzeichenrechts zu erlangen.]








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