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cc-de - Re: [Cc-de] VG Wort und Internet-Publikationen: Vergütung auch für CC-lizenzierte Werke?

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Andreas Hierling <andy AT laut.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] VG Wort und Internet-Publikationen: Vergütung auch für CC-lizenzierte Werke?
  • Date: Fri, 12 Jan 2007 12:46:00 +0100

cc-de-bounces AT lists.ibiblio.org schrieb am 12.01.2007 12:10:17:

> Hi,
>
> Tim 'avatar' Bartel:
> > Vor einiger Zeit wurde dem Wikimedia Deutschland e.V. von der VG Wort
> > Geld angeboten, da Schulbuecher Texte aus der WP zitiert haben.
> >
> Superb.
>
> > Aufgrund dessen ist bei der VG Wort Geld angekommen. Dieses können wir
> > aber nicht annehmen
>
> ... wieso eigentlich nicht?
>

Wer sollte denn das Geld bekommen?

Ein Wikipedia-Artikel wird ja in der Regel von mehreren Menschen gemeinsam
"entwickelt", wer sollte dann wie beteilligt werden?

Und Vergütungen an Privatpersonen widersprechen doch irgendwie auch dem
Gedanken der freien Kultur, die, denke ich, eingesehen hat, dass jede
Schöpfung sozial, nicht privat ist. Denn "schöpfen" kann man nur aus
vorhandenem, womit es stets die Menscheit im Gesamten ist die von den
Verwertungsgesellschaften zu begünstigen wäre.

Und das geht IMHO nur über eine demokratisch organisierte, gemeinnützige
Organisation, also einen Verein o. eine Stiftung.

Gründe für diese Position:

- Bürokratischer Aufwand zur Vergabe der Vergütungen an Privatpersonen ist
zu hoch

- Wenn ich einen Text unter CC veröffentliche, darf er zumindest frei
kopiert werden, womit ich niemanden zwingen kann, das Zählpixel der VG Wort
auf seiner Seite ein zu binden. Bei veröffentlichungen auf fremden Seiten
würde der Urheber also in der Regel nicht profitieren können.

- Ein rechtskräftiger Vergütungsanspruch für CC-lizenziertes Material würde
den Tod für alle freien Lizenzen bedeuten. Denn besteht diese Anspruch für
Texte, besteht er, Gleichheit vor dem Gesetz sei Dank, auch für Musik,
Video, Interaktive Kunst, für einfach alle urheberrechtlich relevante
Werrke. Damit müsste dann die GEMA, GVL oder wer auch immer Geld von den
Betreibern von Downloadseiten und Webradios nehmen, auch wenn dort nur
freie Inhalte Angeboten werden.



Am besten wäre es wohl aber auf einen Vergütungsanspruch für freie Werke
ganz zu verzichten und stattdessen gegen die Erhebung der Gerätepauschale
gerichtlich vor zu gehen. Ein Argument wäre die Belastung von Personen die
nur freie Inhalte konsumieren durch diese Regelung. Damit bedeutet es eine
Einschränkung der Selbstbestimmung und vertragsfreiheit.






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