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Subject: Cc-de mailing list
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- From: Cy <cy AT possessed.de>
- To: cc-de AT lists.ibiblio.org
- Subject: Re: [Cc-de] WG: Melodie/ Frage an die Juristen
- Date: Wed, 22 Oct 2008 20:38:53 +0200
Hi
interessante Mail, aber ich denke nicht das ihr mit der Satire Regelung auf der richtigen Seite seid.
Ehrlich gesagt, habt ihr euch die beiden Paragraphen mal durchgelesen?
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
§23
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. 2Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Imho braucht ihr schonmal die Einwilligung des Urhebers. Wenn der Urheber von der GEMA vertreten wird dann eben die Einwillung über die GEMA.
Dann §24:
(1) Ein selbständiges
Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen
worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes
veröffentlicht und verwertet werden.
(2)
Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch
welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk
zugrunde gelegt wird.
Absatz 1 gilt eben nicht für Musik, wo du die Melodie entnimmst.
Ich bin kein Jurist, aber ich bin nach wie vor nich überzeugt davon, dass das einfach so verwendet werden kann. Der unten genannte Artikel ist meines Erachtens nicht für Musik gültig, denn §24.2 beschreibt, dass §23 Gültigkeit hat. Bei Gedichten oder sowas dürfte sich das anders verhalten.
Das begründet übrigens auch den Hip-Hop Link, den ich vorher rumgeschickt hatte.
Danke für die Interssante Diskussion.
Absatz 1 gilt eben nicht für Musik, wo du die Melodie entnimmst.
Ich bin kein Jurist, aber ich bin nach wie vor nich überzeugt davon, dass das einfach so verwendet werden kann. Der unten genannte Artikel ist meines Erachtens nicht für Musik gültig, denn §24.2 beschreibt, dass §23 Gültigkeit hat. Bei Gedichten oder sowas dürfte sich das anders verhalten.
Das begründet übrigens auch den Hip-Hop Link, den ich vorher rumgeschickt hatte.
Danke für die Interssante Diskussion.
gruß
Christian
2008/10/22 Meike Richter <meike.richter AT web.de>
Am Mittwoch 22 Oktober 2008 schriebst Du/ schrieben Sie:
Lieber Leonhard,
vielen Dank, das hilft mir weiter. Mit der Satire-Regelung sollten wir auf der
sicheren Seite sein - der Abstand zum Original ist beträchtlich. Noch eine
Nachfrage: Es handelt sich ja nur um 10 Sekunden, das Lied-Original wird
nicht verwendet - könnte das die GEMA vielleicht gar nicht interessieren,
weil die Urheberrechte gar nicht erst berührt werden?
lg
Meike
> Hallo Meike,
>
> ich hab das Mail zwar auch über die Liste geschickt, aber da ist es
> scheinbar irgendwie verloren gegangen, deshalb nochmal an deine persönliche
> adresse...
>
> Liebe Grüße,
> Leonhard
>
>
> ________________________________________
> Von: Dobusch, Leonhard
> Gesendet: Mittwoch, 22. Oktober 2008 14:13
> Betreff: AW: [Cc-de] Melodie/ Frage an die Juristen
>
> Hey Meike,
>
> ich bin zwar Jurist, deshalb aber noch lange nicht sicher (Du kennst doch
> sicher das Sprichwort "Zwei Juristen, drei Meinungen" ;-).
Ist mir neu. Werde ich mir merken.
>
> Meiner Meinung nach gibt es zwei Sichtweisen auf diese Frage, eine
> rechtliche und eine pragmatische.
>
> Rechtlich lässt sich darüber streiten, ich bin der Meinung, es dürfte von
> der Freiheit zur Satire umfasst sein. Wissen kann man das nicht, weil es
> meines Wissens nach noch keinerlei (höchst-)gerichtliche Entscheidung im
> Zusammenhang mit urheberrechtlichen Schranken und der Verwendung von
> Creative-Commons-Lizenzen gibt. Pierson (2007, S. 278) schreibt dazu
> jedenfalls das folgende: "Maßgeblich für die Unterscheidung von abhängiger
> Nachschöpfung (iS.v. § 23 UrhG) und freier Benutzung (i.S.v. § 24 UrhG) ist
> danach der "Abstand" vom benutzten Original oder dessen antithematische
> Behandlung (Satire)". Für die Frage des Abstands vom benutzten Original
> gibt es nun sicherlich richterliche Entscheidungen, hier habe ich aber für
> Deutschland keinen Überblick und Sicherheit liefert letztlich ohnedies nur
> eine richterliche Entscheidung. Ein diesbezügliches BGH-Urteil ist auch
> online verfügbar unter: http://www.kanzlei-flick.de/bgh_giesadler.html
>
> Pragmatisch kommt es wohl darauf an, wer das Werk veröffentlicht und ob
> er/sie das (äußerst geringe) Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung
> tragen kann/will.
>
> Auch wenn Dir das nicht hilft: Ich fände es ja am spannendsten, wenn ein
> derartiger Fall tatsächlich vor Gericht verhandelt würde. Erstens hätten
> wir dann etwas mehr Klarheit über die Rechtslage. Zweitens würde das Urteil
> wohl Diskussionen auslösen...
>
> lg aus Köln,
> Leonhard
>
> --
> Leonhard Dobusch
> Max-Plank-Institut für Gesellschaftsforschung
> Paulstr. 3 | 50676 Köln | Deutschland
> www.mpifg.de / www.dobusch.net
>
> Tel.: +49 221 2767-508
> Fax: +49 221 2767-555
> dobusch AT mpifg.de
>
> ________________________________________
> Von: cc-de-bounces AT lists.ibiblio.org [cc-de-bounces AT lists.ibiblio.org] im
> Auftrag von Meike Richter [meike.richter AT web.de] Gesendet: Mittwoch, 22.
> Oktober 2008 13:26
> An: cc-de AT lists.ibiblio.org
> Betreff: Re: [Cc-de] Melodie/ Frage an die Juristen
>
> Hallo Christian,
>
> es geht nicht um die GEMA-Meldung. Der Hase liegt hier im Pfeffer: Man kann
> nur cc lizenzieren, wenn einem alle Rechte an einem Werk gehören. Berührt
> also das 10-sekündige "zitieren" des Lieds im Film die Rechte der Urheber?
> Dann wäre eine cc-Lizenzierung unmöglich. Oder fällt das unters Zitatrecht
> oder unter was auch immer? Der Comic ist zudem Satire, und Satire darf
> ziemlich viel, zum Beispiel Inhalte anderer umdeuten und bearbeiten. Aber
> ich bin auch kein Jurist und rate nur...
>
> lg
>
> Meike
>
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: "Cy" <cy AT possessed.de>
> > Gesendet: 22.10.08 12:08:26
> > An: cc-de AT lists.ibiblio.org
> > Betreff: Re: [Cc-de] Melodie/ Frage an die Juristen
> >
> >
> > Meike,
> > ich bin kein Jurist, aber meiner Auffassung nach ist das sozusagen wie
> > ein Cover-Song zu beurteilen. Ein anderer Musiker interpretiert einen
> > geschützten Song. Ich bin der Meinung, das muß der Gema gemeldet
> > werden, da sie nicht die Interpreten schützen, sondern Komponist und
> > Lyriker.
> > Gruß
> > Christian
> >
> > On Wed, Oct 22, 2008 at 9:17 AM, Meike Richter <meike.richter AT web.de>
wrote:
> > > Liebe Liste,
> > >
> > > eine Frage an die Juristen:
> > >
> > > Bei einem satirischen Comicfilmchen singt eine Figur einen bekannten,
> > > GEMA-pflichtigen Popsong. Ohne Musikuntermalung, nur selbst geträllert.
> > > Dauer: etwa 10 Sekunden. Der Film soll unter cc-by-nc-nd veröffentlicht
> > > werden.
> > >
> > > Geht das rechtlich?
> > >
> > > Im voraus schon mal Danke.
> > >
> > > --
> > >
> > > **
> > > Liebe Grüße
> > > Meike
> > >
> > > Meike Richter
> > >
> > > _______________________________________________________________________
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Re: [Cc-de] Melodie/ Frage an die Juristen
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Thilo Pfennig, 10/22/2008
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Meike Richter, 10/22/2008
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