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cc-de - Re: [Cc-de] VG Wort und Internet-Publikationen: Vergütung auch für CC-lizenzierte Werke?

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Chronological Thread  
  • From: Till Jaeger <till.jaeger AT ifross.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] VG Wort und Internet-Publikationen: Vergütung auch für CC-lizenzierte Werke?
  • Date: Thu, 14 Jun 2007 17:09:19 +0200



John Hendrik Weitzmann schrieb:
> Hallo,
>
>>> ich bin im Moment etwas ratlos, wie man so etwas unterbringen soll,
>>> ohne den Charakter der Lizenzen zu sehr zu verändern. Eine auf
>>> bestimmte Nutzungsarten beschränkte Freigabe ist bisher nirgends
>>> vorgesehen. Von der Ausrichtung her ist das auch eher für die Science
>>> Commons geeignet.
>> Naja, das hat mit der Ausrichtung so viel nicht zu tun. Zwar fand die
>> Betrachtung von Prof. Hoeren erst mal mit Fokus auf die
>> wissenschaftliche Anwendung statt. Der Schluß ist aber allgemeingültig
>> für das Verhältnis von VG-Wort-Vergütung und Creative-Commons-Lizenz.
>
> mein Reply ging etwas am Thema vorbei. Ich dachte dabei an die in der
> DPPL gemachte Unterscheidung zwischen Print- und Onlinemedien, sorry
>
>> Unterbringen ließe sich das sicher mit einer der DiPP-Lizenz
>> entsprechenden Klausel. Die Frage ist nur, ob man das will -- also z.B.
>> ob man überhaupt davon ausgeht, dass (künftig) CC-lizenzierte Texte
>> vergütungsfähig sein sollen. Irgendwo korrumpiert man damit ja auch den
>> Open-Access-Gedanken ein wenig. Denn letzten Endes zahlen die Endnutzer
>> ja eben dann doch, nämlich Gerätepauschalen und Kopierpfennige.
>
> wobei sich diese Beeinträchtigung ja eigentlich aus der Konstruktion
> Geräte-/Medienabgabe selber ergibt, die ja nicht automatisch zurückgeht,
> nur weil ein bestimmter Prozentsatz der veröffentlichten Inhalte unter
> freien Lizenzen steht.

Ich sehe auch kein Problem. Zum Thema hatte ich am 11.1.07 gepostet, siehe
Anhang.

Grüße
Till


> Andererseits wäre es spannend zu sehen was passiert, wenn dieser
> Prozentsatz nachweislich so groß wird, dass eine Ausnahme der Inhalte
> aus dem Abgabenbetrieb eine Anpassung der Abgaben notwendig machen würde ...
>
> Es wird sich aber in jedem Falle etwas tun in diesem Bereich. Die
> Version 3.0 enthält in Englisch folgende Regelungen:
>
> -------------------------8<--------------------------
>
> 4.e)
> For the avoidance of doubt:
>
> i. Non-waivable Compulsory License Schemes.
> In those jurisdictions in which the right to collect royalties through
> any statutory or compulsory licensing scheme cannot be waived, the
> Licensor reserves the exclusive right to collect such royalties for any
> exercise by You of the rights granted under this License;
>
> ii. Waivable Compulsory License Schemes.
> In those jurisdictions in which the right to collect royalties through
> any statutory or compulsory licensing scheme can be waived, the Licensor
> reserves the exclusive right to collect such royalties for any exercise
> by You of the rights granted under this License if Your exercise of such
> rights is for a purpose or use which is otherwise than noncommercial as
> permitted under Section 4(c) and otherwise waives the right to collect
> royalties through any statutory or compulsory licensing scheme; and,
>
> iii. Voluntary License Schemes.
> The Licensor reserves the right to collect royalties, whether
> individually or, in the event that the Licensor is a member of a
> collecting society that administers voluntary licensing schemes, via
> that society, from any exercise by You of the rights granted under this
> License that is for a purpose or use which is otherwise than
> noncommercial as permitted under Section 4(c).
>
> -------------------------8<--------------------------
>
> Grüße,
> jhw
>
--- Begin Message ---
  • From: Till Jaeger <till.jaeger AT ifross.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] VG Wort und Internet-Publikationen: Vergütung auch für CC-lizenzierte Werke?
  • Date: Thu, 11 Jan 2007 19:44:01 +0100


Hans-Werner Hilse schrieb:
> Hi,
>
> On Thu, 11 Jan 2007 16:13:00 +0100
> Andreas Hierling <andy AT laut.de> wrote:
>
>>> Insbesondere das "ausschließlich" ist ja fraglich, da ja durchaus auch
>>> eine CC-Lizenz einschränkend sein kann und man für darüber hinaus
>>> gehendes ja auf Einzelnutzungsverträge angewiesen wäre...
>> Das sollte sich, denke ich, analog zu den GEMA-Gebühren für Musik
>> verhalten, sprich für CC-lizenzierten Content gibt es KEINE Vergütung
>> SOLANGE die Art der Nutzung von der Lizenz erlaubt wird. Wenn ich
>> CC-lizenzierte Inhalte in meinem Webradio spiele, muss ich ja auch keine
>> GEMA zahlen...
>
> Sehe ich eigentlich ein wenig ähnlich, nur: Bei der VG Wort mussten die
> Endanwender ja eben nutzungsunabhängige Gerätepauschalen bezahlen (bzw.
> die Händler diese abführen). Sie haben gar keine Wahl, selbst wenn sie
> ausschließlich freie Inhalte verarbeiten. Wieso dann allerdings der
> Autor dafür kompensiert werden sollte, ist die absolut berechtigte
> Gegenfrage...

Die Frage nach der VG Wort ist berechtigt. Im Unterschied zur GEMA werden bei
der Wahrnehmung durch die VG Wort - soweit ich weiß, das werde ich aber noch
recherchieren - keine Nutzungsrechte eingeräumt, sondern nur
"Vergütungsansprüche". Diese stehen dem Urheber unabhängig davon zu, ob er
sein
Werk lizenziert hat oder nicht und beruhen unmittelbar auf den gesetzlichen
Regelungen über Pauschalvergütungen (Anmerkung: Die Pauschalvergütung greift
bei
einigen urheberrechtlichen Schranken wie der Privatkopie etc ein. In diesen
Bereichen benötigt man keine CC-Lizenzierung, was die CC-Lizenzen auch
explizit
berücksichtigen: "2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt sämtliche
Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem
Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der
Ausschließlichkeitsrechte
des Rechtsinhabers ergeben.").
Dann wäre es nur logisch, dass der Urheber eines Werkes auch an den VG
Wort-Einnahmen (etwa durch Kopiergeräteabgaben etc) partizipiert, auch wenn
das
Werk CC-lizenziert ist.

Ob das für alle VG Wort-Bereiche (wie z.B. Belletristik) gilt, wäre noch zu
prüfen.

> Vielleicht gibt es ja noch andere Aspekte, weshalb evtl. eine Vergütung
> infrage kommen könnte bzw. abzulehnen ist? Hat evtl. gar schon wer bei
> der VG Wort angefragt?

Vermutlich wird man eher informieren als fragen müssen. Ich werde mich darum
kümmern, vielleicht werden die FAQ dann ergänzt.

Viele Grüße
Till Jaeger

>
> Gruß,
>
> Hans-Werner
> _______________________________________________
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> http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-de
>
>
_______________________________________________
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