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cc-de - Re: [Cc-de] Was wird lizensiert: Die Aufnahme oder die Komposition eines Musikstückes

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Subject: Cc-de mailing list

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  • From: "Christoph Koenig" <koenig.christoph AT t-online.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Was wird lizensiert: Die Aufnahme oder die Komposition eines Musikstückes
  • Date: Mon, 29 Aug 2005 23:04:41 -0000

Vielen Dank schon ein Mal für die Antwort. Ganz ist es mir aber noch nicht klar.

On Mon Aug 29 12:09:02 EDT 2005 Stefan Tiedje wrote:

> Und letztlich (und hier kommt es eben darauf an, ob die eine Aufnahme oder > die Komposition lizensiert wird): Wenn wir später eine andere Aufnahme von > dem selben Song machen, ist die dann auch automatisch unter der selben CC > Lizenz?
> Meine Vermutung ist, wenn das "Werk" die Komposition ist, dann ja. Das > wollen wir aber nicht.
Ihr als Urheber könnt natürlich immer machen was ihr wollt, auch eine eigene andere Bearbeitung/Aufnahme unter einer anderen Lizenz veröffentlichen, z.B. an eine Plattenfirma verkaufen.

Das ist klar, wir können ja sogar die selbe Aufnahme noch verkaufen (auch wenn wahrscheinlich nicht alle Plattenfirmen das mitmachen würden).

Das was einmal unter einer Lizenz herrausgegeben wurde ist die Rechtsgrundlage für diejenigen die es nutzen ohne selbst Urheber davonzu sein, und kann denjenigen gegenüber nicht mehr geändert werden, essei denn sie fragen nach und man trifft individuell eine neue Vereinbarung.

Die Frage war aber _was_ unter der Lizenz herausgegeben wurde, die Aufnahme oder die Komposition?

In letzterem Fall könnte jemand, der die erste Aufnahme unter der CC Lizenz erhalten hat, die zweite Aufnahme genau so kopieren und weiterverteilen, obwohl wir keine Lizenzangaben gemacht haben. Einfach nur weil es ja eine Version der gleichen Komposition ist.

Ich glaube der Teil der mich so verunsichert ist das "oder" in (1.f) "Das Werk [= Komposition] ... oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts [z.B. Tonträger = Aufnahme]". Die Sorge ist, dass in dem Moment, in dem wir eine Aufnahme unseres Songs CC lizensieren, automatisch jede weitere/spätere Aufnahme des Songs auch CC lizensiert ist, weil wir gleich das ganze Werk lizensiert haben.

Das Urheberrecht selbst ist unveräusserbar, kann also nicht abgetreten werden. Nur die Verwertungsrechte können weitergegeben werden.

OK, dass die Lizenz nur Verwertungsrechte weitergibt habe ich jetzt verstanden.
Ich nehme an, dass deine Antwort bedeutet, dass es Verwertungsrechte an der _Aufnahme_ (oder dem "Tonträger") sind.

Hypothetischer Fall, nur um festzustellen, ob ich das richtig verstanden habe:
Wir verkaufen eine CD auf der u.a. eine Aufnahme von unserem Song drauf ist, die CC lizensiert ist, und also privat weitergegeben werden darf.
Wenn jetzt auf unserer nächsten CD eine andere Aufnahme des selben Songs drauf ist, die CD aber nicht CC lizensiert ist, so wäre diese Aufnahme nicht automatisch mit CC lizensiert. Nach dem Urheberrecht handelt es sich zwar um das selbe Werk, aber die Lizenz betrifft nur die eine erste Aufnahme. Richtig?

Christoph



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Christoph Koenig
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