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cc-de - Re: [Cc-de] Was wird lizensiert: Die Aufnahme oder die Komposition eines Musikstückes

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Subject: Cc-de mailing list

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  • From: Stefan Tiedje <Stefan-Tiedje AT addcom.de>
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  • Subject: Re: [Cc-de] Was wird lizensiert: Die Aufnahme oder die Komposition eines Musikstückes
  • Date: Mon, 29 Aug 2005 18:09:02 +0200

Christoph Koenig wrote:
Wenn wir eine Aufnahme von unserem Song (den wir selbst komponiert und eingespielt haben) unter der by-nc-nd Lizenz als MP3 herausgeben, so erlauben wir damit die öffentliche nichtkommerzielle Aufführung. Also kann eine andere Band unseren Song covern und dieses Cover aufführen. Richtig?

Als Hobbyband ja, wenn es Profis sind, die damit Geld verdienen müssten sie euch vorher fragen.

Hier scheint es noch egal zu sein, ob das auf der Aufnahme oder auf der Komposition basiert.

Das Aufnahmen selbst ist noch keine Werk im Sinne des Urheberrechts, dort gelten andere Rechte...

Aber eine Aufnahme von ihrer Performance wäre von der Lizenz nicht mehr gedeckt. Auch richtig?

Die Hobbyband die euer Stück aufnimmt dürfte es nur mit der gleichen Lizenz weiterverbreiten. Sobald jemand damit Geld machen will, direkt oder indirekt (z.B. Werbung) muss er euch fragen, da diese Verwendung nicht durch die Lizenz gedeckt ist.

Und letztlich (und hier kommt es eben darauf an, ob die eine Aufnahme oder die Komposition lizensiert wird): Wenn wir später eine andere Aufnahme von dem selben Song machen, ist die dann auch automatisch unter der selben CC Lizenz?
Meine Vermutung ist, wenn das "Werk" die Komposition ist, dann ja. Das wollen wir aber nicht.

Ihr als Urheber könnt natürlich immer machen was ihr wollt, auch eine eigene andere Bearbeitung/Aufnahme unter einer anderen Lizenz veröffentlichen, z.B. an eine Plattenfirma verkaufen.

Das was einmal unter einer Lizenz herrausgegeben wurde ist die Rechtsgrundlage für diejenigen die es nutzen ohne selbst Urheber davon zu sein, und kann denjenigen gegenüber nicht mehr geändert werden, es sei denn sie fragen nach und man trifft individuell eine neue Vereinbarung.

Das Urheberrecht selbst ist unveräusserbar, kann also nicht abgetreten werden. Nur die Verwertungsrechte können weitergegeben werden.

Stefan


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Stefan Tiedje
Klanggestalter
Electronic Composition
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