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cc-de - [Cc-de] Was wird lizensiert: Die Aufnahme oder die Komposition eines Musikstückes

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Subject: Cc-de mailing list

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  • From: "Christoph Koenig" <koenig.christoph AT t-online.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Cc: gutfuernkeller <band AT gutfuernkeller.de>
  • Subject: [Cc-de] Was wird lizensiert: Die Aufnahme oder die Komposition eines Musikstückes
  • Date: Mon, 29 Aug 2005 14:09:28 +0200

Ich habe eine Frage, zu der ich in den FAQ und in den Archiven keine Antwort finden konnte. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Wir sind eine kleine hobby-Band und überlegen, unsere Musik unter der by-nc-nd Lizenz herauszugeben. Eine Sache ist uns dabei aber nicht klar: Was wird da genau lizensiert? Was ist das "Werk". Können wir eine _bestimmte_Aufnahme_ von unserem Stück lizensieren, oder lizensieren wir gleich die Komposition?
Ich habe im Grundwissen Urheberrecht nachgesehen: http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/gw02.html#2b Das sieht für mich so aus, als ob da die Komposition geschützt würde.

Wenn wir eine Aufnahme von unserem Song (den wir selbst komponiert und eingespielt haben) unter der by-nc-nd Lizenz als MP3 herausgeben, so erlauben wir damit die öffentliche nichtkommerzielle Aufführung. Also kann eine andere Band unseren Song covern und dieses Cover aufführen. Richtig?
Hier scheint es noch egal zu sein, ob das auf der Aufnahme oder auf der Komposition basiert.

Aber eine Aufnahme von ihrer Performance wäre von der Lizenz nicht mehr gedeckt. Auch richtig?

Und letztlich (und hier kommt es eben darauf an, ob die eine Aufnahme oder die Komposition lizensiert wird): Wenn wir später eine andere Aufnahme von dem selben Song machen, ist die dann auch automatisch unter der selben CC Lizenz?
Meine Vermutung ist, wenn das "Werk" die Komposition ist, dann ja. Das wollen wir aber nicht.

Ich weiß ja nicht, ob es einfache ja/nein Antworten auf diese Fragen gibt. Uns ist einfach nicht klar, wie weit sich diese Lizenz auswirkt. Und da die Lizenzen ja unwiderrufbar sind, würden wir das schon gerne wissen, bevor wir unsere Musik rausgeben. Vielleicht schieben wir auch einfach nur Panik, weil wir den juristischen Text nicht verstehen :-).

Um eine Antwort oder einen Hinweis, der etwas Ordnung in unsere Verwirrung bringt wäre ich sehr dankbar.

Christoph

--
www.gutfuernkeller.de
Samstag, 22. Oktober: Ponybar - Allendeplatz 1 - Hamburg - 21 Uhr




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