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cc-ch - Re: [Cc-ch] Artikel 1

cc-ch AT lists.ibiblio.org

Subject: iCommons Switzerland

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Chronological Thread  
  • From: Beat Estermann <estermann AT soziologie.ch>
  • To: Alex Schroeder <alex.schroeder AT openlaw.ch>
  • Cc: CC CH <cc-ch AT lists.ibiblio.org>
  • Subject: Re: [Cc-ch] Artikel 1
  • Date: Tue, 14 Jun 2005 09:46:46 +0200

Guten Tag,

Untenstehend meine Änderungsvorschläge (siehe auch doc-File mit den Änderungen
im Attachment).

> 1. DEFINITIONEN
>
> a. In einem "Sammelwerk" wird eine Vielzahl voneinander unabhängiger
> Werke derart zusammengestellt, dass die Zusammenstellung als solche
> aufgrund von Auswahl oder Anordnung EINE geistige
> Schöpfung MIT INDIVIDUELLEM CHARAKTER DARSTELLT. ALS Sammelwerke GELTEN
BEISPIELSWEISE Zeitschriften,
> Anthologien UND Enzyklopädien. Ein Sammelwerk gilt nicht als Werk
> zweiter Hand im Sinne dieser Lizenz.

- "individuell" != "persönlich" (die vorgeschlagene Version entspricht dem
URG)
- "darstellt" ist objektiv; "erscheint" ist eher subjektiv. Massgebend ist,
dass
das Werk von einem Gericht nach objektiven Grundsätzen als "Sammelwerk"
erkannt
würde
- "Als Sammelwerke gelten..." (sprachlich wohl besser, bei der bisherigen
Version würde man das Subjekt am Satzanfang erwarten)
- "beispielsweise" anstatt "insbesondere" (klar hervorheben, dass es sich um
eine nicht abschliessende Aufzählung handelt)
- "und" anstelle von "oder" (im Deutschen steht hier eher ein "und", während
im
Englischen UND Frazösischen ein "oder" stehen würde)

>
> b. Als "Werk zweiter Hand" oder "Bearbeitung" wird eine geistige
> Schöpfung mit individuellem Charakter bezeichnet, die unter
> Verwendung eines oder MEHRERER BESTEHENDER Werke so geschaffen
> wird, dass das oder die verwendeten Werke in ihrem individuellen
> Charakter erkennbar bleiben. ALS Bearbeitungen GELTEN BEISPIELSWEISE
> Übersetzungen, Musikarrangements, Drehbücher, literarische
> ADAPTATIONEN, ADAPTATIONEN für Theater oder Film, Erweiterungen,
> Kürzungen UND Zusammenfassungen sowie jede Verkörperung des Werks,
> anhand welcher das Werk nachempfunden, umgestaltet oder angepasst
> WIRD, ungeachtet der Art oder Technik der körperlichen
> Festlegung.

- "bestehender" anstelle von "vorbestehender" (das Präfix "vor-" scheint mir
hier überflüssig)
- "Als Bearbeitungen gelten..." (siehe oben)
- "Adaptationen, Adaptionen" (stilistisch besser9
- "und" anstelle von "oder" (siehe oben)
- "bei der ... wird" anstelle von "anhand welcher ... werden kann" (konkrete
vs.
hypothetische Umsetzung; eine Bearbeitung liegt dann vor, wenn diese konkret
umgesetzt worden ist)


>
> c. DER "Lizenzgeber" ist die natürliche oder juristische Person, welche
> das Werk unter dieser Lizenz zur Verfügung stellt.
>
> d. DER "Urheber" ist die natürliche Person, welche das Werk geschaffen
> hat.

- Im Deutschen scheint es mir hier angebracht, einen Artikel zu setzen.


>
> e. Das "Werk" ist die geistige Schöpfung mit individuellem Charakter,
> WELCHE unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt
> wird.

- "welche" verweist auf "Schöpfung" (f)


> f. Mit "Sie" und "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person
> gemeint, welche die Befugnisse unter dieser Lizenz ausübt und die
> Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf das Werk früher nicht
> verletzt hat oder trotz früherer Verletzung der Lizenzbestimmungen
> vom Lizenzgeber eine ausdrückliche Genehmigung erhalten HAT, DIE
> Befugnisse unter dieser Lizenz auszuüben.

- "um" ist hier m.E. unnötig bzw. unangebracht


mfg
Beat Estermann







-------------------------------------------------
This mail sent through IMP: http://horde.org/imp/

Attachment: CC-1.doc
Description: application/unknown-application-msword



  • [Cc-ch] Artikel 1, Alex Schroeder, 06/13/2005
    • Re: [Cc-ch] Artikel 1, Beat Estermann, 06/14/2005

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