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cc-de - Re: [Cc-de] Unsicherheiten bei der Erstellung CC BY-SA

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Till Jaeger <till.jaeger AT ifross.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Unsicherheiten bei der Erstellung CC BY-SA
  • Date: Sun, 16 Mar 2014 18:34:41 +0100

Hallo Herr Graf,

Am 16.03.2014 13:43, schrieb Dr.H.-U. Graf:
> Hallo,
> ich weiß nicht ganz, ob ich hier richtig bin, aber ich versuche das mal!
>
> Die Sachlage: Ich versuche mit Hilfe von Kollegen ein - nennen wir es ohne
> hochtrabend sein zu wollen einfach „Werk“ – zum naturwissenschaftlichen
> Unterricht zu erstellen.
> Wir haben uns durch die CC-Infos und Grundlagen gelesen und hoffen, Einiges
> verstanden zu haben. Dennoch bleiben bestimmte Fragen / Unsicherheiten
> weiterhin in der praktischen Arbeit bestehen.
>
> Ziel ist – momentan noch, wenn durchhaltbar – die Veröffentlichung unter der
> Lizenz CC BY-SA.
>
> Hier die Fragen:
>
> 1.Sofern in einem „Werk", das unter CC BY-SA veröffentlicht werden soll,
> z.B. auch nur ein Abschnitt / Bild mit der Lizenz CC BY-NC-SA enthalten ist,
> wird damit das gesamte(!) Werk automatisch zu CC BY-NC-SA. Stimmt das?

Wenn Sie damit meinen, dass Bild und Text zusammen nur unter "NC" genutzt
werden dürfen - ja (in dem Sinne dass die Nutzung nur noch NC geht. Es
entsteht aber keine automatische Lizenzierung, sondern eine parallele
Lizenzierung zweier Werke).

Text und Bild bleiben im Regelfall jeweils eigenständige Werke unter jeweils
ihrer eigenen Lizenz. Das Vorliegen eines Sammelwerkes oder verbundenen
Werkes müsste man prüfen, ändert aber nichts an den beschriebenen Effekten.

Wenn ein einheitliches neues Werk ensteht, das kein Sammelwerk ist (z.B.
Inkorporation von Text in einen anderen Text, kann CC BY-NC-SA nicht mit CC
BY-SA kombiniert werden.

> 2.Kann ein „Werk“, das unter der Lizenz CC BY-NC-SA veröffentlicht werden
> soll auch z.B. Abbildungen mit der Lizenz CC BY-SA enthalten?

Sofern das "Werk" durch die Abbildung nicht bearbeitet wird, ist das
möglich. Bei der Kombination von Text und Bild entsteht im Regelfall kein
einheitliches neues Werk (von Sammelwerk/verbundenem Werk abgesehen, aber
die nimmt CC vom ShareAlike aus - "Nicht als Abwandlung des
Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein
Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes.").

> 3.Kann ein „Werk“ voneinander abgrenzbare, entsprechend gekennzeichnete
> Abschnitte (z.B. Kapitel) enthalten, die entweder der Lizenz CC BY-NC-SA
> bzw. CC BY-SA zuzuordnen sind?

Grundsätzlich ja, wenn z.B. jedes Kapitel von einen anderen Autor stammt uns
inhaltlich selbständig ist.

> 4.Ist es möglich den Lizenz-Hinweis NC auf bestimmte(!) kommerzielle
> Verwertung hin einzugrenzen, z.B. nur professionelle Verlagsverwertung?

Nein. "NC" ist immer problematisch in der Auslegung und sollte m.E.
vermieden werden, wenn es geht.

> 5.Können in einem „Werk“ - unabhängig von der Lizenz – Verlinkungen, z.B. zu
> Animationen, zu Seiten angegeben werden, sofern die Zielseiten dieses nicht
> ausdrücklich untersagen. Selbstverständlich erfolgt im Disclaimer ein
> Hinweis auf dort mögliche, vom „Werk“ abweichende Verwertungsvorgaben.

Sofern die Animationen verlinkt und nicht geframet werden (vgl.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Internet-Links-auf-Artikel-sind-erlaubt-2112449.html).

> 6.Ist die Verlinkung in einem „Werk“ zu YouTube-Filmen, die dort unter der
> „YouTube Standard Lizenz“ abgelegt worden sind erlaubt.

S.o.

> 7.Auf deutschsprachigen Seiten mit Unterrichtsmaterialien (z.B.
> <http://www.u.-helmich.de> ) erfolgt bezüglich des Copyrights oft der
> Hinweis, dass die Materialien "für schulische Zwecke frei genutzt werden
> können". Wie ist damit umzugehen, wenn man ein „Werk“ unter CC BY-SA oder CC
> BY-NC-SA erstellen will?

Diese Materialien können nicht ohne Zustimmung der Urheber unter CC
verwendet werden. "für schulische Zwecke frei genutzt werden" ist eine
beschränkte Lizenz. Allenfalls möglich ist die Verwendung solcher
Materialien als Teil eines Sammelwerkes zusammen mit CC-Werken. Allerdings
kann das Sammelwerk dann insgesamt nur für schulische Zwecke eingesetzt
werden.

Viele Grüße

Till Jaeger

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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS)
Bredowstraße 3 | 10551 Berlin
Tel.: +49.30.443 765 0 | www.ifross.org
Dr. Till Jaeger
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