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cc-de - Re: [Cc-de] Fwd: Mein Foto auf Ihrer Website

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: "Klaus Graf" <klaus.graf AT geschichte.uni-freiburg.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Fwd: Mein Foto auf Ihrer Website
  • Date: Wed, 10 Sep 2008 17:58:01 +0200


> Natürlich wäre das Foto, selbst wenn es das selbe gewesen
> wäre,
> dennoch unter CC lizensiert, denn es ist bei Flickr so
> veröffentlicht.
> Wenn es das selbe gewesen wäre und der Flickr-Nutzer das
> von dem
> Menschen, der sich bei mir meldete, "geklaut" hätte, so
> hätte er den
> Flickr-Menschen wegen Urheberrechtsverletzung belangen
> müssen.

(i) Er kann gegen jeden Nutzer des Bildes vorgehen, er muss
sich nicht den Flickr-Nutzer aussuchen. Du haettest
moeglicherweise einen Haftungsanspruch gegenueber dem
Flickr-Nutzer, wenn du fuer ein von einem Dritten
faelschlich unter CC veroeffentlichtes Foto vom
Berechtigten in Anspruch genommen wirst. Der Hinweis auf
die CC-Lizenz hilft dann ueberhaupt nicht weiter, auch wenn
das nicht der Sinn von CC-Lizenzen ist. Es gibt keinen
gutglaeubigen Erwerb von urheberrechtlichen
Nutzungsrechten, auch wenn da CC dran steht.

(ii) Ein Urheber kann seine Werke so oft unterschiedlich
lizensieren wie er will. Er kann sie in seinem Shop
kommerziell verticken und zugleich auf Flickr unter CC
freigeben. Kann der Nutzer beweisen, dass er das Foto auf
Flickr entsprechend den Bedingungen der CC-Lizenz genutzt
hat, ist er aus dem Schneider.

Aendert der Nutzer seine Lizenz auf Flickr, was er
jederzeit kann, entsteht ein Beweisproblem fuer den Nutzer,
der nunmehr beweisen muss, dass das Flickr-Foto
CC-lizensiert war. Screenshots werden als zweifelhaft
angesehen:

http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2060-Beweiswert-von-Screenshots-II.html

Klaus Graf





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