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cc-de - Re: [Cc-de] Extra Klauseln zur Einschränkung von CreativeCommons-Lizenzen

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Paul <paul AT 2e-support.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Extra Klauseln zur Einschränkung von CreativeCommons-Lizenzen
  • Date: Tue, 18 Oct 2005 20:20:50 +0200

Am 16:44 18.10.2005 schrieb Andreas:
cc-de-bounces AT lists.ibiblio.org schrieb am 18.10.2005 14:51:39:

> Reicht ihm das?
> https://lists.ibiblio.org/sympa/arc/cc-licenses/2004-July/000990.html

Vermutlich nicht. Ich schätze der Typ ist eher einer dieser kleinkarierten
Korinthen*****, wie man an seiner selbsgefälligen Mail unschwer ablesen
kann. Der Kerl ist so skrupellos, dass er auf eine Abmahnung seitens
CreativeCommons mit einer Gegenklage reagieren würde.

Das mag alles sein,

Werde ab sofort den gesamten iD.EOLOGY-Content auf meiner Seite spiegeln
und zum Download anbieten. Bevor CC gezwungen ist ihn ab zu mahnen, soll er
doch erst mal aktiv werden. Dann sind es seine Prozesskosten und nicht
unsere... ;-)

trotzdem kann ich von so einer Aktion nur abraten! Ich denke das wird u.U. sehr teuer für dich werden.
Wieso denke ich das:
- Unrecht kann nicht mit Unrecht bekämpft werden (kann schon, aber nicht innerhalb der geltenden Rechtsnormen). ;-)
- Jeder Urheber hat das Recht (im Prinzip, wenn nicht höhere/andere Rechtsgüter wie Menschenrechte, die "guten Sitten" etc. dagegen stehen) zu bestimmen zu welchen Bedingungen er die Nutzung gestattet oder auch nicht. Das gleiche gilt für Inhaber von Verwertungsrechten (innerhalb des ihnen vom Urheber zugestandenen Rahmens).
- Wenn CC seine Lizenzen als Standard etablieren möchte muß CC dafür sorgen, das die Marken/Logos zu den Lizenzen entsprechend gepflegt werden. CC muß bezüglich der Markenrechtsverletzungen die nötigen Schitte einleiten. Allen anderen bleibt notfalls nur das Ausweichen auf andere Lizenzen.

- Da iD.EOLOGY klar verständlich Ihren Willen artikuliert hat, wird es auch schwer sein sich darauf zu berufen, getäuscht worden zu sein oder es nicht besser gewußt zu haben. Insbesondere in diesem speziellen Fall nicht, da es schon Schriftverkehr zu dem Thema gegeben hat, in dem die Ansprüche von iD.EOLOGY bezüglich der von Ihnen veröffentlichten Werke klar dargelegt wurden.

Der bessere Weg ist, so denke ich, CC dabei zu unterstützen die Nutzung der entsprechenden Marken im Sinne der dazugehörigen Lizenzen durchzusetzen.
CC wird wohl nicht umhin kommen, die Nutzungsbedingungen ihrer Marken und Lizenzen mit Nachdruck durchzusetzen wenn sie dieses Lizenzierungemodell als weltweiten Standard etablieren will.

das natürlich alle anderen die IHRE Rechte verletzt sehen auch gegen iD.EOLOGY vorgehen können stelle ich mal als gegeben hin (z.B. wenn Urheber Ihre Werke unter den Bedingungen CC ohne die ergänzenden Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt haben; Nutzer, denen die Zusatzbestimmungen in zumutbarem Rahmen nicht zur Kenntnis gelangt sind, CC wegen der Vertragswidrigen Nutzung Ihrer Marken, ...).

Welche Deiner Rechte verletzt wurde, vermag ich nicht zu erkennen.

Das bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen von iD.EOLOGY deren Rechte verletzt werden und sie daraus entsprechende Forderungen ableiten können halte ich für sehr wahrscheinlich, unabhängig davon, ob andere Rechtsverstöße vorliegen.

!!! Das ist meine Persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt, würde mich aber freuen, wenn sich ein solcher mal zu dem Thema ausließe !!! ;-)

Moins Paule

P.S. Ich verurteile die mißbräuchliche Benutzung der Bezeichnug CC-** für Lizenzen mit abweichenden Vertragsinhalten ausdrücklich, auch wenns das oben geschriebene für einige vielleicht nicht so ausschaut!
;-))





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