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cc-de - Re: Re: [Cc-de] Extra Klauseln zur Einschränkung von CreativeCommons-Lizenzen

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Andreas Hierling <Andreas.Hierling AT seitenbau.net>
  • To: cc-de <cc-de AT lists.ibiblio.org>
  • Subject: Re: Re: [Cc-de] Extra Klauseln zur Einschränkung von CreativeCommons-Lizenzen
  • Date: Tue, 11 Oct 2005 19:55:19 +0200





Hi,

Ok, wie es scheint sind wir alle einer Meinung. Hab alle bisherigen Replys
in dieser Mail protokolliert und im Grunde sagen alle das selbe. Jeder darf
Lizenzen stricken wie er möchte, klar. Aber dann soll er sich gefälligst
auch einen eigenen Namen überlegen und nicht unter dem Deckmantel von CC
hausieren gehen!

Genau das habe ich den Betreibern von Id.EOLOGY längst mitgeteilt. Jedoch
haben diese die Diskussion nach meiner 2 Mail abgebrochen. Die
Korrespondenz mit Id.EOLOGY führe ich im Folgenden auf:

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1. Meine Mail an Id.EOLOGY:

Hallo!

Ich bin bei Recherchen nach Creative-Commons lizenzierten Werken für unser
Webradio auf euch gestoßen, mit der Absicht Titel von euerer Seite in unser
Programm auf zu nehmen. Allerdings wird es dazu nach der ernüchternden
Lektüre eurer Lizenzbestimmungen vorerst nicht kommen.

Wie bitte kann man scheinbar unter CC-Lizenzen veröffentlichen, um dann im
weiteren Verlauf einer eigenen Lizenz die gewährten Rechte wieder ein zu
schränken? Damit verwässert ihr Bedeutung der CC-Lizenzen und verhindert
die mit diesen Lizenzen beabsichtigte Transparenz in den Nutzungsrechten
urheberrechtlich geschützter Werke!

Vermutlich ist dies jedoch rechtlich gar nicht möglich, was ich versuchen
werde schnellstmöglich zu klären. Sicher jedoch steht eure Lizenzpolitik im
Gegensatz zu den Absichten von CreativeCommons, weswegen ich euch bitten
möchte entweder auf die Verwendung der CC-Lizenzen ganz zu verzichten, oder
von der weiteren Einschränkung des Vertriebsrechts in Form von kostenlosen
Downloads über das Internet ab zu sehen.

Live free, or don't....

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Hierling

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2. Antwort von Id.EOLOGY:

hallo andreas,

danke für dein interesse, auch freuen wir uns definitiv immer, wenn
jemand stücke von unserer seite z.b. im netradio spielen will ...
solange es eben im rahmen der cc-bedingungen ist.

was mir nun nicht ganz bewusst ist, was genau du damit eigentlich meinst
bzw. mit den stücken beabsichtigst, abgesehen davon dass du sie gerne im
netradio spielen würdest? denn das dürft ihr doch, solange ihr wie
gesagt die cc einhaltet, den künstler nennt usw., es nicht für
kommerzielle zwecke nutzt usw., wo ist das problem?

was ihr nicht dürft, ist die stücke auf eurer seite zum download
anbieten, was aber ja wohl selbstverständlich ist, oder? ihr könnt
stattdessen, so wie es übrigens auch andere webradios machen, in der
playlist einen link zu unserer seite machen.

übrigens, wie heisst denn euer webradio bzw. wie ist die url der seite?

grüsse,
jörg // iD.EOLOGY

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Das beste ist der Satz "was ihr nicht dürft, ist die stücke auf eurer seite
zum download
anbieten, was aber ja wohl selbstverständlich ist, oder?".

Man sieht hier eindeutig, wie wenig die Leute verstanden haben, was
CreativeCommons eigentlich ist und nur denken sie könnten sich einen
persönlichen Vorteil dadurch verschaffen, dass sie auf CC verweisen.

Ich habe den Jungs von Id.EOLOGY eine weitere Mail geschrieben, die ich
euch nicht vorenthalten will. Ich bekam jedoch nie eine Antwort, auch nicht
nach einer erneuten Aufforderung zur Stellungnahme zu dieser Mail.


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Hi Jörg,

danke für die schnelle Antwort. Unser Webradio wird vermutlich demnächst
über www.common-culture.net online gehen und mehrere Kanäle umfassen. Der
erste geht als "Subversive Radio 1" on air, das Programm ist aber noch
nicht fertig gestellt und wir klären z.Z. außerdem juristische Bedenken
bezüglich Leistungsansprüchen der GVL. Diese verlangte von uns eine Liste
aller Künstler die wir spielen, obwohl wir ausdrücklich klar stellten, dass
in unser Programm nur CC-lizenzierte Stücke aufgenommen werden. Wir
schickten ihnen also diese Liste, auf der u.a. Rene Breitbarth von
textone.org vertreten ist, worauf hin die GVL Ansprüche erhob, da dieser
Mitglied bei ihr sei. Sollte die GVL diesen Anspruch tatsächlich aufrecht
erhalten können, wären die CC-Lizenzen vollkommen nutzlos.

Genauso wie dieser Anspruch der GVL eine Einschränkung der CC-Lizenzen
bedeutet, ist es auch mit dem Verbot der Verbreitung in Form von Downloads
bei iD.EOLOGY der Fall. Die CC-Lizenzen erlauben ausdrücklich eine
kostenlose, nicht-kommerzielle Verbreitung der Stücke, ob als Stream, CD,
oder Download solange die Bedingungen der Attribution erfüllt sind. Jede
weitere Einschränkung untergräbt den Sinn dieser Lizenzen, die nunmal eine
möglichst freie Musikkultur fördern wollen.

Soweit also die ideologischen Gründe für mein Problem mit eurer
Lizenzierungspraxis. Ein ganz pragmatisches Problem ist, dass wir
grundsätzlich alle Songs die wir spielen auf unserem Server ablegen und
jedes Stück zum Download anbieten. Außerdem möchten wir vorher wie gesagt
alle juristischen Bedenken klären. Und sollte man sich auf die Bestimmungen
der CC-Lizenzen nicht verlassen können, werden wir unser Radio auch nicht
starten, da wir nicht die Mittel haben evtl. Schadensersatzforderungen zu
bezahlen.

Das ein Verbot des Anbietens von Downloads aus Deiner Sicht
selbstverständlich sein sollte, kann ich im übrigen absolut nicht
nachvollziehen. Klar gilt dies grundsätzlich für alle Musikstücke, aber
eben nicht für Stücke unter CC-Lizenz. Darum geht es doch bei Creative
Commons, um die uneingeschränkte Möglichkeit der Verbreitung künstlerischer
und wissenschaftlicher Werke im Zeitalter der digitalen Kommunikation.

Wie steht ihr denn in Bezug auf Filesharing? Nehmen wir an wir spielen
Songs von iD.EOLOGY, jemand unserer Hörer lädt den Song bei euch runter und
bietet ihn über Kazaa oder Emule an. Wird er dann verklagt?

Selbst wenn nicht, hättet ihr zumindest jederzeit die Möglichkeit dazu.
Nicht jeder liest Lizenzbestimmungen zu allen Songs die er downloadet
durch. Soll er auch nicht müssen, dazu gibt es ein einheitliches
Lizenzmodell von CreativeCommons. Man verläßt sich also darauf, dass man
ein Stück, das unter CreativeCommons-Lizenz steht zum Download anbieten
darf. Sollte eure Einschränkung dieser Bestimmung rechtlich gültig sein,
was ich nicht glaube, gäbe es keinen Verlaß auf CreativeCommons-Lizenzen
mehr.

Viele Grüße,


Andreas

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Ich werde ihm nun erneut schreiben, mit einem Verweis auf diesen Thread und
der klaren Aufforderung entweder CC-Lizenzen einzusetzen wie sie gedacht
sind oder eben davon abzusehen. Sollte ich erneut keine Antwort erhalten,
werde ich die Songs unter Berücksichtigung der CC-Lizenz auf meiner
Webseite zum Download anbieten und ihn auffordern mich abzumahnen. Dann
können wir ja vor Gericht klären, in wie weit CC-Lizenzen in deutschland
tatsächlich rechtsgültig sind.


Viele Grüße & Danke für eure Beiträge,

Andreas Hierling



"Klaus Graf" <klaus.graf AT geschichte.uni-freiburg.de> schrieb am 11.10.2005
18:34:59:

> Also fuer mich ist das ein klarer Fall von Verstoss gegen
> Artikel 8d der betr. CC-Lizenz. 3b erlaubt (fuer
> nichtkommerzielle Zwecke) die oeffentliche
> Zugaenglichmachung, also auch das Angebot zum Download.
>
> Klaus Graf

Mathias Ulrichs schrieb am 11.10.2005 18:44:35:

>Jeder darf erstmal seine Lizenz so stricken wie er will. Das ist nicht
>das Problem.

>Das Problem ist: Das ist so keine CC-Lizenz mehr. Mit welchem Recht
>nennt Id.EOLOGY seine Lizenz CC, und warum verlinkten die Leute auf
>creativecommons.org?

>Ich würde mir wünschen, dass jemand, der in D für CC im rechtlichen Sinne
>vertretungsberechtigt ist, Id.EOLOGY anschreibt und evtl. abmahnt. Ich
>halte das nämlich für eine bedenkliche Verwässerung der CC-Idee und
>finde es überhaupt gar nicht gut, wenn jemand seine Lizenz "CC" nennt,
>obwohl sie das nicht ist.


Thilo Pfennig schrieb am 11.10.2005 18:42:15:
> Also im Debian-Projekt gibt es immer wieder mal Diskussionen dazu ob
> bestimmte Erweiterungen, die ein Autor eines Programmpaketes hinzugefügt
> hat nicht den Debian-Richtlinien widersprechen. Oft ist das dann auch
> so. Dort geht es allerdings um eine zentrale Distribution und
> zweifelhafte Klauseln werden entweder entfernt oder das Paket entfernt.
>
> In dem Fall hier würde ich sagen, das die Website das Recht hat die
> Lizenz zu erweitern. Allerdings ist es dann eine neue Lizenz.
> Widerspricht die Erweiterung der eigentlichen Lizenz so sollte die
> Website nicht auf diese Lizenzen verweisen.
>
> Ich würde es auch als wertvoll empfinden, wenn jemand diese
> Lizenzverletzungen verfolgt und auf die Widersprüche hinweist und dazu
> auffordert:
>
> 1. entweder diese Zusatzklauseln zu entfernen
> 2. fordert den Verweis auf die CC-Lizenz zu entfernen.
>
> Es geht ja auch darum, den Wert der Lizenz zu verteidigen. Das gilt
> ähnlich wie für die GPL. Hier hatten ja Router-Hersteller zum Teil
> Firerwall-Code aus Linux (iptables-Projekt) verwendet und dann den
> Deckel zu gemacht (Codeänderungen nicht veröffentlich bzw. Code nicht
> mit geliefert). In dem Fall wurde auch teilweise geklagt.
>
> Wir bräuchten ggf. jemand, der diese Aufgabe auch für CC erledigt.
>
> Thilo Pfennig
>
>





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