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cc-de - [Cc-de] Extra Klauseln zur Einschränkung von CreativeCommons-Lizenzen

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Andreas Hierling <Andreas.Hierling AT seitenbau.net>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: [Cc-de] Extra Klauseln zur Einschränkung von CreativeCommons-Lizenzen
  • Date: Tue, 18 Oct 2005 14:31:25 +0200





Hallo Liste!

Es gibt Neues im Falle iD.EOLOGY. Habe euch hier mal eine Mail von einem
der Betreiber, scheinbar ein Rechtsanwalt, weitergeleitet. Die sind
tatsächlich der Meinung, es wäre rechtens eine CC-Lizenz ein zu setzen und
die gewährten Rechte in einer extra-klausel wieder ein zu schränken. Dies
müsse, explizit von CC verboten werden, was laut iD.EOLOGY nicht der Fall
ist.

Sollten diese hiermit richtig liegen, sind die CC-Lizenzen offensichtlich
wertlos und wir müssen alles tun, diese Irrung der FreeCulture-Bewegung
schnellst möglich aus der Welt zu schaffen, bevor sie zu noch mehr
Problemen führt. Ich hoffe allerdings, dass dem nicht so ist und
extra-klauseln, die die gewährten Rechte einschränken nicht erlaubt sind.

Lest auf jeden Fall mal den Brief von Herrn Tripp und sagt was ihr davon
haltet.


Viele Grüße,


Andreas



----- Weitergeleitet von Andreas Hierling/kn/seitenbau am 18.10.2005 14:13
-----

Volker Tripp
<volker_tripp@web
.de> An
Gesendet von: Andreas.Hierling AT seitenbau.net
volker_tripp@web. Kopie
de
Thema
CC-Lizenz und Zusatzklausel
17.10.2005 11:15









Sehr geehrter Herr Hierling,

mein Name ist Volker Tripp. Ich betreibe zusammen mit Jörg Friedrichs
und Christian Sierpinski das Netlabel iD.EOLOGY.

Ich schreibe Ihnen bezüglich der von Ihnen angestossenen Diskussion um
die von uns benutzte Creative Commons Lizenz inklusive der
Erweiterungsklausel. Was meine fachliche Qualifikation zu dieser Frage
angeht, so weise ich darauf hin, dass ich in Berlin als Rechtsanwalt
zugelassen und tätig bin.

Ihre rechtliche Einschätzung teile ich nicht. Jedem Lizenzgeber ist es
als Inhaber der Verwertungsrechte an seinem Urheberrecht völlig
freigestellt, unter welchen Bedingungen er seine Werke der
Öffentlichkeit zugänglich macht. Insofern ist der Umstand, dass wir eine
für unsere Zwecke maßgeschneiderte Lizenz benutzen, rechtlich in keiner
Weise zu beanstanden. Darin ist auch keineswegs eine wie auch immer
geartete Übervorteilung der Nutzer von iD.EOLOGY zu sehen, da niemand
gezwungen ist, die Lizenzbedingungen zu akzeptieren. Die Nutzer können
es schlicht unterlassen, irgendwelche Inhalte kostenlos von ideology.de
herunterzuladen.

Freilich ist es eine andere Frage, ob es aus Sicht von CC zulässig ist,
einerseits die CC Lizenz zu benutzen, andererseits aber Zusatzklauseln
einzufügen. Sollte eine Veränderung der Lizenzbedingungen unzulässig
sein, so müsste darauf auf der CC Seite hingewiesen werden. Dies wäre im
übrigen auch Voraussetzung für die von Ihnen in Aussicht gestellte
Abmahnung. Eine solche Einschränkung der Nutzbarkeit der von CC
entwickelten Lizenz findet sich meines Wissens auf der CC Seite jedoch
nicht. Sollte eine solche Einschränkung existieren, so bitte ich Sie,
mir einen entsprechenden Link zukommen zu lassen.

Schliesslich möchte ich noch darauf hinweisen, dass es aus unserer Sicht
gute Gründe für die von uns benutzte Einschränkung der CC Lizenz gibt.
Es wäre für ein Netlabel fatal, wenn jedermann den gesamten Content
unserer Seite auf einer eigenen Seite zum Download zur Verfügung
stellte, da damit die Idee eines Netlabels verwässert würde. Die
Identität und die Bedeutung eines Netlabels wären gefährdet, wenn es
keine Möglichkeit gäbe, potentiellen Nachahmern eine derartige
Spiegelung unserer Seite zu verbieten.

Falls es trotz der von mir dargelegten Einschätzung zu einer Abmahnung
kommen sollte, werden wir mit einer negativen Feststellungsklage
hinsichtlich der Kostenpflicht reagieren, da es - wie gesagt - bisher
keinen klaren Hinweis darauf gibt, dass eine Modifikation der CC Lizenz
unzulässig ist. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, werden wir
natürlich eigens eine Lizenz für unsere Zwecke entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen,
V. Tripp
iD.EOLOGY netlabel

PS: Die in der von Ihnen weitergeleiteten Diskussion aufgeworfene
Diskrepanz zwischen der deutschen und der englischen Fassung der
Zusatzklausel ist aus meiner Sicht vernachlässigenswert, da das
kostenpflichtige Anbieten der Inhalte ohnehin bereits durch die CC
Lizenz verboten ist und die englische Zusatzklausel dies schlicht bestärkt.
--
Alle Menschen sind das Volk,
aber manche sind Volker.

> free tracks: www.ideology.de
> free vids: www.100percent-prophets.org.uk






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