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cc-de - Re: [Cc-de] Frage Schulbuchverwertung

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: John Hendrik Weitzmann <jhweitzmann AT mx.uni-saarland.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Frage Schulbuchverwertung
  • Date: Sun, 01 Jun 2014 12:50:38 +0200

solange der Verlag (bzw. dessen Rechtsnachfolger --> nachfragen bei der
DNB, leider kostenpflichtig) ausschließliche Rechte haben, kann der
Autor selbst keine Lizenzen vergeben.

Im Bereich Belletristik sind in Verlagsverträgen oft Klauseln zum
Rechterückfall nach 5 oder 10 Jahren enthalten. Ob das im
Schulbuchsegment auch so ist, weiß ich nicht, halte es aber eher für
unwahrscheinlich.

BG
jhw


Am 31.05.2014 20:54, schrieb Klaus Graf:
> On Sat, 31 May 2014 15:22:55 +0200
> "Dr.H.-U. Graf" <hugraf AT t-online.de> wrote:
>> Hi, bis in die 90iger Jahre hinein gab es ein von mir
>> verfasstes
>> Ökologie-Schulbuch. Dann stieg Westermann aus der
>> Oberstufenarbeit aus und
>> der Buchverkauf wurde Mitte der 90iger eingestellt.
>> Meine Frage: Darf ich als Autor die von mir erstellten
>> Texte dieses nicht
>> mehr vorhandenen Werkes "verwurschteln", z.B. unter CC
>> BY-SA? Die dort
>> geschriebenen Grundlagen sind nach wie vor aktuell.
>> Mir ist klar, dass das auf keine Fall für die vom Verlag
>> erstellten
>> Abbildungen im Buch zulässig ist, aber die Texte sind
>> doch mein geistiges
>> Eigentum?!
>>
>> Danke und Gruß
>>
>> H.-U. Graf
>
> Wenn der Verlag qua Vertrag der Rechteinhaber ist, dann
> muss er gefragt werden. Zum Widerruf wg. Nichtausuebung
> darf ich auf
>
> http://archiv.twoday.net/stories/41794350/
>
> verweisen.
>
> Klaus Graf
>
> _______________________________________________
> cc-de mailing list
> cc-de AT lists.ibiblio.org
> http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-de
>
>




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