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cc-de - Re: [Cc-de] CC-By-SA 2.0 und Rechte des Datenbankherstellers

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: John Hendrik Weitzmann <jhweitzmann AT mx.uni-saarland.de>
  • To: Mike Dupont <jamesmikedupont AT googlemail.com>
  • Cc: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] CC-By-SA 2.0 und Rechte des Datenbankherstellers
  • Date: Fri, 05 Oct 2012 13:17:20 +0200

ok, also mutmaßlich (nach deutschem Recht) eine sehr große GbR aus Einzelpersonen oder vielen lokalen OSM-Vereinen.

Wenn es um Apple geht, hilft vielleicht die Besonderheit des amerikanischem Recht, wonach AFAIK Landkarten auch ganz normales Copyright tragen können, jedenfalls in ihrer für Menschen wahrnehmbaren Form (Grafik, Print). Dann gilt die CCPL vollumfänglich und man braucht nicht erst das Datenbankenrecht zu bemühen.

Sofern Apple allerdings die reinen Daten abgreift - also keine Kartendarstellungen von OSM verwendet, sondern nur Koordinaten, und die Kartendarstellungen selber generiert - muss man leider doch auf das Datenbankenrecht zurückgreifen. Dieses Recht wiederum gibt es bekanntlich nicht in den USA, weshalb man Apple nur mit Klage vor einem Europäischen Gericht drohen könnte (von social pressure durch schlechte PR mal abgesehen, die natürlich immer möglich ist).

Das wäre ein interessanter Fall: Apple als in Europa aktives Unternehmen abmahnen wegen unberechtigter Nutzung der OSM-Datenbank.

Hat zwar direkt nichts mit CC zu tun, weil die CCPL V2.0 das Datenbankenrecht ja einfach in Ruhe lässt, aber spannend wäre es schon. Falls die OSM-Community das mal probieren will, als Anwälte bei iRights.info können wir sowas machen.

Viele Grüße
John



Am 05.10.2012 11:40, schrieb Mike Dupont:
es handelt sich um OSM, und nutzer is apple , siehe :
http://www.change.org/petitions/apple-inc-uphold-the-terms-of-cc-by-sa-2-0-license

2012/10/5 John Hendrik Weitzmann <jhweitzmann AT mx.uni-saarland.de
<mailto:jhweitzmann AT mx.uni-saarland.de>>

Problematisch dürfte aber sein, welche natürliche oder juristische
Person bzw. welche Gesamthand dann eigentlich "der Hersteller" der
Datenbank ist. Man muss ein "etwas" finden, das insgesamt große
Investitionsleistung an Zeit oder Geld getätigt hat, ohne die die
Datenbank nicht entstanden wäre. Nur dann greift der
Investitionsschutz der §§ 87b ff. UrhG.

Sprich, es muss eine irgendwie abgrenzbare Gruppe (einen Verein?
eine GbR?) geben, die rechtlich gesehen überhaupt Inhaber eines
Schutzrechts sein kann.




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James Michael DuPont
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