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cc-de - Re: [Cc-de] CC-By-SA 2.0 und Rechte des Datenbankherstellers

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: John Hendrik Weitzmann <jhweitzmann AT mx.uni-saarland.de>
  • To: Mike Dupont <jamesmikedupont AT googlemail.com>
  • Cc: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] CC-By-SA 2.0 und Rechte des Datenbankherstellers
  • Date: Fri, 05 Oct 2012 11:17:05 +0200

Hallo

Wenn eine Gruppe von Mitwirkenden gemeinsam mit vielen anderen
Menschen auf der ganzen Welt auf einer Online-Datenbank unter der
cc-by-sa-2.0 Lizenz arbeiten, und dann wird die Datenbank vom Dritten
verwendet aber nicht unter der gleichen Bedingungen,

vorausgesetzt, dass der dritter Benutzer des Datenbank wird nicht
durch die BY-SA-2.0-Lizenz gebunden,
weil die Datenbank nicht Original genug sei, sondern nur durch sui
generis-Datenbank geschützt,

können die Mitwirkenden in Deutschland ihr recht als Datenbank
Hersteller durchsetzen ( § 87b. Rechte des Datenbankherstellers)?

Grundsätzlich schon, denn die Version 2.0 der CCPL enthält keinen Verzicht auf das Datenbankenrecht (anders ganz bewusst die 3.0, es wird in der kommenden 4.0 wohl aber in die lizenzierten Rechte eingegliedert).

Problematisch dürfte aber sein, welche natürliche oder juristische Person bzw. welche Gesamthand dann eigentlich "der Hersteller" der Datenbank ist. Man muss ein "etwas" finden, das insgesamt große Investitionsleistung an Zeit oder Geld getätigt hat, ohne die die Datenbank nicht entstanden wäre. Nur dann greift der Investitionsschutz der §§ 87b ff. UrhG.

Sprich, es muss eine irgendwie abgrenzbare Gruppe (einen Verein? eine GbR?) geben, die rechtlich gesehen überhaupt Inhaber eines Schutzrechts sein kann.

Viele Grüße
John




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