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cc-de - Re: [Cc-de] Urheberrecht

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Hans-Werner Hilse <hilse AT web.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Urheberrecht
  • Date: Fri, 27 Mar 2009 22:15:16 +0100

Moin,

On Fri, 27 Mar 2009 21:25:56 +0100
Thomas Biedermann <biedermann AT mac.com> wrote:

> also, jetzt bin ich erst ein mal ein wenig perplex. Komische Antwort
> von Ihnen.

bin halt ne komische Type. Nee, ehrlich, ich dachte aber auch: Komische
Frage von Ihnen :-)

> >> Welche Möglichkeiten laut Urheberrecht zulässig sind und welche,
> >> die ich noch nicht aufgelistet habe, darüber hinaus.
> > Inwiefern denn zulässig? Was sollte sie verbieten? Oder: Was machen
> > Sie, dass Sie meinen, Sie seien zu irgendwas verpflichtet?
>
> Ich gestalte eine Zeitschrift. Der Chefredakteur liefert mir Artikel
> und Fotos. Irgendwo muss laut Urheberrecht der Bildnachweis hin = „zu
> irgendwas verpflichtet“! Soweit alles verstanden? Welche Möglichkeiten
> gibt es, welche sind zulässig und welche habe ich noch nicht
> aufgelistet, die ich auch verwenden kann.

IANAL, aber das Urheberrecht macht Ihnen da keine konkreten
Vorschriften. Es verpflichtet Sie nur, sich an das zu halten, was Ihnen
da (wenn Sie jetzt also auf der Seite des Verwertens von
urheberrechtlich geschützten Material sind) der Urheber vorschreibt
(oder halt derjenige, von dem Sie Ihre Nutzungsrechte ableiten). Das
steht so in §13 UrhG.

> > Klingt, als würden wir blöde fragen?
>
> Ja!
>
> > Ist nicht so gemeint.
>
> ;–(

Ehrlich.

> > Geht es um CC-Lizenziertes Material?
>
> Nein.

Da hätte man hier vielleicht passende Antworten parat gehabt (ehrlich
gesagt weiß ich aber auch dort nicht, welche Vorschriften die
CC-Lizenzen da machen), da man dabei ja seine Rechte aus der Lizenz
ableitet.

> Ich habe neulich in einer Zeitschrift den interessanten Fotonachweis
> gelesen – klein und kompakt –, dort standen nur der Urheber des Fotos
> und in Klammern die Seitenzahl des Mehrseiters, also etwa so:
>
> ABC (1, 6, 19, 20), DEF (2, 17, 25, 29), GHI (25, 27, 30), JKL (12,
> 29, 30) …

Tja, aber das ist halt, wie oben geschrieben, 'ne Sache der Abmachung.
Mit dem jeweiligen Urheber oder demjenigen, von dem man seine eigenen
Verwertungsrechte ableitet. Manchmal ist bei Illustrationen etc. ja
auch gar kein Hinweis 'dran.

> Das scheint auch akzeptabel zu sein und nicht strafbar im Sinne des
> Urheberrechts.
>
> Jetzt alles klar geworden?

Ja, ich denke schon.

Das Urheberrecht kennt außerdem die Möglichkeit, ohne Absprache mit
Urheber bzw. Rechte-Vermittlern Werke unter bestimmten Bedingungen zu
nutzen. Z.B. als Zitat. Das unterliegt natürlich ganz bestimmten
Voraussetzungen. Auch dabei müsste man wohl sicherlich die Herkunft
angeben, zu genaueren Umständen bin ich überfragt.


-hwh

PS: Wie oben geschrieben: IANAL, also besser für kritische Zwecke
entsprechenden Menschen entsprechende Dienstleistungen bezahlen.




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