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cc-de - [Cc-de] Urheberrecht

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Thomas Biedermann <biedermann AT mac.com>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: [Cc-de] Urheberrecht
  • Date: Fri, 27 Mar 2009 21:25:56 +0100

Hallo, Hans-Werner,

also, jetzt bin ich erst ein mal ein wenig perplex. Komische Antwort von Ihnen.

Welche Möglichkeiten laut Urheberrecht zulässig sind und welche, die ich noch nicht aufgelistet habe, darüber hinaus.
Inwiefern denn zulässig? Was sollte sie verbieten? Oder: Was machen Sie, dass Sie meinen, Sie seien zu irgendwas verpflichtet?

Ich gestalte eine Zeitschrift. Der Chefredakteur liefert mir Artikel und Fotos. Irgendwo muss laut Urheberrecht der Bildnachweis hin = „zu irgendwas verpflichtet“! Soweit alles verstanden? Welche Möglichkeiten gibt es, welche sind zulässig und welche habe ich noch nicht aufgelistet, die ich auch verwenden kann.

Klingt, als würden wir blöde fragen?

Ja!

Ist nicht so gemeint.

;–(

Es ist aber wichtig, dass wir mehr wissen. In welchem Rahmen stellt sich die Frage? Machen Sie 'ne Zeitschrift und fragen sich, wie Sie die Bilder layouten sollen?

Siehe oben.

Geht es um CC-Lizenziertes Material?

Nein.

Ich habe neulich in einer Zeitschrift den interessanten Fotonachweis gelesen – klein und kompakt –, dort standen nur der Urheber des Fotos und in Klammern die Seitenzahl des Mehrseiters, also etwa so:

ABC (1, 6, 19, 20), DEF (2, 17, 25, 29), GHI (25, 27, 30), JKL (12, 29, 30) …

Das scheint auch akzeptabel zu sein und nicht strafbar im Sinne des Urheberrechts.

Jetzt alles klar geworden?



Thomas

--
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