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cc-de - Re: [Cc-de] Verwaltungsfehler: GEMA kassiert auch für Nicht-Mitglieder

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  • From: "Christian Grobmeier" <grobmeier AT gmail.com>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Verwaltungsfehler: GEMA kassiert auch für Nicht-Mitglieder
  • Date: Mon, 13 Oct 2008 19:14:14 +0200

Hi,
danke für den interessanten Artikel. GEMA gehört grundsätzlich reformiert.
Auf deren Webseite findet sich übrigens die Angabe, das man im Falle von GEMA-freier Musik
das Formular zur Anmeldung auch per Mail wegschicken dürfte. Nachdem ich das getan hatte,
bekam ich zwei Wochen (!) später einen Anruf von einem äußerst unfreundlichen Herrn,
der mir mitteilte, dass ich es doch unterlassen soll die Mail-Server der GEMA mit solchen Formularen zu blockieren und das ohnehin eine Unterschrift auf dem Zettel fällig sei. Ich hab ihn dann auf die Information auf der Webseite hingewiesen, aber ohne Erfolg. Er hat mir erklärt, das er doch nicht aus dem Urlaub komme, um dann eine überquellende E-Mail Box zu bearbeiten und zwang mich, diesen Zettel mit der Post zu verschicken.
Das bei so einem Wirrwarr und Unwissen was erlaubt ist und was nicht "Verwaltungsfehler" geschehen, glaub ich gerne.

Weiß eigentlich wer, wie das mit GEMA-Vermutung und Internetdownloads ist?

Gruß
Chris.

2008/10/13 m.eik michalke <cc AT reaktanz.de>
[moin :: das dürfte euch interessieren :: viele grüße :: m.eik]


Verwaltungsfehler: GEMA kassiert auch für Nicht-Mitglieder
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Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte (GEMA) stellte dem Allgemeinen Studierendenausschuss
(AStA) der Philipps-Universität Marburg Gebühren für ein Musikstück in
Rechnung, das nachweislich GEMA-frei ist. Vermutlich handelt es sich um eine
Namensverwechslung. "Es ist nicht auszuschließen, dass die GEMA auch in
anderen Fällen Geld für Werke eingezogen hat, für die sie gar nicht zuständig
ist," so Meik Michalke, Initiator des OpenMusicContest (OMC).

Die GEMA-Rechnung kam infolge der Zwangsanmeldung des vierten
OMC-Samplers "thistleblower", auf dem sich ausschließlich Creative Commons
lizenzierte Musikstücke befinden. Da die GEMA ihren Mitgliedern eine
Verwendung dieser Lizenzen verbietet, war der Irrtum im vorliegenden Fall
augenscheinlich.

Die Verwertungsgesellschaft behauptet (denn eine Veränderung konnten wir hier
bislang nicht feststellen) zudem, ausgerechnet der Titel der
Braunschweiger Band Jammin*Inc. falle in ihren Zuständigkeitsbereich. Die
Band gehört im deutschsprachigen Raum ohne Zweifel zu den Vorreitern in
Sachen frei lizenzierte Musik und war bereits im Vorjahr mit dem
GEMA-kritischen Titel "Was ist härter v2.0" auf dem OMC-Sampler vertreten.

In Deutschland gilt die sogenannte GEMA-Vermutung. Danach darf die GEMA erst
einmal jede Aufführung und Vervielfältigung als GEMA-pflichtig ansehen. Aus
diesem Grund muss auch jede Tonträgerproduktion bei der GEMA angemeldet und
von dieser geprüft werden, bevor ein deutsches Presswerk mit der
Vervielfältigung beginnen kann. Diese sogenannte Freistellung ist auch für
völlig GEMA-freie Veröffentlichungen wie den OMC-Sampler zwingend und kann,
wie in diesem Fall, zu Fehlalarmen führen.

Während es der GEMA gesetzlich gedeckt leicht fällt, nach Verwaltungsfehlern
falsche Rechnungen zu verschicken, ist der umgekehrte Weg mit erheblichem
Aufwand verbunden. So wurde es uns beispielsweise unmöglich gemacht, jemanden
von der zuständigen Forderungsabteilung oder der Buchhaltung direkt zu
sprechen. Die auskunftgebenden Personen in den verschiedenen Abteilungen
waren jedoch selbst nicht in der Lage, den Fall einzusehen, da dafür eben die
Forderungsabteilung zuständig sei. Die Tatsache, dass uns für jeden Titel
unterschriebene Erklärungen der Urheber vorliegen, dass diese nicht Mitglied
der GEMA sind, machte dort überhaupt keinen Eindruck auf die irrtümliche
Gebührenforderung. Als wir uns hierüber beschwerten erhielten wir die
Antwort, als Körperschaft des öffentlichen Rechts müsse der AStA doch
wissen, "wie das so mit Behörden läuft". Bei der GEMA handelt es sich nicht
um eine Behörde, sondern einen Verein.
_________

Mit dem OpeMusicContest möchte der AStA Marburg auf die geänderten
Anforderungen an das Urheberrecht im Infomationszeitalter aufmerksam machen.
Er verweist mit dem Wettbewerb auf wegweisende Bewegungen wie Creative
Commons und Open Access, für den freien Zugang zu wissenschaftlichen
Forschungsergebnissen. Der OMC begann als zunächst einmaliges Experiment zur
Information der Marburger Studierenden, wird aber inzwischen von einer
Vielzahl an Kooperationspartnern auf Bundesebene mitgetragen und gilt heute
als eines der größten Creative Commons Events auf dieser Seite des Internets.

Am 17. Oktober 2008 findet in Marburg das vierte OMC-Konzert statt:
 o http://www.openmusiccontest.org/news/omc4-event/

--
::: OpenMusicContest.org :: music wants to be free
 :: c/o asta marburg      :
 : erlenring 5           : http://openmusiccontest.org
 .: 35037 marburg        .: http://www.asta-marburg.de
_______________________________________________
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