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cc-de - Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenz en

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Jan Michael Ihl <me AT jmi.cc>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenz en
  • Date: Sat, 17 Feb 2007 12:57:21 +0100


Hallo @lle,

On 16.01.2007, at 17:38, Andreas Hierling wrote:

Danke für die ausführliche Antwort. Meine letze Frage hast Du allerdings
nicht richtig verstanden. Mir ist durchaus klar, dass es inkompatibilität
en
zwischen der FDL und irgendwelchen CC-Lizenzen gibt. Die Frage ist nur WAS
WÄRE, WENN Wikipedia nicht die FDL sondern CC-BY-NC für ihre Texte nutz
en
würde. Könnte sie die Artikel dann dennoch normal auf DVD verkaufen?

Oder anders formuliert: Darf eine gemeinnützige Organisation im Rahmen
ihres Zweckbetriebs Geld für NC-lizenzierte Werke annehmen?

Darauf will ich auch noch antworten, wenn auch vier Wochen später (hab' so lange nicht in den IMAP-Ordner geschaut, in dem die Listen- Beiträge landen):

Im Falle der Wikipedia ist die Frage meiner Auffassung nach abhängig davon, wer als "Eigentümer" der Inhalte gilt.

Nach deutschem Recht wären das wohl die einzelnen Urheber, die ihre Einzelbeiträge der Wikipedia zur Nutzung zur Verfügung stellen. Demnach wäre die Wikipedia nur Nutzer -- und wenn die Einzelbeiträge dann von den Urhebern unter einer CC-NC-Lizenz eingestellt worden wären, könnte die Wikipedia als Körperschaft nicht über eine kommerzielle Verwendung wie den Verkauf als DVD entscheiden, ohne jeden einzelnen Lizenzgeber bzw. Urheber zu fragen.

Andersherum verhält es sich, wenn man Wikipedia selbst als Rechteinhaber annähme. Dann könnte Wikipedia als Körperschaft sagen, ja, wir geben unsere Inhalte frei unter einer CC-NC-Lizenz her, aber als Rechteinhaber natürlich unbenommen von der Lizenz mit den Inhalten tun und lassen, was es will -- auch kommerziell verwerten, DVDs und Bücher zu Wucherpreisen verkaufen. Wohlgemerkt als Rechteinhaber.

Nach deutschem Recht wäre wohl letzterer Fall schon mal ausgeschlossen, da man in Deutschland als Autor nicht seine Urheberschaft veräußern kann, "Public Domain" gibt es im deutschen Recht quasi nicht.

In anderen Rechtsordnungen, z.B. der US-amerikanischen, hängt es, schätze ich, davon ab, wer als Rechteinhaber gilt, Wikipedia oder die Millionen einzelnen Beitragenden.

Und da die Wikipedia Foundation eine US-amerikanische Körperschaft und auch die Server meines Wissens alle in den USA stehen, kommt jedenfalls die US-amerikanische Rechtsordnung zum Zuge. Der deutsche Wikipedia e.V. könnte also DVDs verkaufen, wenn die US-Wikipedia- Foundation Rechteinhaberin wäre und diese dem deutschen e.V. die kommerzielle Nutzung erlauben würde.

Fakt ist aber, dass die US-Foundation gar nicht Rechteinhaberin ist. Unter http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Copyrights steht: "The Wikimedia Foundation does not own copyright on Wikipedia article texts and illustrations."

In dem Zusammenhang: Die Diskussion hier ist ja eh nur ein Gedankenspiel, weil die Wikipedia-Inhalte bekanntermaßen unter der FDL stehen. Aber die oben diskutierten Fragen stellen sich ja durchaus auch anderswo, zum Beispiel NGOs bei der Nutzung von CC- Lizenzen, wie Nicole Ebber es in ihrer Diplomarbeit bespricht.

Und: Ich bin kein Jurist, habe nur einige Veranstaltungen Öffentliches Recht und Medienrecht besucht. Vielleicht liege ich also völlig daneben mit meinen Annahmen zu Annahmen zu Annahmen. Dann möge man mich korrigieren.

Viele Grüße
-Jan Michael

--

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Fortschritt besteht darin, dass die Wenigen die Vielen
überzeugen. --F.A. Hayek

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  • Re: [Cc-de] Rechtsfrage zur Gültigkeit der CC-Lizenz en, Jan Michael Ihl, 02/17/2007

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