Skip to Content.
Sympa Menu

cc-de - Re: [Cc-de] omc-schirmherrschaft durch lawrence lessig[was: gema-kleinkram etc.]

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

List archive

Chronological Thread  
  • From: "reipet" <reipet AT gmx.net>
  • To: <cc-de AT lists.ibiblio.org>
  • Subject: Re: [Cc-de] omc-schirmherrschaft durch lawrence lessig[was: gema-kleinkram etc.]
  • Date: Wed, 7 Feb 2007 12:17:06 +0100

Hallo Meik,

> ... das heißt, cc-lizenzierung ist
> generell nur möglich, wenn die urheber *weder* bei der gema *noch* die
> ausführenden bei der gvl sind?

Exakt. Viel und gern diskutiert, auch in dieser Liste(1), aber leider immer
noch wahr. GEMA und GVL-Mitglieder können ihre Musik nicht unter CC
lizenzieren.

> was uns noch interessieren würde ist, was passiert, wenn eine frühere
> cc-urheberin später doch gema-mitglied wird; kann sie das? was ist dann
> rechtlich der lizenzstatus der cc-werke? wie sicher bleibt die eingeräumte
> freiheit?

Natürlich kann eine CC-Urheberin später Mitglied bei der GEMA werden. Ein
solcher Schritt kann ja durchaus sinnvoll sein. Der GEMA-Beitritt bliebe, da
die CC-Lizenz zeitlich unbefristet eingeräumt wird, ohne negative Folgen für
die Freiheiten an den CC-Werken. Mir ist nichts bekannt, was bei
nachträglichem Beitritt zu GEMA oder GVL an der Sicherheit bereits
gewährter, gültiger CC-Lizenzen zweifeln ließe.

Die Urheberin hätte dagegen ein Problem, wollte sie von sich aus die
Rechtewahrnehmung ihrer CC-lizenzierte Musik nachträglich an die GEMA
übertragen. Im Rahmen einer Diplomarbeit zu Musik & CC(2) hakte ich
regelmäßig bei der GEMA nach. Nach derzeitigem Stand ist eine nachträgliche
Übertragung der Nutzungsrechte an die GEMA von zuvor CC-lizenzierten Titeln
nicht möglich. Kann die Urheberin derzeit nicht über alle Rechte verfügen,
gehen sie nach Beitritt zur GEMA erst dann an diese über, wenn der Urheberin
wieder alle Rechte zufallen(3). Zum Zeitpunkt des GEMA-Beitritts nicht
ausschließlich übertragbare Musiktitel sind von der Wahrnehmung durch die
GEMA vorerst ausgeschlossen. Die Gewährung eines zeitlich unbeschränkten
einfachen Nutzungsrechts durch die CC-Lizenz kollidiert mit der
ausschließlichen Rechtewahrnehmung durch die GEMA. Wie man es auch dreht und
wendet: GEMA-Wahrnehmung schließt CC-Lizenzierung aus (und umgekehrt).

Viele Grüße
Reinhold Petrich


1 z.B. https://lists.ibiblio.org/sympa/arc/cc-de/2005-November/000199.html

2 http://www.archive.org/details/Musik_unter_CreativeCommons

3 GEMA-Berechtigungsvertrag §§ 1 u. 2. GEMA: Jahrbuch 2006/07, S. 176 ff.
(http://www.gema.de/media/de/jahrbuch07/gema_jb_06-07_c2_berechtigungsv.pd
f)




  • Re: [Cc-de] omc-schirmherrschaft durch lawrence lessig[was: gema-kleinkram etc.], reipet, 02/07/2007

Archive powered by MHonArc 2.6.24.

Top of Page