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cc-de - Re: [Cc-de] VG Wort und Internet-Publikationen: Vergütung auch für CC-lizenzierte Werke?

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Till Jaeger <till.jaeger AT ifross.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] VG Wort und Internet-Publikationen: Vergütung auch für CC-lizenzierte Werke?
  • Date: Thu, 11 Jan 2007 19:44:01 +0100



Hans-Werner Hilse schrieb:
> Hi,
>
> On Thu, 11 Jan 2007 16:13:00 +0100
> Andreas Hierling <andy AT laut.de> wrote:
>
>>> Insbesondere das "ausschließlich" ist ja fraglich, da ja durchaus auch
>>> eine CC-Lizenz einschränkend sein kann und man für darüber hinaus
>>> gehendes ja auf Einzelnutzungsverträge angewiesen wäre...
>> Das sollte sich, denke ich, analog zu den GEMA-Gebühren für Musik
>> verhalten, sprich für CC-lizenzierten Content gibt es KEINE Vergütung
>> SOLANGE die Art der Nutzung von der Lizenz erlaubt wird. Wenn ich
>> CC-lizenzierte Inhalte in meinem Webradio spiele, muss ich ja auch keine
>> GEMA zahlen...
>
> Sehe ich eigentlich ein wenig ähnlich, nur: Bei der VG Wort mussten die
> Endanwender ja eben nutzungsunabhängige Gerätepauschalen bezahlen (bzw.
> die Händler diese abführen). Sie haben gar keine Wahl, selbst wenn sie
> ausschließlich freie Inhalte verarbeiten. Wieso dann allerdings der
> Autor dafür kompensiert werden sollte, ist die absolut berechtigte
> Gegenfrage...

Die Frage nach der VG Wort ist berechtigt. Im Unterschied zur GEMA werden bei
der Wahrnehmung durch die VG Wort - soweit ich weiß, das werde ich aber noch
recherchieren - keine Nutzungsrechte eingeräumt, sondern nur
"Vergütungsansprüche". Diese stehen dem Urheber unabhängig davon zu, ob er
sein
Werk lizenziert hat oder nicht und beruhen unmittelbar auf den gesetzlichen
Regelungen über Pauschalvergütungen (Anmerkung: Die Pauschalvergütung greift
bei
einigen urheberrechtlichen Schranken wie der Privatkopie etc ein. In diesen
Bereichen benötigt man keine CC-Lizenzierung, was die CC-Lizenzen auch
explizit
berücksichtigen: "2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt sämtliche
Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem
Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der
Ausschließlichkeitsrechte
des Rechtsinhabers ergeben.").
Dann wäre es nur logisch, dass der Urheber eines Werkes auch an den VG
Wort-Einnahmen (etwa durch Kopiergeräteabgaben etc) partizipiert, auch wenn
das
Werk CC-lizenziert ist.

Ob das für alle VG Wort-Bereiche (wie z.B. Belletristik) gilt, wäre noch zu
prüfen.

> Vielleicht gibt es ja noch andere Aspekte, weshalb evtl. eine Vergütung
> infrage kommen könnte bzw. abzulehnen ist? Hat evtl. gar schon wer bei
> der VG Wort angefragt?

Vermutlich wird man eher informieren als fragen müssen. Ich werde mich darum
kümmern, vielleicht werden die FAQ dann ergänzt.

Viele Grüße
Till Jaeger

>
> Gruß,
>
> Hans-Werner
> _______________________________________________
> Cc-de mailing list
> Cc-de AT lists.ibiblio.org
> http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-de
>
>




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