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cc-de - [Cc-de] Freie Radios wollen Creativecommons verwenden

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Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Michael Liebler <michael-liebler AT reportnet.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: [Cc-de] Freie Radios wollen Creativecommons verwenden
  • Date: Fri, 20 Jan 2006 02:28:18 +0100

Hallo zusammen,
ich arbeite als Redakteur bei Radio Z in Nürnberg. Das ist ein freies
Radio und Mitglied im Bund Freier Radios (BFR).

Auf einer Mitgliederversammlung des BFR im November haben wir uns zu
dem längst fälligen Schritt entschlossen, künftig CC-Lizenzen für
online gestellte Radiobeiträge zu verwenden.

Der BFR hat 34 nichtkommerzielle Radiosender der BRD als Mitglieder.

Wie das nun so ist, ergeben sich allerhand Fragen. Die meisten davon
resultieren daraus, dass in der Praxis bisher niemand über Urheberrechte
nachgedacht hat. Beiträge werden über das frei zugängliche Archiv
http://www.freie-radios.net getauscht, heruntergeladene Beiträge im
eigenen Radio gespielt, verändert und O-Töne in neuen Beiträgen
verwurstet. So soll es ja auch sein.

Der auf der Mitgliederversammlung gemacht Vorschlag lautet: Die
Autorinnen, die auf freie-radios.net Beiträge hochladen, sollen die
Auswahl haben zwischen by-nc-nd, by-nc-sa und by-nc.
Das vorgegebene nc entspricht der bisher auf der Webseite
wiedergegebenen Einschränkung "*Die kommerzielle Verwertung der Beiträge
ist - auch in Auszügen - untersagt".
*
Ich würde gerne in einigen Dingen Klarheit vermitteln, da bei den Leuten
der Eindruck entsteht, die Verwendung von Lizenzen würde sie stärker
einschränken; als bisher der Fall.

1. Namensnennung (by) ist in der deutschen Fassung der creativcommons
festgelegt (auf ja). Warum? (Hintergrund dieser Frage ist die häufige
Praxis, nur das Kollektiv, das Radio als Quelle zu nennen, für den ein
Beitrag produziert wurde)

2. Welche Möglichkeiten gibt es, mit folgendem Problem umzugehen:
Einzelbeiträge werden häufig in Radiomagazinen weiterverwendet, die dann
ihererseits als mp3 zur Verfügung gestellt werden. Gegeben den Fall,
einer der AutorInnen der enthaltenen Beiträge untersagt die Veränderung,
ein anderer gebietet Share Alike, dann kann das Magazin nicht unter eine
einheitliche Lizenz gestellt werden.

3. Spricht etwas dagegen, dass sich AutorInnen schriftlich (Im Kommentar
auf der Webseite oder über ein Formular) einverstanden erklären, dass
ihr Werk für bestimmte Zwecke (z. B. in einem Magazin) auch unter einer
schärferen Bestimmung (z.B. No Derivatives) weiterveröffentlicht wird,
als sie dies im Webformular oder MP3-Tag kundgetan haben?

Gruß , Michael Liebler




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