Skip to Content.
Sympa Menu

cc-de - Re: [Cc-de] Kommerzielle Verwertung im Rahmen eines Sammelwerks

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

List archive

Chronological Thread  
  • From: "m.eik michalke" <cc AT reaktanz.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Kommerzielle Verwertung im Rahmen eines Sammelwerks
  • Date: Thu, 24 Nov 2005 17:07:00 +0100

hallo reto,

ich bin zwar weder herr jaeger noch jurist ;-) aber ich schreibe mal, wie ich
das problem verstehe:

am Donnerstag, 24. November 2005 14:29 schrieb Reto Mantz:
> Dieses Sammelwerk möchte der Lizenznehmer, unter Beachtung aller Hinweis-
> und Nennungspflichten, GEGEN ENTGELT verwerten.

als lizenzgeber würde ich vom lizenznehmer erwarten, daß er in diesem fall
eine erlaubnis zur kommerziellen nutzung von mir einholt. "keine kommerzielle
nutzung" bedeutet ja nicht, daß nie wieder eine kommerzielle nutzung der
inhalte möglich ist, sondern dies nicht einfach ohne explizites zustimmen des
lizenzgebers geschehen darf. die lizenz gestattet allen die freie
nicht-kommerzielle nutzung -- alles weitere ist nicht von ihr gedeckt und muß
zwischen lizenznehmer und -geber verhandelt werden.

> c. Wenn der Lizenzgeber auf der nicht-kommerziellen Nutzung beharrt, dann
> wird sein Werk nicht mit anderen, kommerziellen Werken in ein Sammelwerk
> aufgenommen werden können.

doch: wenn auch die urheber der "kommerziellen" werke einer ebenfalls
nicht-kommerziellen veröffentlichung ihrer werke zustimmen ;-)
der lizenzgeber könnte auch auf dieser lizensierung bestehen und trotzdem die
kommerzielle nutzung in diesem projekt gestatten, etwa über einen
zusätzlichen vertrag. die werke bleiben unverändert frei, dies färbt auch
nicht auf die übrigen werke der sammlung ab.

> Grund: Angenommen, ich wäre Herausgeber eines Buchs, in dem ich sowohl Open
> Access-Werke einstelle, als auch namhafte Autoren Beiträge schreiben lasse.

(nur am rande: auch namhaften autor/inn/en steht es frei, werke unter
cc-lizenzen zu stellen. freie lizensierung ist nicht gleichbedeutend mit
werken oder urhebern "zweiter klasse")

> Das würde faktisch eine Trennung von Open Access und Nicht-Open
> Access-Werken bedeuten, was auch dem Ziel des maximalen "impact" des Autors
> widerspräche.

mir steht es bei der lizensierung ja frei, dem ziel dieses maximalen impact
eine eigene priotität einzuräumen. wenn ich mit der lizenz kommerzielle
nutzung ausschließe, kann nicht ein dritter dennoch ein kommerzielles projekt
mit meinen werken bestreiten und dies damit begründen, daß ich ja auch etwas
davon hätte (maximalen impact). wenn mir dies recht gewesen wäre, hätte ich
bei der wahl der lizenz auch diese nutzung frei gestattet. wie sinnvoll wäre
diese einschränkung, wenn sich niemand daran halten müßte?


viele grüße -

m.eik

--
. . . .
::. .:: blau. :: http://www.angstalt.de :: 10 jahre ::. .::
: : : :
: ..:: m.eik michalke :: am grün 35 :: 35037 marburg ::.. :
: : : :
::... .. . . . . . ... . . . . . .. ...::




Archive powered by MHonArc 2.6.24.

Top of Page