cc-de AT lists.ibiblio.org
Subject: Cc-de mailing list
List archive
[Cc-de] Gewährleistungsausschluss bei der CC und Vertragstyp
- From: Reto Mantz <rmantz AT gwdg.de>
- To: cc-de AT lists.ibiblio.org
- Subject: [Cc-de] Gewährleistungsausschluss bei der CC und Vertragstyp
- Date: Wed, 23 Nov 2005 17:59:54 +0100
Hallo Liste,
ich grübele gerade darüber, ob der Gewährleistungs- und Haftungsausschluss der CC (Ziffern 5 und 6) rechtswirksam sind.
Der Haftungsausschluss der Ziffer 6 wird wohl vor dem Hintergrund des § 309 Nr. 7 lit. b) in Ordnung sein.
Aber wie ist es mit dem Gewährleistungsausschluss?
Hier stellen sich, soweit ich das sehe, zunächst zwei Vorfragen:
1. Welche Mängel kann es bei der Einräumung von Nutzungsrechten überhaupt geben?
-> Die Antwort dürfte einzig der Fall sein, dass jemand ein Werk unter die CC-Lizenz stellt, der entweder das Recht gar nicht hat, oder es, zB aufgrund eines Verlagsvertrages o.ä. gar nicht ausüben darf (eine ähnliche Diskussion wurde unter dem Thread "GVL vs. CC" geführt, wie ich im Archiv gesehen habe)
Habe ich andere Fälle übersehen?
2. Wie ist die schuldrechtliche Komponente des CC-Vertrags einzuordnen?
Hier stellen sich ähnliche Probleme wie bei Open Source und der GPL.
Nehme ich nun Schenkungsrecht an, so dürfte Ziffer 5 wegen § 524 Abs. 1 BGB unproblematisch sein.
Wenn ich aber eine andere Vertragsform annehme, dann ist der Ausschluss doch wegen § 309 Nr. 8 a) unwirksam, oder? (Als eine Quelle: Bamberger/Roth, § 309 Rn. 13: "Unwirksam sind Klauseln, die ... nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausreichen lassen wollen")
Liege ich falsch? Wenn nicht, was spricht tatsächlich für die Schenkung gegenüber den anderen Lösungen (Gibt es dazu schon zitierfähige Literatur)?
Vielen Dank
Reto Mantz
- [Cc-de] Gewährleistungsausschluss bei der CC und Vertragstyp, Reto Mantz, 11/23/2005
Archive powered by MHonArc 2.6.24.