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cc-de - Re: [Cc-de] Kombination

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Christian Augstein <augstein AT gmail.com>
  • To: Philip Steffan <philip AT lunique.de>
  • Cc: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] Kombination
  • Date: Wed, 9 Nov 2005 18:39:24 +0100

Im konkreten Bespiel geht es darum dass durch eine Webplatform Bildkünstlern die Möglichkeit angeboten werden soll ihre Werke auf ersterem auszustellen, soweit sie sich bereit erklären dass die Bilder auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen wenn die Webplatform als Quelle im Impressum des neues Werkes genannt wird (Metadaten werden selbstverständlich Informationen über den Urheber enthalten). Zudem richtet sich die Webplatform an Nutzer weltweit, muss also die CC 2.0 genutzt werden weil die Webplatform von mir als deutschen Bürger angeboten wird, oder kann ich auch die generic CC 2.5 als Bedingung in den Terms of Use festlegen?

On 11/8/05, Philip Steffan <philip AT lunique.de> wrote:
Am 08.11.2005 16:49 schrieb Christian Augstein:

> Besteht die Möglichkeit eine CC-Lizenz zu verändern?

Die Möglichkeit besteht, allerdings ist es dann keine CC-Lizenz mehr und
darf auch folglich nicht als solche bezeichnet werden.
Dieses Thema hatten wir vor kurzem in dieser Liste, siehe z.B.
http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2005-October/000185.html

> Es handelt sich um folgendes Beispiel: Auf einer kommerziellen
> Webplatform soll es Usern ermöglicht werden eigene Bilder hochzuladen
> und unter einer CC 2.5 Attribution Lizenz zu stellen, wobei aber die Art
> wie bei kommerzieller Nutzung des Bilmaterials auf den Urhebern
> Referenziert werden muss durch die AGBs festgelegt wird, nämlich dass
> lediglich im Impressum der Urheber oder der Name der Webplatform genannt
> werden muss.
> Wäre dies erlaubt?

Ich steige durch deine Formulierungen nur so zu 3/4 durch... kannst du
das ggf. nochmal anders fragen, bitte? Es kann auch hilfreich sein, zu
erklären, was du eigentlich vorhast, anstelle zu fragen, wie du etwas
bestimmtes durchführst.
Die Angabe eines Urhebers ist bei digitalen Bilddaten kein großer
Aufwand, insofern erkenne ich keine Vorteile darin, diese
Urheberschaftshinweise z.B. nur im Impressum zu vermerken.

Darüberhinaus kann jede CC-Lizenz nach Vereinbarung mit dem Urheber zu
einem vereinbarten Nutzungszweck eingeschränkt werden, d.h. jede
Nutzung, die von der ursprünglichen Lizenz untersagt wurde, ist
individuell verhandelbar.

Die deutschen Lizenzen liegen zudem nur in der Version 2.0 vor, daher
solltest du auch diese verwenden.

Gruß
Philip
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http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-de




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