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cc-de - Re: [Cc-de] GEMA und Freie Musik durch einen Gema-Kunden

cc-de AT lists.ibiblio.org

Subject: Cc-de mailing list

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Chronological Thread  
  • From: Paul <paul AT 2e-support.de>
  • To: cc-de AT lists.ibiblio.org
  • Subject: Re: [Cc-de] GEMA und Freie Musik durch einen Gema-Kunden
  • Date: Tue, 30 Aug 2005 10:44:57 +0200

Ich schicke nochmal meine Antwort von gestern direkt an die Liste.
Vielleicht kann man ja solange bis das reply-to- Problem gelöst ist, die Listenadresse von Hand eintragen *seufzer* ;-)

Am 10:33 07.08.2005 schrieb tomknaffl:
guten tag bei cc,
folgende fragen wurden mir bei jurawiki.de leider nicht beantwortet.
können sie mir klarheit verschaffen? vielleicht wäre ein abschnitt
über gema und freie musik in einem cc-faq für viele deutsche
gema-kunden, die musik frei verwenden wollen, hilfreich.
vielen dank im vorraus,
tom knaffl

GEMA und Freie Musik durch einen Gema-Kunden
OffeneFrage: GEMA ist die deutsche "Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Ein Freund hat
einige Kompositionen bei der Gema schützen lassen. Ich schlug ihm vor,
unwichtigere Kompositionen, die von kleineren Pop-Chören gesungen
werden als Freie Musik zu veröffentlichen. ...

Wenn der Freund Werke hat schützen lassen ist er nicht Kunde, sondern Mitglied der GEMA.
Die Regeln sind aus meiner Sicht eindeutig.
Dazu aus den FAQ der GEMA http://www.gema.de/mitglieder/faq/faq1.shtml#6 :
--------------------------------------------------------------------------
"Ist man als GEMA-Mitglied verpflichtet, alle Werke anzumelden?

Ja, allerdings sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch ein Aufkommen zu erwarten ist. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der urheberrechtliche Schutz bereits durch das geltende Urheberrechtsgesetz gewährt wird und nicht von einer Anmeldung bei der GEMA abhängig ist.

Bei verlegten Werken sollte stellvertretend für alle am Werk Beteiligten die Anmeldung vom Verlag vorgenommen werden. Unverlegte Werke sollte der Komponist anmelden.

Nach Aufnahme der Werke in die Datenbank erhalten alle am Werk beteiligten GEMA-Mitglieder eine Registrierbestätigung."
--------------------------------------------------------------------------
Das heißt aus meiner Sicht ganz klar, das an der GEMA vorbei dann nichts mehr geht.
Der Rest ergibt sich aus der Gebührenordnung der GEMA, die ganz klar festlegt, wann Tantiemen fällig sind und wan nicht. Was dort als gebührenfreier, privater Rahmen übrig bleibt ist fast nichts (Nachzulesen auf der GEMA-Webseite). Urheberrechte werden von den GEMA-Verträgen eigentlich nicht berührt (??), was einem praktisch allerdings kaum etwas nützen dürfte.
Das sowas nach deutschem Recht zulässig sein soll ist schon heftig. Wie das mit dem Grundgesetz der BRD vereinbar ist, wissen die Götter :)

Ich hatte auch schon das zweifelhafte Vergnügen mit Herrn Christian Bruhn vom Vorstand der GEMA einen kurzen Disput in einem ähnlich gelagertem Sachverhalt zu führen. Den Eindruck, das Kulanz und Augenmaß angesagt sind konnte ich jedenfalls nicht gewinnen (Dicke €-Zeichen in den Augen). Ergo gibt es aus meiner Sicht für einen Komponisten, Texter, ... nur zwei Möglichkeiten: GEMA ganz oder garnicht. Mit allen Vor- und Nachteilen die das mit sich bringt. Immerhin setzen sie ja auch die Rechte für ihre Mitglieder in einer Weise durch, wie es Einzelpersonen niemals möglich sein dürfte. Das ist dann eben die andere Seite der Medaille.

Moins Paule






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